Hallo Martin,
bei einem Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation ist unter anderem die Erfolgsaussicht zu beurteilen. Im Falle Ihrer Mutter hat man die Erfolgsaussicht negativ beurteilt.
Im Ergebnis ist Ihre Mutter als "rehaunfähig" eingeschätzt worden.
Im Rentenverfahren hat man die Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu beurteilen. Diese wird man im Falle Ihrer Mutter so eingeschätzt haben, dass sie noch mindestens 6 Stunden täglich in der Lage ist, arbeiten zu gehen. Deshalb ist Ihre Mutter als "nicht erwerbsunfähig"
eingestuft worden.
Ob Ihre Mutter gegen den Widerspruchsbescheid noch Klage einreichen kann, hängt davon ab, ob bereits ein Monat vergangen ist, seit dem sie den Bescheid erhalten hat.
Andere Leistungen der Rentenversicherung sind aus meiner Sicht nicht denkbar.
Möglichkeiten der Krankenkasse sollten dort erfragt werden.