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Experten-Antwort

Regelaltersgrenze

von ratlose16.08.2015 | 09:47
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4 Antworten

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Guten Morgen ins Forum, ich bin Baujahr 50 und kann die Rente für Frauen ab Oktober 2015 beantragen. Ich würde gerne noch ein paar Monate arbeiten. Wegen der Hinzuverdienstgrenze wüsste ich gerne wo für mich die Regelaltersgrenze liegt. 2015 im Oktober oder 4 Monate später? Vielen Dank und Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Altersrente für Frauen ist als "Auslaufmodell" nicht in die systematische Anhebung der Altersgrenzen eingebunden worden. Daher gibt es diese Rente ab 65,0 abschlagsfrei.

Die Hinzuverdienstgrenzen gelten jedoch für alle Altersrenten gleichermaßen, soweit sie vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt werden.

Dies bedeutet, dass Sie die Hinzuverdienstgrenzen bis 65+4 noch beachten müssen. Hierzu gibt es wiederum die Ausnahme, dass wenn ein Altersteilzeitvertrag vor dem 01.01.2007 unterschrieben wurde - auch dann wenn er nachher nicht mehr zur Anwendung kam - die angehobenen Altersgrenzen nicht gelten.

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3 Antworten

R.am 16.08.2015 | 11:30
Für die Ermittlung der Regelaltersgrenze ist es mit der Angabe des Geburtsjahres nicht getan. Schauen Sie einfach in die Rentenauskünfte der letztes Jahres. Da steht ab wann der Anspruch auf Regelaltersrente besteht. Ab dem Tag ist die Prüfung zur Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen entbehrlich.
Santanderam 16.08.2015 | 11:46
Beginn der REGELALTERSRENTE für Geburtsjahrgang 1950 = 65 Jahre + 4 Monate. Bis dahin Hinzuverdienstgrenze 450 Euro / Monat. Zwei Mal im Jahr das doppelte.
S.am 16.08.2015 | 12:42
Es sei denn, es besteht Vertrauensschutz wegen eines vor dem 01.01.2007 abgeschlossenen Altersteilzeitvertrag. Das kein APG bezogen wurde, setze ich mal einfach voraus. Aber nicht beim erstmaligen Zusammentreffen von Rente und Arbeitseinkommen, es sei denn, dass es auf Grund von Einmalzahlungen zum Überschreiten der EINFACHEN Hinzuverdienstgrenze gekommen ist.
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