Hallo Der-Hamburger,
eine Nachzahlungsmöglichkeit bestünde für den Fall, dass der junge Mann nach dem vollendeten 16. Lebensjahr eine schulische Ausbildung absolviert hat, die nicht als Anrechnungszeit berücksichtigt wird. Eine schulische Ausbildung wird nämlich erst nach vollendetem 17. Lebensjahr als Anrechnungszeit berücksichtigt.