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Pflegegeld auch im Ausland(EU) moeglich?

von Mimi02.01.2007 | 23:34
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend, wir haben folgendes Problem... Wir leben seit einigen Jahren wieder in unserer Heimat (EU)-Mitgliedsstaat und haben leider ein Pflegefall in der Familie, Pflegestufe II, Schon in Deutschland festgestellt. In der BRD lief ja alles korrekt mit dem Pflegegeld von der Krankenkasse(BKK). Aber als die zu pflegende Person zurueck in die Heimat ging, folglich ins Ausland(EU), da hat die (BKK) das auszahlen des Pflegegeldes eingestellt, mit der Begruendung, sie koenne nicht mehr nachvollziehen, ob die zu pflegende Person, weiterhin noch pflegebeduerftig ist...blablabla....und sie koennen auch keine regelmaessigen Hausbesuche machen, mit dem Medizinischen Dienst...blablabla.... Jetzt, habe ich aber in den Seiten von der DVKA gelesen, dass wenn man in Deutschland weiterhin Kranken-und Pflegeversichert ist, auch das Recht hat das Pflegegeld im Ausland von der deutschen Krankenkasse weiterhin ausbezahlt zu bekommen,(da stand nichts von Hausbesuchen des Medizinischen Dienstes, oder aenliches). Stimmt das denn auch ??? Bitte, geben Sie mir eine korrekte Antwort.Es ist sehr wichtig fuer uns... Vielen Dank...

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Als Mitarbeiter der gesetzlichen Rentenversicherung kann und darf ich Ihnen leider keine verbindlichen Auskünfte zum Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung erteilen. Grundsätzlich sollte es möglich sein, auch Leistungen wegen Pflege ins EU-Ausland zu erhalten. Die Entscheidung hierüber trifft jedoch alleine Ihre zuständige Krankenkasse. Sie haben ja bereits erwähnt, bereits Informationen über die Seite www.dvka.de bekommen zu haben. Ich empfehle Ihnen, sich mit Ihren Fragen per email an diese Stelle zu wenden. Die Mitarbeiter dort sind Ihnen sicher gerne behilflich. Die DVKA ist jedoch nur zuständig, wenn Sie im Ausland wohnen und bei einer AOK versichert sind. Wenn Sie bei einer Betriebskrankenkasse versichert sind, bleibt diese Kasse auch bei Auslandswohnsitz zuständig. Ich empfehle Ihnen, sich bei der DVKA allgemein über Ihre Ansprüche zu informieren und eventuell bei Ihrer zuständigen Krankenkasse Widerspruch einzulegen oder einen Überprüfungsantrag zu stellen.

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