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Experten-Antwort

Reha-Antrag und Erwerbsminderungsrente

von Martin16.05.2018 | 20:28
902 Ansichten
5 Antworten
Hallo zusammen, ich habe eine Frage bezüglich Reha-Fähigkeit und einer Erwerbsminderungsrente in diesem Zusammenhang. Ende 2015 wurde durch meine Mutter ein Antrag auf Reha gestellt. Dieser wurde, obwohl meine Mutter unbedingt eine Reha wollte, Anfang 2016 abgelehnt. Zur Begründung wurde angeführt, dass die persönlichen Voraussetzungen nicht gegeben seien, weil die gesundheitlichen Beeinträchtigungen - schwere Depression und Adipositas per magna - eine Reha nicht zulassen würden. Ein Widerspruch dazu wurde Anfang 2017 zurückgewiesen. Meine Mutter hat daraufhin eine Tagesklinik besucht. Nach Angaben der Ärzte lässt sich ihr Zustand stabilisieren. Mit einer Arbeitsfähigkeit sei jedoch nicht zu rechnen. Daraufhin hat sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente Mitte 2017 gestellt. Dieser wurde Ende 2017 abgelehnt, weil nur eine Persönlichkeitsstörung vorliegen würde. Ein Widerspruch wurde nun zurückgewiesen. Welche Maßnahmen sind nun für meine Mutter geeignet? Eine Reha wird nicht unterstütz, weil sie zu krank ist. Für eine Erwerbsminderungsrente reicht es jedoch nicht. Derzeit besucht sie wöchentlich eine Psychologin. Der Zustand verbessert sich dadurch jedoch nicht. Gibt es andere Maßnahmen die bei der Rentenversicherung beantragt werden können? Worin besteht der Unterschied zwischen Rehaunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit? Gibt es ansonsten bei den Krankenkassen weitere Möglichkeiten? Ohne eine größere Maßnahme weiß ich nicht, wie sich der Zustand meiner Mutter bessern könnte. Vielen Dank!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.05.2018 | 10:24

Hallo Martin,

bei einem Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation ist unter anderem die Erfolgsaussicht zu beurteilen. Im Falle Ihrer Mutter hat man die Erfolgsaussicht negativ beurteilt.

Im Ergebnis ist Ihre Mutter als "rehaunfähig" eingeschätzt worden.

Im Rentenverfahren hat man die Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu beurteilen. Diese wird man im Falle Ihrer Mutter so eingeschätzt haben, dass sie noch mindestens 6 Stunden täglich in der Lage ist, arbeiten zu gehen. Deshalb ist Ihre Mutter als "nicht erwerbsunfähig"

eingestuft worden.

Ob Ihre Mutter gegen den Widerspruchsbescheid noch Klage einreichen kann, hängt davon ab, ob bereits ein Monat vergangen ist, seit dem sie den Bescheid erhalten hat.

Andere Leistungen der Rentenversicherung sind aus meiner Sicht nicht denkbar.

Möglichkeiten der Krankenkasse sollten dort erfragt werden.

4 Antworten

Rentenschmiedam 17.05.2018 | 12:39
Hallo, lautete die Rehaablehnung tatsächlich auf Rehaunfähigkeit oder stand darin, dass Maßnahmen der Krankenkasse ausreichend sind? Beste Grüsse
Martinam 17.05.2018 | 16:59
Die Begründung (04/2016) lautet: "Nach § 10 SBG VI sind die persönlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn[...]. Diese Voraussetzungen sind bei Ihnen nicht erfüllt. Nach den vorliegenden medizinischen Unterlagen liegen folgende Krankheiten oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen vor: schwere Depression, Adipositas per magna Hinweis Nach unseren Feststellungen lässt Ihr derzeitiger Gesundheitszustand eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation nicht zu. Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrem behandelnden Arzt in Verbindung zu setzen. Sollte dieser zu einem späteren Zeitpunkt eine Leistung befürworten, können Sie einen neuen Antrag stellen." Dazu sei angemerkt, dass sowohl der MDK als auch der medizinische Dienst der Agentur für Arbeit eine Reha zuvor empfohlen hatten und die Unterlagen der DRV vorlagen. Auch der Arzt hatte eine Reha empfohlen. Weil eine Reha nicht genehmigt wurde, wurde eine Tagesklinik aufgesucht. Dies hat, wie bereits gesagt, nicht zum erwünschten erfolg geführt. Die Ärzte von dort sagen dazu:"Der Behandlungsverlauf lässt prognostisch nicht mehr als eine gewisse Stabilisierung und Wahrung des status quo erwarten. Arbeitsfähigkeit ist aktuell nicht gegeben. Mit einer Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit ist voraussichtlich nicht zu rechnen." Die Rente wurde wie folgt abgelehnt(09/2017): "[...] bei Ihnen liegen vor allem die folgenden Krankheiten oder Behinderungen vor: Persönlichkeitsstörung [...] nach unserer medizinischen Beurteilung können Sie noch mindestens 6 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein." Die Klagefrist gegen den Widerspruchsbescheid ist noch nicht abgelaufen.
Rentenschmiedam 18.05.2018 | 07:50
Hallo, das klingt für mich eher so als ob die Reha abgelehnt worden sei weil die Akutbehandlung noch nicht abgeschlossen war. Deshalb der Hinweis mit dem Hausarzt, der macht sonst keinen Sinn. Nach Abschluss der Akutbehandlung durch den Haus- oder Facharzt hätte dann erneut ein Antrag auf Rehaleistungen gestellt werden sollen. Wenn wegen einer Erwerbsminderung und damit Rehaunfähigkeit abgelehnt worden wäre, dann hätte der RV-Träger auch von Amts wegen eine Umdeutung des Reha- in einen Rentenantrag geprüft. Dies ist scheinbar aber nicht geschehen wenn erst 2017 auf eigene Initiative ein Rentenantrag gestellt worden ist. Also würde ich empfehlen umgehend gegen die Rentenablehnung Widerspruch einzulegen mit der Begründung dass nicht alle Leiden berücksichtigt worden seien und mit der Frage, ob u.U. die vorherige Gewährung einer Rehamaßnahme möglich ist. Beste Grüsse
Martinam 18.05.2018 | 18:44
Vielen dank für die Antwort. Leider habe ich bereits Widerspruch eingelegt und darauf hingewiesen, dass die zuvor im Rahmen des Reha-Antrags festgestellten Erkrankungen nicht berücksichtigt wurden. Die Widerspruchsbescheid der DRV hat hierauf leider keinerlei Bezug genommen, sondern hat meine Ausführungen ignoriert. Daher bleibt nur noch eine langwierige, für meine Mutter zermürbende Klage. Diese Vorgehensweise der Widerspruchstelle finde ich sehr beunruhigend. Ich überlege aus diesem Grund auch neben einer Klage, welche ich noch am Wochenende wohl nun leider erheben muss, den Sachverhalt an die Fachaufsicht zu melden. Es kann nicht sein, dass das Vorbringen im Rahmen eines Widerspruchs gänzlich ignoriert wird. Ich hatte auch in meinem Schreiben zum Widerspruch gebeten zu erläutern, warum keine Reha-Maßnahmen angeboten wurden. Im Rahmen der Akteneinsicht habe ich gesehen, dass weder Gutachter noch der Arzt der DRV dazu Aussagen getroffen haben und habe darum gebeten dies zu erläutern. Auch dies wurde leider ignoriert. Ich weiß deshalb nicht was die DRV nun "denkt". Ich muss ja nun theoretisch davon ausgehen, dass sie eine Rehamaßnahme nicht für notwendig halten. Allerdings ist mir der Sprung von nicht Rehafähig zu vollständig gesund, obwohl die behandelnden Ärzte was anderes sagen nicht ersichtlich. Ich weiß einfach nicht wo sich meine Mutter noch melden kann um Hilfe zu bekommen. Und so wird ihr Zustand nur schlimmer werden.
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