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Experten-Antwort

PStG 45b und eine neue RV Nummer

von Luca V.17.05.2019 | 23:51
184 Ansichten
10 Antworten

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Sehr geehrte Lesenden, Ende Februar habe ich meinen Personenstand über das neue PStG 45b geändert, und meiner Krankenkasse meine neue Geburtsurkunde zu kommen lassen. Diese hat daraufhin eine neue RV Nummer für mich beantragt. Nach mehreren Telefonaten und dem Zukommen meiner Unterlagen an die interne juristische Abteilung RV Bund, kann meine Nummer immer noch nicht geändert werden. Ich weiß von anderen Menschen, die auch PStG 45b in Anspruch genommen haben, dass ihre Nummern ohne Probleme und ohne Beschluss (den es beim TSG gibt) geändert wurden. Momentan habe ich aus Kulanz zwei Nummern, meine Alte und eine Neue. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir beantworten können, ob das so rechtens ist. Eine Geburtsurkunde ist ein beglaubigtes amtliches Dokument. Mit freundlichen Grüßen Luca V

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Luca V.,

warum die Kollegen der DRV Bund Ihre „alte“ Versicherungsnummer noch nicht gelöscht hat, kann in diesem Forum nicht beantwortet werden. Wie die User Ihnen mitgeteilt haben, müssen Sie noch einige Zeit mit dieser Hilfslösung leben. Sollten Sie auf eine baldige Lösung bestehen, dann setzen Sie sich schnellstmöglich, am besten schriftlich mit der Deutschen Rentenversicherung Bund in Verbindung.

Leider kann auch nicht geklärt werden, warum es bei anderen Personen, die die Regelung des § 45 B PStG in Anspruch genommen haben, reibungsloser funktioniert hat.

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9 Antworten

Valzuunam 18.05.2019 | 06:57
Das vorhanden sein von zwei Nummer für eine Person ist definitiv rechtsrechtswidrig (§3 Abs. 1 VKVV). Die Änderung der Seriennummer (als Bestandteil der Versicherungsnummer aus dem das Geschlecht erkennbar ist), -oder korrekt formuliert: die Vergabe einer neuen Versicherungsnummer- ist in diesem Zusammenhang nur bei der großen oder kleine Lösung (TSG) möglich. Dafür gibt es kein explizite gesetzliche Grundlage, dies ergibt sich „nur“ aus dem ausdrücklichen Offenbarungsverbot des § 5 TSG. Ein analog anwendbare Vorschrift bezogen auf § 45b PSTG gibt es meines Wissens nicht.
Valzuunam 18.05.2019 | 10:51
Entweder dass, oder 1) Die Träger der DRV entscheiden in den entsprechenden Gremien die Vorschrift analog anzuwenden. Unheimlich viel Bürokratie, und dauert entsprechend. Je nachdem wieviel Staub Ihre Anfrage aufgewirbelt hat, vielleicht schon auf einer Tagesordnung (reine Spekulation)... 2) Jemand klagt das durch, und das BSG (bis dahin würde die DRV mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gehen) legt die Vorschriften entsprechen aus. Aber vor Gericht und auf hoher See... Sie wissen schon...
KSCam 18.05.2019 | 11:14
Für Sie ist das wichtig - bezogen auf die große Mehrheit aller in der DRV Versicherten ist das allerdings einer von unzähligen Einzelfällen. So gesehen werden Sie damit leben müssen (und wahrscheinlich auch leben können) dass es vorerst mal eine "Hilfslösung" gibt bis auch diese Problematik in den DRV Gremien durchdiskutiert oder gerichtlich entschieden ist.
Nateam 22.05.2019 | 15:07
Also solange arbeitslos oder in ungünstigen Arbeitsverhältnisen bleiben wenn man nicht geoutet werden will? Feine Sache! Natürlich es ist geringer Anteil der Bevölkerung, dennoch sind es paar hundert Menschen und nicht nur 2-3. Und wenn man nicht schon neues Gesetz dafür erfinden will oder zeitnah kann, dann kann man doch die Behandlung der Fälle nach PStG, dem TSG für die "paar" Leutchens gleichsetzen.
Nateam 22.05.2019 | 14:50
Hallo, ich stehe vor gleichem Problem wie Luca V., nur dass ich keine zweite Nummer bekommen habe. Somit stehe ich vor dem Problem, bei jedem neuem Arbeitgeber zwangsgeoutet zu werden, da in der Rentenversicherungsnummer das Geschlecht codiert ist. Korrekturen der Nummer sind ja möglich, nach TSG oder wenn Geburtsdatum falsch war. Aber dann steht man mit der aktualisierten Geburtsurkunde die anderes Geschlecht aufweist als die in der Nummer reincodiert ist und Änderung ist nicht möglich. Für mich ist es komplett unverständlich. Da gehört dringend was geändert. Ich habe erst gestern Brief mit der Ablehnung gekriegt und ich brauche eine baldige Lösung des Problems, da ich grade auf Jobsuche bin, also was soll ich nun tun?
Königam 22.05.2019 | 22:30
Zitat von Nate anzeigenausblenden
Abwarten, was anderes bleibt dir wohl nicht übrig. Für den äußerst geringen Anteil an der Bevölkerung die mit diesem "Problem" "konfrontiert" sind wird sich wohl so schnell keine Lösung finden lassen.
Also solange arbeitslos oder in ungünstigen Arbeitsverhältnisen bleiben wenn man nicht geoutet werden will? Feine Sache! Natürlich es ist geringer Anteil der Bevölkerung, dennoch sind es paar hundert Menschen und nicht nur 2-3. Und wenn man nicht schon neues Gesetz dafür erfinden will oder zeitnah kann, dann kann man doch die Behandlung der Fälle nach PStG, dem TSG für die "paar" Leutchens gleichsetzen.
Stimmt. Die Minderheitenpolitik macht's möglich. Ansonsten liegen ja auch keine dringenderen Probleme vor... Hier wird dir leider niemand eine Lösung aus dem Hut zaubern können, tut mir leid.
Luca V.am 23.05.2019 | 14:05
Vielen Dank für Ihre Antwort. Warum die alte Nummer nicht gelöscht wurde ist mir bekannt. PStG 45b ist intern noch nicht umgesetzt worden d.h. Meine neue Geburtsurkunde reicht nicht aus.. Nur auf Kulanz habe ich eine zweite Männliche. Ich werde mich auf jeden fall schriftlich melden.
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