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Experten-Antwort

Reha bewilligt

von Charlotte05.06.2016 | 11:14
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Hallo Ich bekomme ab Juli rückwirkend volle EM aus gesundheitlichen Gründen. Die EM ist unbefristet. Nun hat die Krankenkasse mir eine dreiwöchige Reha bewilligt. Meine Frage : Worin unterscheiden sich die Rehas, ausser dass es ein anderer Kostenträger ist? Die Rehas der Rentenversicherung haben ja das Ziel, wieder berufsfähig zu werden.Das ist in meinem Fall unwahrscheinlich, da degenerativ. Ich habe da gar nicht mehr mit gerechnet, weil ja die Rente bewilligt wurde. Kann ich die Reha sonst auch ablehnen? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Charlotte,

Sie haben es bereits zutreffend beschrieben. Eine Rehabilitationsmaßnahme der Rentenversicherung hat grundsätzlich das Ziel der Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit des Versicherten. Eine medizinische Rehabilitation der Krankenversicherung ist dagegen vorrangig auf das Ziel gerichtet, eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.

Ich gehe im Übrigen nicht davon aus, dass sich Ihre zuständige Krankenkasse dagegen wehren wird, wenn Sie die von Ihr genehmigte Rehabilitation ablehnen - ob dies jedoch in Ihrem persönlichen Interesse liegt, müssen Sie letztlich selbst entscheiden.

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6 Antworten

Herz1952am 05.06.2016 | 15:23
Hallo Charlotte, es gibt im Forum Hinweise, dass die RV von der Reha erfährt und eine Überprüfung einleitet. Andererseits ist es so, dass der Krankenkasse daran gelegen ist, in Zukunft weitere hohe Kosten zu vermeiden, die durch eine Reha vielleicht größtenteils zu verhindern werden. Natürlich ist es auch für den Patienten von Vorteil, wenn Operationen dadurch vermieden werden können. Eine "unbefristete" EM-Rente kann es eigentlich nicht geben. Der offizielle Text - zumindest bei der DRV Bund - lautet "auf unbestimmte Zeit", dann kommt der Zusatz: "bis spätestens (Datum der voraussichtlichen Altersrente)". Es können diese "unbefristeten" Renten durchaus jederzeit überprüft werden. Wie die Formulierungen bei den Regionalversicherungsträgern der RV ist, ist mir nicht bekannt. Fragen Sie doch mal nach, oder bei der Rehaklinik direkt, ob der Reha-Bericht auch an die RV geschickt wird. Die Reha-Ärzte sind "erfolgsorientiert" und die Berichte können etwas "geschönt" werden. Schlimmstenfalls könnte die RV davon erfahren und irgendjemand könnte auf die Idee kommen, die Rente nochmals zu prüfen. Bestenfalls hätten Sie dadurch zumindest Ärger mit der RV, schlimmstenfalls müssten Sie Widerspruch gegen eine "Streichung" der Rente einlegen. Allerdings haben Sie diese "Rente auf unbestimmte Dauer" auch deshalb erhalten, weil - mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit - nicht zu erwarten ist, dass eine wesentliche Besserung Ihres Leistungsvermögens eintreten kann. Grundsätzlich können Sie die Reha auch ablehnen oder eine begonnene Reha abbrechen, wenn diese Ihnen "nichts bringt". Ich gehe mal davon aus, dass bei degenerativen Erkrankungen zumindest eine Besserung zu Ihren Gunsten erfolgen kann, die aber zeitlich begrenzt sein könnte. Aber es könnte auch eine weitere Verschlechterung vermieden werden und damit belastende Operationen verhindert werden. Wie sagen die Ärzte im Falle einer OP: Wir können nicht heilen, nur lindern. Eigentlich könnte die Reha bei Ihnen eine sog. "Win -Win" Situation sein, sowohl für die Krankenkasse, als auch für Sie. Viel Erfolg.
Herz1952am 05.06.2016 | 16:34
Hallo Charlotte, was ich noch sagen wollte: Bei "Renten auf unbestimmte Dauer" ist immer die Krankenkasse ("der Rentner"). zuständig. Das könnte auch damit zusammenhängen, das die RV bei diesem Personenkreis auch die "Hoffnung" aufgegeben hat, dass selbst eine Reha keine wesentliche Besserung mehr bringen kann. Nur bei befristeten EM-Renten ist die RV zuständig, weil da noch "was gehen" kann. Die RV "denkt sich ja auch was dabei", bevor sie "unbefristete" Renten-Bescheide ausstellt.
Charlotteam 05.06.2016 | 17:16
Hallo Herz 1952 Danke für die umfangreiche Antwort. Ich habe nochmal in meinen Rentenbescheid geschaut und da steht nur "Rente wegen voller Erwerbsminderung " und wird längstens bis zum Erreichen der Regelaltersgreze gezahlt. Ich habe keine Angst vor einer Überprüfung der DRV. Ich stelle den Rehabericht gerne zur Verfügung. Damals bei meiner teilweisen EM war der Kostenträger die DRV und hat den Bericht bekommen und die Rente lief ganz normal weiter. Ich war halt nur irritiert, dass jetzt die KK zuständig ist. Mit ihrer Antwort ist es aber geklärt und ich kann beruhigt in die Reha. Danke
Herz1952am 05.06.2016 | 22:33
Hallo Schorsch, ich bin bei Charlotte von einer Voll-RM-Rente ausgegangen. An teilweise EM-Rente habe ich nicht gedacht. Muss aber zugeben, dass ich wieder was gelernt habe und zumindest das Wörtchen "voll" nicht erwähnt habe. (smile).
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