Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Private Rentenversicherung steuerlich absetzen

von Kay09.07.2017 | 17:29
680 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Für das Jahr 2016 habe ich für meine nicht berufstätige Frau den Höchstnetrag der freiwilligen Rentenversicherung eingezahlt. Leider wurde der entsprechende Antrag dazu erst im Mai 2017 genehmigt, so dass die Einzahlung ebenfalls erst im Mai 2017 erfolgt ist. Jetzt sagt das Finanzamt, dass ich diese Sonderausgabe erst mit der Steuererklärung 2017 geltend machen kann, da die Zahlung zwar für das Jahr 2016 ist, aber eben erst im Jahr 2017 erfolgt ist. Kann mir jemand sagen, ob das richtig ist, oder ob ich Einspruch einlegen soll. Für 2017 zahle ich die Beiträge jetzt monatlich. Das heißt ich würde dann mit der nächsten Steuererklärung 2016 und 2017 geltend machen und damit über den Höchstnetrag kommen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kay,

wir schließen uns den vorherigen Antworten an, im Steuerrecht ist das Zuflussprinzip maßgeblich.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Fortitude oneam 09.07.2017 | 17:45
Hallo Kay, Sie haben doch bereits von der richtigen Stelle (Finanzamt) eine Auskunft erhalten. Und jetzt wollen Sie eine Zweitmeinung vom Rentenforum erhalten. Na sowas! Mfg
verwirrteam 09.07.2017 | 17:49
Im Steuerrecht gilt nunmal das Zuflussprinzip. Die Beträge, die in einen Kalenderjahr gezahlt worden sind, bzw. die man in einem Kalenderjahr erhalten hat, werden für das jeweilige Kalenderjahr auch steuerlich herangezogen.
Bertam 09.07.2017 | 18:01
Früher nannte man sowas Pfennigsfuchser !!!!
Kayam 09.07.2017 | 18:03
Vielen Dank für die schnelle und substanzielle Antwort ! Zuflussprinzip ist eindeutig.
Konrad Schießlam 12.07.2017 | 10:56
Auffallend, Experte beantwortet eindeutige Fragen im Steuerrecht. MfG.
Konrad Schießlam 12.07.2017 | 11:03
Welche Betragshöhe in Euro für 2017 als Beitrags Zahlung wohl gemeint ist? Gehe davon aus, der Sachbearbeiter vom Finanzamt sagt dies zu Ihnen? MfG.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026