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Experten-Antwort

Reha erst ein Tag vot ablauf der EM-Rente

von RioRio23.07.2022 | 13:24
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich bin seit 2020 in der EM Rente nun läuft die am 31.08.2022 aus da sich mein zustand nicht gebessert hat, habe ich im Anfang April 2022 Verlängerung der EM Rente beantragt. Nun ist ja der Ablauf -Reha vor Rente- was ja völlig in Ordnung ist die erste Klinik die mir nun angeboten wurde wäre der Aufenthalt Anfang Juli gewesen. Diese Klinik konnte ich leider nicht besuchen da dort meine Nichte im Bereich denn ich besucht hätte arbeitet (Verhältnis in die Richtung ist nicht gut). Nun habe ich einen neue Klinik zugesagt bekommen die haben aber voraussichtlich erst Ende August einen Platz frei. Jetzt meine Frage: Wie ist das nun mit der Rente da die ja am 31. August zu Ende ist. Und ich komme aber auch erst zu dieser Zeit in die Reha die Voraussichtlich bis ende September geht. Bekomme ich dann noch nach dem 31. August Geld bzw. bis eine Entscheidung getroffen ist seitens der Rentenkasse da ich ohne meine Rente keine Miete oder so Zahlen kann mit dem Kindergeld von meiner Frau wird es nicht reichen. Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo RioRio,

den Ausführungen von Abschläge können wir uns soweit anschließen.

Wenden Sie sich zur finanziellen Absicherung für die Zeit nach der Erwerbsminderungsrente an Ihre zuständige Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Abschlägeam 23.07.2022 | 13:43
Hallo RioRio, nein, die DRV zahlt nicht weiter, sondern stellt dann mit dem 31.08.22 die Zahlung der Rente erst einmal ein. Sie sollten sich also rechtzeitig an die Agentur für Arbeit wenden, die dann (wieder) im Rahmen der 'Nahtlosigkeit' (§145 SGB III) für Sie zuständig wäre, bis über die Weiterbewilligung Ihres Rentenantrages entschieden wird. Nutzen Sie während der Reha dann auch den dort verfügbaren 'Sozialdienst', der Ihnen übergreifend Beratung bieten kann für die verschiedenen Optionen, die Sie dann nach der Reha weiterhin haben. Ein schönes Wochenende und alles Gute!
Abschlägeam 25.07.2022 | 10:39
Aber trotzdem daran denken, den Antrag auf Übergangsgeld bei der DRV kurz vor Rehabeginn zu stellen. Wer dann tatsächlich zahlt WÄHREND der Reha (AfA oder DRV) klärt sich dann... Aber ohne Antrag geht nix :-)
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