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Experten-Antwort

Pflege meiner Mutter in Zeiten vor 2017

von Barbara Bu.12.07.2019 | 10:50
258 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ich habe meine Mutter im Zeitraum 25.08.2002 bis zu ihrem Tod am 16.09.2015 gepflegt. Sie war bettlägerig und hatte die damalige Pflegestufe 3. Von der Pflegekasse habe ich Pflegegeld bekommen, die Unterlagen hierüber liegen mir noch vor. ich habe während der Zeit der Pflege auch einige Stunden bei geringfügiger Beschäftigung gearbeitet. Meines Wissens nach kann man nun seit dem 01.01.2017 - wenn die Voraussetzungen vorliegen - Zeiten für Pflege eines Angehörigen in der eigenen Rente angerechnet bekommen. Gibt es mit den neuen Gesetzen auch Möglichkeiten, noch Zeiten berücksichtigen zu lassen, die vor dem 01.01.2017 liegen? Vielen Dank für Ihre Hilfe Barbara Bu.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Barbara, nicht Sie, sondern Ihre Mutter als zu pflegende Person, hat das Pflegegeld bekommen. Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung der nicht erwerbstätigen Pflegeperson werden seit Einführung der Pflegekasse bei entsprechendem Antrag gezahlt (und nicht erst seit 2017). Eine nachträgliche Zahlung dieser Beiträge ist bei fehlender Anmeldung und Anerkennung bei der Pflegeversicherung nicht möglich!

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1 Antworten

W°lfgangam 12.07.2019 | 19:20
Hallo Barbara Bu., grundsätzliche sollte die Pflegekasse Ihrer Mutter bis zum 16.09.2015 Pflichtbeiträge wg. Pflegetätigkeit in Ihr Rentenkonto gezahlt haben - wenn die Voraussetzungen für Sie als Pflegeperson dafür vorlegen haben. Abgleichen können Sie das mit Ihrer letzten Rentenauskunft, mal in den "Versicherungsverlauf" reinschauen, was da bisher erfasst worden ist. Eine neue Rentenauskunft können Sie auch hier anfordern: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ und ist in einer Woche im Briefkasten ...sofern Sie selbst nicht bereits (EM- oder Alters-) Rentnerin sind/dann geht das nicht. Bei eigener Altersrente hat sich das Thema schon erledigt = hier greift die Neuregelung erst für aktive Pflegezeiten ab 01.01.2017. Ihr Geburtsdatum? Gruß w.
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