Unter folgendem LINK wurde nahezu die gleiche Frage bereits behandelt:
https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[controller]=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=31293
Da aber abschließende Antworten, zur Frage, ob der Rentenversicherungsträger genau den von Ihnen angestrebten Minijob eventuell doch zum Anlass nimmt, und Ihnen die (teilweise) Erwerbsminderung versagt, nicht möglich sind, weisen wir unbedingt darauf hin sich vor Aufnahme eines entsprechenden (auch Minijobs) beim Rentenversicherungsträger zu erkundigen, ob dieser so ausgeübt werden kann, ohne die Arbeitsmarktrente zu gefährden. Sie hierzu z.B. auch unsere Antwort vom letzten Jahr unter folgendem LINK:
https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[controller]=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=29785