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Experten-Antwort

Promotionsstipendium und Rentenversicherung

von S. Beck03.07.2017 | 12:28
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe folgende Situation und würde mich sehr über eine Antwort Ihrerseits freuen. Ich bin Doktorand und war bisher unter einem Tarifvertrag im öffentlichen Dienst in Hamburg angestellt. Laut Gehaltsabrechnung habe ich Abgaben von etwa 500€ jeden Monat in die gesetzliche Rentenkasse. Seit Mai diesen Jahres habe ich nun ein Promotionsstipendium von der Deutschen Studienstiftung erhalten. Da dieses netto weniger ist als mein bisheriger Vertrag wurde mir ein Zusatzvertrag im öffentlichen Dienst angeboten, um die netto-Differenz auszugleichen. Hierbei würden die Abgaben in die gesetzliche Rentenkasse aber nur noch ca. 100€ betragen (da das brutto-Gehalt natürlich bedingt durch das Stipendium deutlich geringer ist als zuvor). Meine Fragen (für die Verhandlung mit meiner Chefin): 1. Wenn über einen Zeitraum von 2 Jahren 400€ weniger in die Rentenkasse eingezahlt wird (also ca. 10.000€), hat dieses große Auswirkungen am Ende auf meine Rente oder zählt im Grunde nur dass überhaupt etwas eingezahlt wird (was ja mit dem Zusatzvertrag der Fall wäre), um letztendlich auf die 5 Jahre Einzahlung und damit Rentenanspruch zu kommen? 2. Besteht die Möglichkeit auf privater Basis die 400€ extra jeden Monat in die Rentenkasse einzuzahlen und wird dies dann gleichermaßen in Rentenpunkte umgerechnet wie bei der Einzahlung von 500€ nach meinem jetzigen Tarifvertrag? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten. Freundliche Grüße, S. Beck

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo S. Beck,

zu 1) Auch mit dem geringeren Einkommen sind Sie weiter versicherungspflichtig und erwerben damit Pflichtbeitragszeiten, die für alle Wartezeiten angerechnet werden und auch für den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Natürlich erwerben Sie damit aber weniger Entgeltpunkte für die Berechnung Ihrer späteren Rente. Forumsteilnehmer Die Farbe Schwarz hat Ihnen dazu schon richtige Zahlen genannt, wobei sich der eigentliche "Geld"-Wert bis zu Ihrer Rente natürlich ändern/erhöhen wird, da sich der aktuelle Rentenwert jedes Jahr mit der Rentenanpassung erhöht. Das maßgebende sind also die EP und ob deren für zwei Jahre geringerer Wert zum Zeitpunkt Ihres noch weit in der Zukunft liegenden Rentenbeginns im Vergleich zu allen anderen von Ihnen bis dahin gesammelten EP (also relativ gesehen) "große Auswirkungen" haben wird, kann - wie W*lfgang schon richtig hingewiesen hat - hier nicht abgeschätzt werden.

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7 Antworten

Die Farbe Schwarzam 03.07.2017 | 13:18
zu 1.) Ich gehe davon aus, dass damit nur der Anteil gemeint ist, der zur RV gezahlt wir. Rechnen wir zunächst mal Ihr Gehalt aus: 500 EUR Eigenbeitrag bei 9,35 (zusätzlich 500 EUR vom Arbeitgeber bei 9,35%) = 5.346 EUR 500 EUR Gesamtbeitrag (inkl. Arbeitgeber) = 2.673 EUR Sie haben dann ziemlich genau 80% weniger Bruttoeinnahmen. Da ich nicht weiß, welche von den beiden obigen Rechnungen jetzt stimmt, im Folgenden auch zwei Berechnungen: Bei 5.346 EUR, davon nur noch 20%, verlieren Sie auf zwei Jahre: 100% = 64.152 EUR (Jahresgehalt) / 37.103 EUR (Durchschnittsentgelt 2017) = 1,7290 Entgeltpunkte x 31,03 EUR (aktueller Rentenwert ab dem 01.07.2017) = 53,65 EUR Rente p.a. 107,30 EUR x 20% = 21,46 EUR Sie verlieren 85,84 EUR monatliche Rente. Bei 2.673 EUR, davon nur noch 20%, verlieren Sie auf zwei Jahre: 100% = 32.076 EUR (Jahresgehalt) / 37.103 EUR (Durchschnittsentgelt 2017) = 0,8645 Entgeltpunkte x 31,03 EUR (aktueller Rentenwert ab dem 01.07.2017) = 26,83 EUR Rente p.a. 53,66 EUR x 20% = 10,73 EUR Sie verlieren 42,93 EUR monatliche Rente. zu 2.) Eine freiwillige Beitragszahlung zur Rentenerhöhung ist nur zulässig, wenn Sie nicht versicherungspflichtig sind. Da Sie bzw. Ihr Arbeitgeber weiterhin Beiträge abführt, ist eine ergänzende Versicherung nicht möglich.
Fastrentneram 03.07.2017 | 12:55
Bei 10.000 € weniger Beitragszahlung verlieren Sie ca. 8,40 € an monatlichen Rentenansprüchen. Freiwillige Beiträge sind neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nicht möglich. Allerdings können Sie ab dem 50. Lebensjahr zusätzliche Beiträge einzahlen um evtl. Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn auszugleichen!
S. Beckam 03.07.2017 | 14:14
Hallo, mein Jahresgehalt beläuft sich tatsächlich auf etwa 2673€, also 500€ Gesamtbeitrag in die Rentenkasse. Zu 1) Wenn ich also jetzt 2 Jahre nur die 100€ ca. in die Rentenkasse einzahle, und danach sagen wir wieder ein Gehalt von 2673 bis zu Beginn der Rentenalters habe, dann bleibt meine Rente über den gesammten Zeitraum (also praktisch bis zum Tod) um 42,93€ erniedrigt? Oder habe ich hier einen Denkfehler..?! Zu 2) Alles klar, das habe ich verstanden! Vielen Dank und Beste Grüße, S. Beck
Tippgeberam 03.07.2017 | 20:05
Wenn Sie ein Jahresgehalt von 2673 € erhalten, sollten Sie das mit dem Doktortitel aufgeben. Wie Farbe Schwarz schon schrieb beträgt das Jahresgehalt eine Durchschnittsverdieners (ohne Dr-Titel) bereits über 37.000 €. Wie wäre es denn mal mit richtiger Arbeit. Sonst leben Sie auch im Alter von der Grundsicherung.
S. Beckam 03.07.2017 | 21:26
Hallo Tippgeber, ich denke es ist offensichtlich, dass es sich hier um einen Tippfehler handelt und das monatsgehalt gemeint ist, kein Grund persönlich zu werden ;) Ich würde mich noch über eine ernstgemeinte Antwort freuen, vielen Dank!
W*lfgangam 03.07.2017 | 23:35
Hallo S. Beck, ich denke, die Einkünfte bis zu einer adäquaten Vollanstellung nach Promotion sind relativ unwichtig. Wenn Sie dann anschließend Einkünfte im Rahmen der Beitragsbemessungsgrenze bis zum Rentenbeginn erzielen (aktuell 76200 EUR/Jahr), erhöht sich Ihre Rente um rd. 63,70 mtl. - wenn Sie dann noch 45 Jahre bis zum Rentenbeginn haben/nicht vor 67 in Rente gehen wollen, haben Sie daraus etwa gut 2800 Brutto-Monatsrente Brutto zu erwarten ...da sind die 100 - 200 EUR fehlendem Rentenzuwachs aus der mageren Vorzeit sicher zu verschmerzen. Und, wenn Sie wirklich Top-Verdiener werden, werden Sie über die kleine gesetzliche Rente nur Lachen können ...da werden andere Leistungen vorrangig zählen. Das kann hier nicht so einfach pi x Daumen abgehandelt werden, dazu lassen Sie sich besser in der nächsten Beratungsstelle informieren, was Stand heute/zukunftsgerichtet sein könnte ...bevor Sie da auch nur an Beitragszuzahlungen in der DRV (geht nicht bei einer bestehenden Pflichtversicherung) denken und sich über aktuelle Laufzeiten/Amortisationen Gedanken machen. Priv. Angeboten sollten Sie allerdings auch nicht auf den Leim gehen - und dann wirklich vergleichen, wo Ihr Geld besser/sicherer und 'ertragreicher gebunkert' ist – und zu welchen Modalitäten/wie komme ich da vorzeitig ran. Gruß w.
Unwissendeam 04.07.2017 | 15:21
So ist es, Ihre Rente wird für den Rest ihres Lebens um ca. 42,93 € brutto niedriger ausfallen (... bei einer normalen Altersrente ohne Abschläge). Monat für Monat. Dabei ist der Betrag von 42,93 € nur nach aktuellem Stand gerechnet. Durch die jährliche Veränderung des aktuellen Rentenwertes steigt die Beitrag von 42,93 € sogar noch von Jahr zu Jahr. Dieses Jahr ist er zum Beispiel um 1,9 %gestiegen ...
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