Hallo S. Beck,
zu 1) Auch mit dem geringeren Einkommen sind Sie weiter versicherungspflichtig und erwerben damit Pflichtbeitragszeiten, die für alle Wartezeiten angerechnet werden und auch für den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Natürlich erwerben Sie damit aber weniger Entgeltpunkte für die Berechnung Ihrer späteren Rente. Forumsteilnehmer Die Farbe Schwarz hat Ihnen dazu schon richtige Zahlen genannt, wobei sich der eigentliche "Geld"-Wert bis zu Ihrer Rente natürlich ändern/erhöhen wird, da sich der aktuelle Rentenwert jedes Jahr mit der Rentenanpassung erhöht. Das maßgebende sind also die EP und ob deren für zwei Jahre geringerer Wert zum Zeitpunkt Ihres noch weit in der Zukunft liegenden Rentenbeginns im Vergleich zu allen anderen von Ihnen bis dahin gesammelten EP (also relativ gesehen) "große Auswirkungen" haben wird, kann - wie W*lfgang schon richtig hingewiesen hat - hier nicht abgeschätzt werden.