Hallo rady,
wann Ihr Fall beim Sozialgericht behandelt wird, liegt einzig in der Entscheidung des zuständigen Sozialgerichts. Auch der Rentenversicherungsträger hat hieraus prinzipiell keinen Einfluss.
Im Übrigen erscheint mir Ihre Sorge um Ihre Eigentumswohnung derzeit unbegründet. Auch hinsichtlich des Bezugs von Arbeitslosengeld II gibt es Möglichkeiten, dass in derartigen Fällen eine Eigentumswohnung nicht oder nicht sofort veräußert bzw. „verwertet“ werden muss. Allerdings kann ich hier im Rahmen dieses Forums zur Alterssicherung und Rentenversicherung leider keine konkreteren Informationen zu diesem Thema abgeben. Sie sollten sich daher zunächst an Ihr zuständiges Jobcenter wenden und sich hier für Ihre konkret zu erwartende Situation individuell beraten lassen.