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Experten-Antwort

Pension, Rente und selbständige Tätigkeit

von Wolfgang-B24.01.2016 | 11:15
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Hallo, ich bekomme seit Ende 2010 eine Pension (60-Jahre-Altersgrenze) im Land Sachsen-Anhalt. Nebenbei habe ich einen 450-EURO-Job, in dem ich völlig versicherungsfrei tätig bin und 2% pauschale Steuer abgezogen bekomme. Ab April 2016 bekomme ich zusätzlich eine Altersrente, die, so viel mir bekannt ist, mit meiner Pension verrechnet werden wird, was ich aber nicht nachvollziehen kann, da die Ansprüche nacheinander erworben worden sind. Meine Rentenbeitragspflicht endete mit meiner Verbeamtung. Von da an habe ich ja einen Pensionsanspruch erworben. Und weil das bei uns in Deutschland, insbesondere in Ostdeutschland, gesetzlich so geregelt ist, dass alle, die nicht ausreichend Pensionsanspruch erwerben konnten (wegen der geringen Zeitdauer nach der Wende), wurden wir ja alle mit Mindestpension (A4) abgefertigt, die sich jetzt, bei Zusammentreffen von mehreren Versorgungen, natürlich extrem nachteilig für uns in der Zukunft auswirkt. Ich war übrigens zuletzt in A10 und A9 wäre eigentlich Pensionswirksam gewesen, wenn die Zeit dafür gereicht hätte. Wenn mir jetzt also schon ein Teil meiner Pension wegen der hinzukommenden Grenze, in Verbindung mit dem Überschreiten der Höchstgrenze im Endamt der Laufbahn (vermutlich auch auf A4 bezogen) abgezogen wird, dann kann ich in Zukunft formelle Einkommenssteigerungen wohl gänzlich abhaken, da ja bei der jeder Rentenerhöhung dies der Finanzverwaltung Sachsen-Anhalt mitzuteilen ist und dann kommt es erneut zur Verrechnung. Was ist das nur alles für ein Beschiss auf der ganzen Linie, wenn man betrachtet, dass die Leute, die so einen völlig unsozialen Schrott beschließen, inzwischen für sich in Anspruch nehmen, dass Sie Richtergehalt als Abgeordnetenbezüge erhalten müssen. Wie war das gleiche? "Wein saufen und Wasser predigen". Passt prima auf dieses Klientel. Jetzt habe ich jedenfalls vor, ab April mich zusätzlich selbständig zu machen, da man von den Almosen nicht wirklich leben kann. Was ist jetzt bei Selbständigkeit für mich zu beachten? 1. Sozialversicherungspflicht? Versicherungsfrei, oder? Ich bekomme 70% Beihilfe und bin zu 30% privat versichert, also zu 100% abgesichert. 2. Arbeitslosenversicherung? Arbeitslosigkeit kann wegen Pension und Rente nicht mehr eintreten, also auch versicherungsfrei, oder?. 3. Rentenversicherung? Ich denke, aus gleichem Grund eher auch nicht mehr, da ich ja bereits Pension und Rente erhalte dann, oder? Es wäre ja auch irgendwie die Abzocke pur, wenn ich Rentenversicherungsbeiträge dafür zahlen müsste, dann irgendwann in der Folge vielleicht ein paar Cent mehr Rente erhalten könnte, die mir über die oben beschriebene Verrechnung auch gleich wieder weggenommen würden, oder?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wolfgang B.,

zu den rechtlich zutreffenden Antworten von KSC und vbc habe ich eine kleine Anmerkung. Zwar wird auf Ihre Altersrente die Beamtenpension nicht angerechnet, allerdings können sich durch Ihren Beamtenstatus Auswirkungen auf die Berechnung der Altersrente ergeben: Sofern Sie beitragsfreie Zeiten in der Gesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegt haben (zum Beispiel Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Krankheit ohne Leistungsbezug, Schulzeiten o. ä.) und diese Zeiten auch als ruhegehaltsfähig bei der Beamtenpension berücksichtigt wurden, bleiben Sie bei Berechnung der gesetzlichen Rente unberücksichtigt.

Hierdurch soll eine doppelte Bewertung (sowohl in der Rente als auch in der Pension) verhindert werden.

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7 Antworten

KSCam 24.01.2016 | 11:50
Jetzt fangen auch schon die Beamten an zu jammern und zu klagen, toll. Na ja Ost Mentalität halt. Ich nehme an, dass Sie ab 2016 mit 65+ die Regelaltersrente von der DRV beziehen. Die beKommen Sie in voller Höhe gemäß der früher von Ihnen (in der ehem. DDR nicht an die DRV) gezahlten Beiträge. Da wird nichts gekürzt, da gibts also nichts zu jammern! Wenn was gekürzt wird, dann ist das bei der Beamtenpension - da dürfen Sie jammern, aber bitte beim Gesetzgeber oder Ihrem Dienstherrn und nicht im Rentenforum. Und was die Selbständigkeit betrifft: Wenn meine Annahme zutrifft, dass Sie die Regelaltersrente beziehen, sind Sie als Regelaltersrentner versicherungsfrei, zahlen also keine Rentenbeiträge und auch keine Arbeitslosenbeiträge (was ein Selbständiger eh nicht zahlt). PS: von einem Beamten sollte man erwarten können, dass er sich bei den richtigen Stellen informiert und nicht im Forum rumpoltert. Schönen Tag noch.
vbcam 24.01.2016 | 13:33
Warum Sie sich selbständig gemacht haben, ist für die Beurteilung der Versicherungspflicht in den einzelen Sozialversicherungszweigen vollkommen irrelevant. Die Frage nach der "Sozialversicherungspflicht" ist völlig fehl am Platz, denn jeder Zweig wird einzeln betrachtet. Was Sie meinen ist vermutlich die Krankenversicherungpflicht in der gesetzlichen Krankenkasse? Sollte dem so sein: Sie sind privat versichert. Die private Krankenversicherung bemisst Beiträge u.a. nach dem Krankenheitsrisiko; unerheblich welches Einkommen dahinter steht. Wenn Sie "Arbeitslos" werden, bestünde dann noch die Möglichkeit Arbeitslosengeld zu beziehen? Aus dem gleichen Grund warum Sie als Beamter keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt haben, zahlen Sie auch keine Arbeitslosenbeiträge als Selbständiger. Wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, sind Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei, wovon ich ausgehen, da Sie vermutlich keine 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegt haben.
tanteam 24.01.2016 | 14:52
na wenn alles so schlecht ist, dann alles wieder so wie früher?????? eingesperrt sein und die partei regelt alles???? schönes trabbi fahren keine reisen in die welt mehr????? die armen ostdeutschen können ein schon leid tun, rentenansprüche die nie eingezahlt wurden usw.
Wolfgang-Bam 24.01.2016 | 14:34
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Ist mir schon klar. Ich habe auch nur die Gesamtsituation dargestellt. Und von wegen Jammern der Beamten. Sie wissen einfach nicht, wovon Sie schreiben, denke ich. Lesen Sie meinen Text doch mal richtig, dann wissen Sie, was ich gemeint habe. Und ob das Land Sachsen-Anhalt mir nun die Pension kürzt oder ob gleich die Rente gekürzt wird, läuft für mich persönlich doch aufs Gleiche hinaus. Im Übrigen holt sich die Rentenversicherung schon, was sie braucht. Stichwort dynamischer Versorgungsausgleich, der denen nicht einmal 1zu1 zu Gute kommt, die davon profitieren sollen eigentlich. Aber das ist ein anderes Thema. @vbc, Danke für die Erläuterungen. Also alles so, wie ich es mir gedacht hatte. :)
Wolfgang-Bam 24.01.2016 | 15:06
Leute, wie Sie, können einem einfach nur leid tun, weil Sie einfach ein falsches Verständnis haben. Wahrscheinlich sind Sei ein Wessi, der die Meinung vertritt, dass wir "armen" Ostdeutschen einfach zufrieden sein sollen, dass wir das hinter uns haben und uns jetzt ducken müssen, nicht auffallen und schon gar nicht äußern dürfen, dass wir mit etwas in der ach so guten und gerechten Bundesrepublik nicht einverstanden sind, oder? Träumen Sie weiter, Sie Spinner. :( Kann hier auch ein Thema geschlossen werden? Wenn ja, dann bitte ich darum, dass es nicht zu noch mehr Anfeindungen kommt von solchen Typen wie tante. Es ist eh alles gesagt.
vbcam 24.01.2016 | 15:12
Als Ossi sage ich, dass der ganze Beitrag auf Grund IHRER Anfeindungen gelöscht werden sollte. Soviel pöbelhaftes Verhalten ist unerträglich.
Wolfgang-Bam 24.01.2016 | 18:14
Danke für den Hinweis. Das trifft bei mir aber nicht zu.
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