Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Reha-Antrag abgelehnt, Widerspruch eingelegt, wie lang dauert das denn?

von Kassandra14.11.2018 | 12:22
3955 Ansichten
21 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo zusammen, ich hatte im Ausland im September einen Schlaganfall (TIA). Alle Funktionen kamen Gott sei Dank wieder. Trotzdem soll ich in Reha, dass ich wieder ganz fit werde und wieder arbeiten kann. Erster Reha-Antrag ist abgelehnt worden, mein Arzt hat wohl etwas nicht ganz korrekt ausgefüllt. Gleich letzte Woche Montag persönlich bei der RV Widerspruch eingelegt. Heute morgen habe ich bei der RV angerufen und nachgehakt, wie lange das denn jetzt noch dauern kann? Die Dame erklärte mir, dass ein Widerspruch immer länger dauert (kann auch mal 4 Wochen sein). Bin mittlerweile im Krankengeldbezug.... daher bin ich sehr daran interessiert, endlich in Reha zu gehen, damit ich wieder zur Arbeit kann. Die erwarten mich auch schon sehnsüchtig, denn meine Kolleginnen arbeiten derzeit für mich mit. Ist das denn wirklich so, dass die Bearbeitung meines Widerspruchs auch 4 Wochen dauern kann? Ich werd verrückt bis dahin!Kann man das irgendwie beschleunigen, denn über Weihnachten möchte ich ehrlich gesagt, auch nicht fort sein.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kassandra,

die Dauer eines Widerspruchsverfahrens ist immer abhängig vom konkreten Einzelfall. Sie kann (bei sehr einfach gelagerten Sachverhalten oder offensichtlichen Fehlern) sehr kurz sein, aber - je nach Umfang des Klärungsbedarfs oder bei Entscheidung des Widerspruchsausschusses - durchaus auch mehrere Wochen oder gar Monate umfassen. Insoweit ist es mir leider nicht möglich, eine konkrete Aussage zu der bei Ihnen zu erwartenden Verfahrensdauer zu treffen. Letztlich kann ich Ihnen hier nur empfehlen, ggf. nochmals Kontakt mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung aufzunehmen und dort nach dem aktuellen Verfahrensstand zu fragen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

20 Antworten

Schlaubiam 14.11.2018 | 12:57
4 Wochen dauert zu lange? Der Widerspruch wird vermutlich einige Wochen mehr in Anspruch nehmen. Wenn ihm nicht sofort abgeholfen wird muss er in den Widerspruchsausschuss. Die tagen meist alle 3 Monate...
DRVam 14.11.2018 | 12:59
Über einen Widerspruch entscheidet der Widerspruchsausschuss der Rentenversicherung, der nun mal nicht wöchentlich zusammenkommt. Sie werden sich daher bis zu einer Entscheidung Ihres Rententrägers gedulden müssen. Eine Möglichkeit der Beschleunigung des Verfahrens sehe ich nicht.
Grokoam 14.11.2018 | 13:49
Wenn alle "Funktionen" wieder da sind dann geh doch arbeiten bis über den Widerspruch entschieden ist.
DRVam 14.11.2018 | 15:13
Über einen Widerspruch entscheidet der Widerspruchsausschuss der Rentenversicherung,....
Aber erst dann, wenn dem Widerspruch nicht sofort per Abhilfebescheid entsprochen werden kann. MfG
Wie oft wird denn Ihrer Meinung nach direkt ein Abhilfebescheid erstellt? Doch nur bei eindeutiger Sachlage zu Gunsten des Versicherten und das ist gerade in medizinischen Fällen doch eher unwahrscheinlich. Daher machen Sie keine Hoffnung auf einen schnellen Abhilfebescheid wo keine ist.
DRVam 14.11.2018 | 15:45
Wie oft wird denn Ihrer Meinung nach direkt ein Abhilfebescheid erstellt?
Vielleicht öfter als Sie denken. Panikmache und Halbwahrheiten sind also sinnvoller? Ich habe lediglich Ihre Antwort relativiert, sonst nichts. Auch Sie sind eben nicht unfehlbar! MfG
Sicher nicht, aber im Gegensatz zu Ihnen realistisch und das hat mit Panikmache überhaupt nichts zu tun. Mit der Praxis scheinen Sie nicht viel am Hut zu haben. Aber dass Sie mehr emotional statt rechtlich sinnvoll antworten, ist hier ja schon häufig aufgefallen.
Kassandraam 14.11.2018 | 16:00
Vielen Dank für sämtliche Antworten. Da es sich offenbar um einen Formfehler gehandelt hat (Arzt hatte die Diagnose offensichtlich einmal zu wenig im Antrag notiert), hoffe ich, dass mein Widerspruch nicht allzu lange in Anspruch nimmt und ich recht bald Antwort bekomme bzw. einen positiven Bescheid. Ich werde zu gegebener Zeit einfach nochmal bei der RV nachhaken. Danke!
Kaiseram 14.11.2018 | 16:05
Sicher nicht, aber im Gegensatz zu Ihnen realistisch...
Ihre falsche Behauptung, dass Widersprüche automatisch im Widerspruchsauschuss landen, ist also realistisch? Kommen Sie mal wieder runter von Ihrem Ego-Trip...
Oh ein neuer Klugsch... hier im Forum! Herzlich Willkommen und Tschüss!
DRVam 14.11.2018 | 18:28
Zitat von Kassandra anzeigenausblenden
Über einen Widerspruch entscheidet der Widerspruchsausschuss der Rentenversicherung, der nun mal nicht wöchentlich zusammenkommt. Sie werden sich daher bis zu einer Entscheidung Ihres Rententrägers gedulden müssen. Eine Möglichkeit der Beschleunigung des Verfahrens sehe ich nicht.
W*lfgangam 14.11.2018 | 19:02
Vielen Dank für sämtliche Antworten. Da es sich offenbar um einen Formfehler gehandelt hat (Arzt hatte die Diagnose offensichtlich einmal zu wenig im Antrag notiert), hoffe ich, dass mein Widerspruch nicht allzu lange in Anspruch nimmt und ich recht bald Antwort bekomme bzw. einen positiven Bescheid. Ich werde zu gegebener Zeit einfach nochmal bei der RV nachhaken. Danke!
Unter diesen Umständen ist es durchaus denkbar, dass der Widerspruchsausschuss umgangen und kurzfristig entschieden wird. Alles Gute für Sie!
...nicht 'umgangen', sondern überflüssig ist, da die Entscheidung bereits im Wege der Abhilfe am Schreibtisch des bisher ablehnenden Entscheiders zugunsten des Widersprechenden getroffen werden kann. Ihre Antwort ist aber deutlich verständlicher/bürgerfreundliches Einfachsprech :-)) Gruß w.
DRVam 15.11.2018 | 05:30
[ ...nicht 'umgangen', sondern überflüssig ist, da die Entscheidung bereits im Wege der Abhilfe am Schreibtisch des bisher ablehnenden Entscheiders zugunsten des Widersprechenden getroffen werden kann. Ihre Antwort ist aber deutlich verständlicher/bürgerfreundliches Einfachsprech :-)) Gruß w.
DAS sehe ICH aber anders!
Wieder so ein Nachahmer, der Nachts nichts anderes zu tun hat, als unter dem Namen anderer seinen Unsinn zu verbreiten.
Mediatoram 15.11.2018 | 10:21
Zitat von DRV anzeigenausblenden
Ach so, dann war das also ein "Nachahmer", der den unrealistischen Unsinn vom Widerspruchsausschuss verbreitet und einen anderen User beleidigt hat? Warum geben Sie nicht einfach zu, dass Sie Unrecht hatten anstatt sich wie ein trotziger Junge zu benehmen? Dann nimmt man Sie vielleicht wieder ernst. Freundliche Grüße
Mediatoram 15.11.2018 | 13:29
Zitat von Mediator anzeigenausblenden
Wieder so ein Nachahmer, der Nachts nichts anderes zu tun hat, als unter dem Namen anderer seinen Unsinn zu verbreiten.
Ach so, dann war das also ein "Nachahmer", der den unrealistischen Unsinn vom Widerspruchsausschuss verbreitet und einen anderen User beleidigt hat? Warum geben Sie nicht einfach zu, dass Sie Unrecht hatten anstatt sich wie ein trotziger Junge zu benehmen? Dann nimmt man Sie vielleicht wieder ernst. Freundliche Grüße
Weil es beschämend und ärgerlich ist, wenn ein anderer Deinen Namen benutzt oder etwa nicht Mediator oder DRV oder wie Du Dich sonst noch so nennst, um hier Deinen geistigen Müll zu verbreiten.
Cassandraam 17.12.2018 | 10:34
Zitat von Kassandra anzeigenausblenden
Also mit schnell war da mal gar nix. Über meinen Antrag ist am vergangenen Donnerstag erst entschieden worden.... nach telefonischer Rücksprache habe ich heute von einem wirklich netten bemühten Mitarbeiter der RV die Auskunft erhalten, dass ich frühestens Mitte Januar wohl mit irgendeiner schriftlichen Info rechnen kann. Zur Vervollständigung: Seit 03.12. arbeite ich in der Wiedereingliederung und ab 27.12. wieder ganz normal. Meinen Antrag habe ich am 18.10. gestellt, die Bearbeitungszeit ist eigentlich unglaublich. Ursprünglich war die Reha dafür gedacht, den Schlaganfall zu verarbeiten und wieder vollständig für die Arbeit hergestellt zu werden. Dafür ist es jetzt eigentlich schon zu spät.... schade. Aber mal sehen, was noch von der Rentenversicherung für Post kommt. Allen schöne Weihnachten!!
DRVam 17.12.2018 | 13:24
Zitat von Cassandra anzeigenausblenden
Vielen Dank für sämtliche Antworten. Da es sich offenbar um einen Formfehler gehandelt hat (Arzt hatte die Diagnose offensichtlich einmal zu wenig im Antrag notiert), hoffe ich, dass mein Widerspruch nicht allzu lange in Anspruch nimmt und ich recht bald Antwort bekomme bzw. einen positiven Bescheid. Ich werde zu gegebener Zeit einfach nochmal bei der RV nachhaken. Danke!
Also mit schnell war da mal gar nix. Über meinen Antrag ist am vergangenen Donnerstag erst entschieden worden.... nach telefonischer Rücksprache habe ich heute von einem wirklich netten bemühten Mitarbeiter der RV die Auskunft erhalten, dass ich frühestens Mitte Januar wohl mit irgendeiner schriftlichen Info rechnen kann. Zur Vervollständigung: Seit 03.12. arbeite ich in der Wiedereingliederung und ab 27.12. wieder ganz normal. Meinen Antrag habe ich am 18.10. gestellt, die Bearbeitungszeit ist eigentlich unglaublich. Ursprünglich war die Reha dafür gedacht, den Schlaganfall zu verarbeiten und wieder vollständig für die Arbeit hergestellt zu werden. Dafür ist es jetzt eigentlich schon zu spät.... schade. Aber mal sehen, was noch von der Rentenversicherung für Post kommt. Allen schöne Weihnachten!!
Oha! Das wir aber den vermeintlich klugen Köpfen, die hier eine schnelle Entscheidung prophezeit haben, gar nicht gefallen. Wunschdenken und Realität sind nunmal nicht immer kompatibel.
???am 17.12.2018 | 13:46
"Meinen Antrag habe ich am 18.10. gestellt, die Bearbeitungszeit ist eigentlich unglaublich." Die eigentliche Bearbeitungszeit betrug nicht mal 3 Wochen (Antrag 18.10., Widerspruch eingelegt 05.11.). Das ist doch in Ordnung. Die Verzögerung wurde durch den Fehler des behandelnden Arztes ausgelöst. Warum jetzt wieder die DRV Schuld hat, kann ich nicht so ganz nachvollziehen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026