Hallo Kassandra,
die Dauer eines Widerspruchsverfahrens ist immer abhängig vom konkreten Einzelfall. Sie kann (bei sehr einfach gelagerten Sachverhalten oder offensichtlichen Fehlern) sehr kurz sein, aber - je nach Umfang des Klärungsbedarfs oder bei Entscheidung des Widerspruchsausschusses - durchaus auch mehrere Wochen oder gar Monate umfassen. Insoweit ist es mir leider nicht möglich, eine konkrete Aussage zu der bei Ihnen zu erwartenden Verfahrensdauer zu treffen. Letztlich kann ich Ihnen hier nur empfehlen, ggf. nochmals Kontakt mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung aufzunehmen und dort nach dem aktuellen Verfahrensstand zu fragen.