Hallo,
ich bekomme seit Ende 2010 eine Pension (60-Jahre-Altersgrenze) im Land Sachsen-Anhalt.
Nebenbei habe ich einen 450-EURO-Job, in dem ich völlig versicherungsfrei tätig bin und 2% pauschale Steuer abgezogen bekomme.
Ab April 2016 bekomme ich zusätzlich eine Altersrente, die, so viel mir bekannt ist, mit meiner Pension verrechnet werden wird, was ich aber nicht nachvollziehen kann, da die Ansprüche nacheinander erworben worden sind.
Meine Rentenbeitragspflicht endete mit meiner Verbeamtung. Von da an habe ich ja einen Pensionsanspruch erworben. Und weil das bei uns in Deutschland, insbesondere in Ostdeutschland, gesetzlich so geregelt ist, dass alle, die nicht ausreichend Pensionsanspruch erwerben konnten (wegen der geringen Zeitdauer nach der Wende), wurden wir ja alle mit Mindestpension (A4) abgefertigt, die sich jetzt, bei Zusammentreffen von mehreren Versorgungen, natürlich extrem nachteilig für uns in der Zukunft auswirkt.
Ich war übrigens zuletzt in A10 und A9 wäre eigentlich Pensionswirksam gewesen, wenn die Zeit dafür gereicht hätte.
Wenn mir jetzt also schon ein Teil meiner Pension wegen der hinzukommenden Grenze, in Verbindung mit dem Überschreiten der Höchstgrenze im Endamt der Laufbahn (vermutlich auch auf A4 bezogen) abgezogen wird, dann kann ich in Zukunft formelle Einkommenssteigerungen wohl gänzlich abhaken, da ja bei der jeder Rentenerhöhung dies der Finanzverwaltung Sachsen-Anhalt mitzuteilen ist und dann kommt es erneut zur Verrechnung.
Was ist das nur alles für ein Beschiss auf der ganzen Linie, wenn man betrachtet, dass die Leute, die so einen völlig unsozialen Schrott beschließen, inzwischen für sich in Anspruch nehmen, dass Sie Richtergehalt als Abgeordnetenbezüge erhalten müssen.
Wie war das gleiche? "Wein saufen und Wasser predigen". Passt prima auf dieses Klientel.
Jetzt habe ich jedenfalls vor, ab April mich zusätzlich selbständig zu machen, da man von den Almosen nicht wirklich leben kann.
Was ist jetzt bei Selbständigkeit für mich zu beachten?
1. Sozialversicherungspflicht?
Versicherungsfrei, oder? Ich bekomme 70% Beihilfe und bin zu 30% privat versichert, also zu 100% abgesichert.
2. Arbeitslosenversicherung?
Arbeitslosigkeit kann wegen Pension und Rente nicht mehr eintreten, also auch versicherungsfrei, oder?.
3. Rentenversicherung?
Ich denke, aus gleichem Grund eher auch nicht mehr, da ich ja bereits Pension und Rente erhalte dann, oder?
Es wäre ja auch irgendwie die Abzocke pur, wenn ich Rentenversicherungsbeiträge dafür zahlen müsste, dann irgendwann in der Folge vielleicht ein paar Cent mehr Rente erhalten könnte, die mir über die oben beschriebene Verrechnung auch gleich wieder weggenommen würden, oder?