http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/beitragserstattung.html
Sehen Sie sich mal die Broschüre der Deutschen Rentenversicherung an, dort steht einiges zur Beitragserstattung.
Wie meine Vorredner bereits gesagt haben, dürfen nicht mehr als 60 KM Beitragszeiten vorhanden sein, was bei den angegebenen Zeitraum von 2002 bis 2007 nicht nachzuvollziehen ist.