Guten Tag, ich bin z. Z. Hausmann und zahle keine Pflichtbeiträge in die gesetzl. RV.. Mein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente ist noch gegeben, verfällt allerdings in ca. 4 Monaten.
Dazu folgende Frage: Ich möchte mir gerne wieder eine Arbeitsstelle suchen und mich ggf. in Kürze auch bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos melden. Ein Anspruch auf Leistungsbezug (ALG I) habe ich nicht. Kann die Zeit ab der Arbeitslosmeldung als Ersatz- oder Anrechnungszeit gelten, also quasi als Ersatz für die Zahlung von Pflichtbeiträgen um den Rentenanspruch zu wahren?
Danke vorab.