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Experten-Antwort

Reha oder Klinikeinweisung

von Anonym02.08.2011 | 08:22
12093 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, mein Arzt sagt ich soll eine psychosomatische Reha beantragen. Dies muss ich über die DRV machen, weil die Zuständig wären. Jetzt habe ich schon einige Bekannte, die von ihrem Arzt eine Klinikeinweisung bekommen haben. Und die stehen so wie ich auch in einem Arbeitsverhältnis. Ist es richtig, dass eine Klinikeinweisung für mich nicht in Frage kommt? Würde mich über Antworten von Wissenden freuen.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn Ihr Arzt zu einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation ("Kur") rät, sollten Sie einen entsprechenden Antrag bei Ihrem Rentenversicherungsträger stellen.

Sollte eine Klinikeinweisung ("Krankenhausbehandlung") notwendig sein, nimmt Ihr Arzt diese vor.

Bitte sprechen Sie deshalb noch einmal mit Ihrem Arzt.

Alles Gute!

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Umso mehr gilt: Bitte sprechen Sie noch einmal mit Ihrem Arzt!

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Dann könnte es sein, dass Ihre Bekannten in einer "Rehabilitationsklinik" gewesen sind. Einfach bei den Bekannten nachfragen, wer diese Leistung zur medizischen Rehabilitation bewilligt hat.

Ansonsten: s. o.

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7 Antworten

,am 02.08.2011 | 08:57
Das kann nur Ihr Arzt entscheiden, fragen Sie ihn doch einfach, ob eine Klinikeinweisung für sie möglich ist!
Bernieam 02.08.2011 | 10:09
Wenn Sie AKUT schwer psychisch erkrankt sind müssen Sie sofort in eine Klinik ( also ein psychiatrisches Krankenhaus ) eingewiesen werden. Erst wenn die stationäre und/oder die teilstationäre Behandlung ( Tagesklinik ) dann in dieser Akutklinik abgeschlossen ist, wäre eine med. Reha sinnvoll. Nicht umgekehrt ! Im Gegenteil, könnte sogar eine med. Reha auch durch die Rehaärzte dann abgebrochen werden. Und zwar dann , wenn sich während der Reha herausstellt , das Sie zu schwer akut psychisch erkrankt sind und das damit eine Rehabehandlung keinen Sinn macht.
Anonymam 02.08.2011 | 13:22
Danke. Akut krank bin ich nicht. Aber meine Bekannten, die die Klinikeinweisung bekommen haben auch nicht und die Klinik, in der sie gewesen sind ist auch keine Akutklinik. Das ist es ja gerade, was ich nicht verstehe.
Seppam 02.08.2011 | 16:50
Dann fragen Sie doch einfach Ihren Arzt: Frau XY hat von Ihrem Arzt eine Einweisung zur Klinik ABC bekommen. Wieso geht das bei mir nicht? Vielleicht hat Frau XY gar nicht die Voraussetzungen für eine Kur von der Rentenversicherung erfüllt und daher übernimmt die Krankenkasse eine Kur? Vielleicht hat auch Ihr Arzt genau die richtige Einschätzung und verweist Sie an die Rentenversicherung? Wer weis? Spekulieren wird wenig bringen. Am besten: Konkrte Frage an richtiger Stelle (Arzt und / oder Rentenversicherung; meinetwegen auch zuständige Krankenkasse).
Anonymam 02.08.2011 | 16:19
Danke, aber das weiß ich ja. Die haben von ihrem Arzt eine Einweisung bekommen. Das lief über die Krankenkasse. Deswegen finde ich es merkwürdig, dass dies bei mir nicht gehen soll.
Elliam 02.08.2011 | 16:52
Hallo Anonym, in Deuschland gibt es (wenn auch nur sehr wenige) gemischte Kliniken. Das heißt, diese Häuser haben sowohl eine Akutabteilung (über Krankenhauseinweisung der Krankenversicherung) und eine Reha-Abteilung (in der Regel über den Rentenversicherungsträger). Da man aus Kostengründen natürlich nicht unbedingt getrenntes Personal oder getrennte Therapien für beide Behandlungsformen anbieten kann, ist es so, dass Sie als Krankenkassenpatient (über Krankenhauseinweisung) auch von den Angeboten der Reha-Abteilung proftieren können. Allerdings sehen die Krankenkassen es nicht so gerne, wenn Patienten über die Akuteinweisung in solche Häuser gelangen, weil dann ja die Rentenversicherung als eventueller Kostenträger außen vor bleibt. Sollten Sie sich für eine Akuteinweisung in eine solche psychosomatische Klinik entschließen, dann empfielt es sich, vorher die Klinik zu konsultieren, damit Ihr einweisender Arzt die Akut-Indikationen wohl begründen kann. Bei diesen 'gemischten' Kliniken ist es auch üblich, dass Sie vorher die Krankenhauseinweisung der Krankenkasse zur Genehmigung vorlegen, damit es nicht im Nachhinein Probleme mit der Abrechnung gibt. Der weg wäre also: 1. Erkundigung bei der Klinik bezüglich Indikationen für die Akutaufnahme 2. Ausstellung und entsprechende Begründung der Akuteinweisung durch den einweisenden Arzt 3. Genehmigung durch die Krankenkasse. Je nach Pingeligkeit der Krankenversicherung wird die Begründung der Einweisung nochmals durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) geprüft. Je nach Krankenkasse wird Ihnen die Akuteinweisung aber auch ohne Probleme genehmigt. Da sich psychosomatische gemischte Kliniken selten in Wohnortnähe befinden, werden Ihnen im Rahmen einer Akutbehandlung allerdings keine Fahrtkosten erstattet, was bei einer Rehamaßnahme der Fall wäre.
-_-am 02.08.2011 | 21:16
Sie müssen unterscheiden: Klinik = Krankenhausbehandlung = Krankenkasse zuständig Klinik = Reha = Rentenversicherung zuständig Es gibt Kliniken, die nur Krankenhausbehandlung durchführen und Kliniken, die nur Reha durchführen, aber auch solche, in denen b e i d e s möglich ist. Logischerweise kommt es also auf Ihren Arzt an, in welche Klinik er Sie einweisen will und für welche Behandlung. Hält Ihr Arzt eine Krankenhausbehandlung für erforderlich, ist Ihre Krankenkasse dafür der zuständige Kostenträger.
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