Die Altersrente für Frauen ist als "Auslaufmodell" nicht in die systematische Anhebung der Altersgrenzen eingebunden worden. Daher gibt es diese Rente ab 65,0 abschlagsfrei.
Die Hinzuverdienstgrenzen gelten jedoch für alle Altersrenten gleichermaßen, soweit sie vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt werden.
Dies bedeutet, dass Sie die Hinzuverdienstgrenzen bis 65+4 noch beachten müssen. Hierzu gibt es wiederum die Ausnahme, dass wenn ein Altersteilzeitvertrag vor dem 01.01.2007 unterschrieben wurde - auch dann wenn er nachher nicht mehr zur Anwendung kam - die angehobenen Altersgrenzen nicht gelten.