Hallo Charlotte,
Sie haben es bereits zutreffend beschrieben. Eine Rehabilitationsmaßnahme der Rentenversicherung hat grundsätzlich das Ziel der Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit des Versicherten. Eine medizinische Rehabilitation der Krankenversicherung ist dagegen vorrangig auf das Ziel gerichtet, eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.
Ich gehe im Übrigen nicht davon aus, dass sich Ihre zuständige Krankenkasse dagegen wehren wird, wenn Sie die von Ihr genehmigte Rehabilitation ablehnen - ob dies jedoch in Ihrem persönlichen Interesse liegt, müssen Sie letztlich selbst entscheiden.