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Experten-Antwort

Pensionär als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger?

von Renate21.06.2018 | 12:09
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Hallo, ich werde demnächst mit 66. Jahren in den Ruhestand versetzt und Ruhegeld beziehen. Meine Behörde beabsichtigt, mich als selbständige Ingenieurin mit "Aufträgen zu versorgen". Da ich keine Angestellten habe und auch nur für diese Behörde tätig sein werde, möchte ich gerne wissen, ob die Versicherungsfreiheit nach § 5 Abs. 4 Nr. 2 SGB VI trotzdem greift. Oder bin ich verpflichtet, die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge nun selbst in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dem Grunde nach sind sie als "arbeitnehmerähnlicher Selbständiger" im Sine von § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI versicherungspflichtig.

Als Pensionärin sind Sie allerdings versicherungsfrei, wenn die Versorgung gezahlt wird, weil Sie eine Altersgrenze erreicht haben. Sie können allerdings auf diese Versicherungsfreiheit verzichten (§ 5 Abs. 4 S. 1 Nr. 2, S. 2 ff. SGB VI).

Die Beiträge wären dann nach den allgemeinen Regelungen über die Beitragspflicht einer versicherungspflichtigen selbständigen Tätigkeit zu erheben (§ 165 SGB VI) und allein zu tragen (§ 169 Nr. 1 SGB VI).

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