Bei der Altersrente gibt es keine Zurechnungszeit. Diese wird gem. § 58 Abs. 1 Nr. 5 SGB VI eine Anrechnungszeit: "Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen Versicherte eine Rente bezogen haben, soweit diese Zeiten auch als Zurechnungszeit in der Rente berücksichtigt waren, und die vor dem Beginn dieser Rente liegende Zurechnungszeit."
Das SGB VI finden Sie unter
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/ im Internet. Welche Zeiten auf die verschiedenen Wartezeiten anzurechnen sind, können Sie dort dem § 51 SGB VI - Anrechenbare Zeiten - entnehmen (Besonderheiten in § 52 und 53 SGB VI).
Noch mehr zum Thema Zurechnungszeit:
http://www.rententips.de/rententips/grv/em/06.php