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Experten-Antwort

Noch kein Bescheid wg voller Erwerbsminderg, trotzdem 450.- € Job annehmen?

von geht das?24.04.2016 | 07:32
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13 Antworten

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Hallo, ich habe einen Antrag wg. voller Erwerbsminderung gestellt. Nun bietet sich mir die Chance einen 450.- € anzunehmen. Wirkt sich die aufnahme der Arbeit schädlich auf die Bewilligung des Antrags auf volle Erwerbsminderung aus?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Unter folgendem LINK wurde nahezu die gleiche Frage bereits behandelt:

https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[controller]=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=31293

Da aber abschließende Antworten, zur Frage, ob der Rentenversicherungsträger genau den von Ihnen angestrebten Minijob eventuell doch zum Anlass nimmt, und Ihnen die (teilweise) Erwerbsminderung versagt, nicht möglich sind, weisen wir unbedingt darauf hin sich vor Aufnahme eines entsprechenden (auch Minijobs) beim Rentenversicherungsträger zu erkundigen, ob dieser so ausgeübt werden kann, ohne die Arbeitsmarktrente zu gefährden. Sie hierzu z.B. auch unsere Antwort vom letzten Jahr unter folgendem LINK:

https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[controller]=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=29785

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12 Antworten

KSCam 24.04.2016 | 09:22
Natürlich geht das und wirkt sich auch nicht auf die Rente aus. Ein EM Rentner darf einen Minijob haben. Aber was machen Sie denn sonst? Normalerweise ist man während des Rentenverfahrens im Beschäftigungsverhältnis und arbeitsunfähig - da käme es bei der Firma wohl nicht gut an, wenn der kranke Mitarbeiter plötzlich gesund genug für einen Minijob ist. Wenn Sie arbeitslos sind, müssten Sie den Job dort melden........ Aber letztlich stochert man im Nebel, weil zu wenige Fakten bekannt sind.
geht das?am 24.04.2016 | 09:59
Hallo, ich war in einem Beschäftigungsverhältnis, bin aber gekündigt worden wg meienes Restleistungsvermögens ( 3 - 6 Std, überwiegend in sitzen, leichte Tätigkeit ). Teilweise Erwerbsminderung wurde anerkannt bis zum Renteneintrittsalter. Erwarte demnächst den Bescheid wgvoller Erwerbsminderung. Eben weil noch geprüft oder was auch immer gemacht wird ist meine Frage ob ich während des Verfahrens einen 450.- € Job annehmen kann. Denn wenn eine volle Erwerbsminderung anerkannt wird ist es wg des verschlossen Arbeitsmarkt.
Herz1952am 24.04.2016 | 14:48
Der Arbeitsmarkt ist auch verschlossen, wenn "es nur Minijobs" gibt. Es geht dabei um die Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes für normale (vollversicherungspflichtige) Teilzeitbeschäftigungen. Arbeitsrechtlich gesehen sind natürlich auch Minijobs Teilzeitjobs. Es sei den, man arbeitet für 2,80 Euro/Std. ganztags oder für den halben Stundenlohn halbtags. Rentenversicherungsrechtlich ist es natürlich von Bedeutung, wenn man die 450,-- Euro in mehr als 3 Std. täglich/ 5 Tage-Woche verdient. Das wäre auch keine volle Rente wegen verschlossenem Arbeitsmarkt. Keinen Minijob vorher auszuüben, wäre vielleicht besser für die Prüfung, ob überhaupt eine Rente gewährt wird. @geht das, Sie können ja auch noch nicht wissen, welche Rente Sie tatsächlich bekommen, wenn Sie sie nur "erwarten".
Schorscham 24.04.2016 | 15:49
So sehe ich das auch, zumal die Grenze zwischen "Minijob" und "Teilzeitjob" fließend ist. Und bei den heute üblichen Niedriglöhnen sind 450 Euro schon ein halber Vollzeit-Lohn. MfG
R. Schnorram 24.04.2016 | 16:47
Und warum wollen Sie Ihre angestrebte "Arbeitsmarktrente" wegen eines Mini-Jobs fahrlässig aufs Spiel setzen? Mir persönlich wäre eine sichere "Arbeitsmarktrente" ohne Mini-Job lieber als eine Teil-Rente mit Mini-Job. Manche Leute kriegen ihren Hals einfach nicht voll und wenns ernst wird, ist die Jammerei groß.
geht das?am 24.04.2016 | 16:37
Arbeitsrechtlich gesehen sind natürlich auch Minijobs Teilzeitjobs. Es sei den, man arbeitet für 2,80 Euro/Std. ganztags oder für den halben Stundenlohn halbtags. Rentenversicherungsrechtlich ist es natürlich von Bedeutung, wenn man die 450,-- Euro in mehr als 3 Std. täglich/ 5 Tage-Woche verdient. Das wäre auch keine volle Rente wegen verschlossenem Arbeitsmarkt. Keinen Minijob vorher auszuüben, wäre vielleicht besser für die Prüfung, ob überhaupt eine Rente gewährt wird. @geht das, Sie können ja auch noch nicht wissen, welche Rente Sie tatsächlich bekommen, wenn Sie sie nur "erwarten". Hallo Herz1952 Die Teilerwerbsminderungsrente ist genehmigt seit 01.09.2015, es soll demnächst ein Bescheid kommen wegen des geltend gemachten Anspruchs auf voll Erwerbsgeminderungs Rente. Davon ausgehend das hier die Regelung ab dem 7. Monat gilt.
geht das?am 24.04.2016 | 16:39
Die Teilerwerbsminderungsrente ist genehmigt seit 01.09.2015, es soll demnächst ein Bescheid kommen wegen des geltend gemachten Anspruchs auf voll Erwerbsgeminderungs Rente. Davon ausgehend das hier die Regelung ab dem 7. Monat gilt.
Herz1952am 25.04.2016 | 14:27
Hallo "geht das", aus der Antwort auf meinen Beitrag kann ich ersehen, dass Sie doch noch nicht wissen, wie Ihr jetziger Antrag auf Rente beschieden wird. Welche Rente Sie letztlich bekommen, hängt nicht von den "7Monaten" ab. Deshalb ist Vorsicht geboten.
Herr Z.am 25.04.2016 | 15:20
2015 Untere Lohn-Gruppe für 'Arbeit' wäre EUR 1.975 netto - sonst: Hobby-Helfer Würden Jobcenter sich nicht so hartnäckig weigern, in Arbeit zu vermitteln, würde es gar nicht so viele Hartzis geben. Wessen Geschäfts-Modell nicht mal die Bezahlung für "untere Lohn-Gruppe" ermöglicht, hat offenkundig keine auf Gewinn-Erzielung ausgerichtete Unternehmung und betreibt somit nach Finanz-Amt-Standards lediglich ein Hobby. Weshalb sollten "Behörden" Hobby-Helfer vermitteln dürfen, zudem noch mit Rechts-Folgen-Belehrung ? Für die Berechnung des Leistungs-Anspruchs bei der ARMEN-Fürsorge wurde früher auf "Lohn-Abstand" zu "unteren Lohn-Gruppen" abgestellt und behauptet, das Leben in der Stadt sei teurer als auf dem Land. "Untere Lohn-Gruppe" plus Kinder-Geld war doch wohl früher Hartz-IV-fuer-2-Eltern-plus-3-Kinder-plus-Lohn-Abstand. Ergibt bei Regel-Bedarf somit EUR 360 + 360 + 234 + 234 + 234 = EUR 1.422 Für die Land-Bevölkerung wäre dann auf niedrige Mieten abzustellen: Wohn-Geld Mieten-Stufe 1 (EUR 561) plus 10 % bei 5 Personen: EUR 617,10 EUR 1.422 + EUR 617,10 = EUR 2.039,10 EUR 2.039,10 - EUR 184 - EUR 184 - EUR 190 = EUR 1.481,10 Fehlt nur noch der Lohn-Abstand. Bei einem Lohn-Abstand in Höhe von ca. 25 % des Lohnes, müsste dieser Lohn unterer Lohn-Gruppen ca. EUR 1.975 netto pro Monat betragen, bei 168 Stunden pro Monat somit oberhalb von ca. EUR 11,75 netto pro Stunde. EUR 2.600 brutto pro Monat bringt bei Steuer-Klasse III und 3 Kindern monatlich ca. EUR 1.942 netto. Herr Z.
Schorscham 25.04.2016 | 20:12
Zitat von Herr Z. anzeigenausblenden
Herr Z. schrieb

2015 Untere Lohn-Gruppe für 'Arbeit' wäre EUR 1.975 netto - sonst: Hobby-Helfer

Würden Jobcenter sich nicht so hartnäckig weigern, in Arbeit zu vermitteln, würde es gar nicht so viele Hartzis geben.

Wessen Geschäfts-Modell nicht mal die Bezahlung für "untere Lohn-Gruppe" ermöglicht, hat offenkundig keine auf Gewinn-Erzielung ausgerichtete Unternehmung und betreibt somit nach Finanz-Amt-Standards lediglich ein Hobby.

Weshalb sollten "Behörden" Hobby-Helfer vermitteln dürfen, zudem noch mit Rechts-Folgen-Belehrung ?

Für die Berechnung des Leistungs-Anspruchs bei der ARMEN-Fürsorge wurde früher auf "Lohn-Abstand" zu "unteren Lohn-Gruppen" abgestellt und behauptet, das Leben in der Stadt sei teurer als auf dem Land.

"Untere Lohn-Gruppe" plus Kinder-Geld war doch wohl früher Hartz-IV-fuer-2-Eltern-plus-3-Kinder-plus-Lohn-Abstand.

Ergibt bei Regel-Bedarf somit EUR 360 + 360 + 234 + 234 + 234 = EUR 1.422

Für die Land-Bevölkerung wäre dann auf niedrige Mieten abzustellen:

Wohn-Geld Mieten-Stufe 1 (EUR 561) plus 10 % bei 5 Personen: EUR 617,10

EUR 1.422 + EUR 617,10 = EUR 2.039,10

EUR 2.039,10 - EUR 184 - EUR 184 - EUR 190 = EUR 1.481,10

Fehlt nur noch der Lohn-Abstand.

Bei einem Lohn-Abstand in Höhe von ca. 25 % des Lohnes, müsste dieser Lohn unterer Lohn-Gruppen ca. EUR 1.975 netto pro Monat betragen, bei 168 Stunden pro Monat somit oberhalb von ca. EUR 11,75 netto pro Stunde.

EUR 2.600 brutto pro Monat bringt bei Steuer-Klasse III und 3 Kindern monatlich ca. EUR 1.942 netto.

Herr Z.

Das erklärt natürlich, warum so ein "Genie" wie Sie schon jahrelang (oder jahrzehntelang?) der Erwerbsarbeit aus dem Weg gegangen ist. ;-) MfG
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