Als Mitarbeiter der gesetzlichen Rentenversicherung kann und darf ich Ihnen leider keine verbindlichen Auskünfte zum Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung erteilen. Grundsätzlich sollte es möglich sein, auch Leistungen wegen Pflege ins EU-Ausland zu erhalten. Die Entscheidung hierüber trifft jedoch alleine Ihre zuständige Krankenkasse. Sie haben ja bereits erwähnt, bereits Informationen über die Seite www.dvka.de bekommen zu haben. Ich empfehle Ihnen, sich mit Ihren Fragen per email an diese Stelle zu wenden. Die Mitarbeiter dort sind Ihnen sicher gerne behilflich. Die DVKA ist jedoch nur zuständig, wenn Sie im Ausland wohnen und bei einer AOK versichert sind. Wenn Sie bei einer Betriebskrankenkasse versichert sind, bleibt diese Kasse auch bei Auslandswohnsitz zuständig. Ich empfehle Ihnen, sich bei der DVKA allgemein über Ihre Ansprüche zu informieren und eventuell bei Ihrer zuständigen Krankenkasse Widerspruch einzulegen oder einen Überprüfungsantrag zu stellen.