Hallo Barbara, nicht Sie, sondern Ihre Mutter als zu pflegende Person, hat das Pflegegeld bekommen. Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung der nicht erwerbstätigen Pflegeperson werden seit Einführung der Pflegekasse bei entsprechendem Antrag gezahlt (und nicht erst seit 2017). Eine nachträgliche Zahlung dieser Beiträge ist bei fehlender Anmeldung und Anerkennung bei der Pflegeversicherung nicht möglich!