Wenn Ihr Arzt zu einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation ("Kur") rät, sollten Sie einen entsprechenden Antrag bei Ihrem Rentenversicherungsträger stellen.
Sollte eine Klinikeinweisung ("Krankenhausbehandlung") notwendig sein, nimmt Ihr Arzt diese vor.
Bitte sprechen Sie deshalb noch einmal mit Ihrem Arzt.
Alles Gute!