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Experten-Antwort

Reha oder Rente

von Reimar Schwanke15.02.2013 | 07:51
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27 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag Ich bin seit 7 Monaten AU. Nach einer OP am Rücken und anschließenden massiven Wundheilungsstörungen und noch immer sehr starken Schmerzen hat mich meine Krankenkasse aufgefordert einen Reha Antrag zu stellen. Nach Aussage meines Neurochirurgen bin ich nicht Rehafähig bzw. eine Reha würde "nichts bringen". Was soll ich nun machen? Trotzdem Rehaantrag stellen und abwarten ? Wird der Reha Antrag evtl. umgewandelt. Ich bin 57 jahre alt und bin in einem Arbeitsverhältniss. Für alle Antworten bin ich sehr dankbar denn langsam fange ich an mir Sorgen zu machen. Wie geht es nur weiter

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

der Ausführung von "Emser" wird zugestimmt.

Sofern die Krankenkasse Sie zur Rehaantragstellung aufgefordert hat, müssen Sie dem nachkommen. Der Rentenversicherungsträger prüft dann von sich aus, ob Rehamaßnahmen geeignet sind oder ob Ihr Antrag in einen Rentenantrag wegen Erwerbsminderung umgedeutet werden kann.

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26 Antworten

Emseram 15.02.2013 | 07:56
Wenn Sie die Kasse zur Rehanatragstellung aufgefordert hat M U E S S E N Sie dem innerh. von 10 Wochen nanchkommen - sonst wird sofort die Krankenegdlzahlung eingestgellt und Sie stehen ohne Geld da. Ob die Reha dann genehmigt wird oder nicht entscheidet ihre Rentenversicherung. Wenn Sie dann einen Termin zum Rehaantritt bekämen und ihr Arzt stellt DANN Rehaunfähigkeit fest, schjiclken Sie das Atetst an ihre RV und die
Emseram 15.02.2013 | 08:02
zu früh abgeschossen . Also weiter : : und die Reha wäre erstmal dann " geplatzt " und zwar solange bis Sie wieder Rehafähig wären. Nach 6 Monaten wäre die Rehagenehmigung allerdings dann ungültig. Sollte der Rehaantrag abgelehnt werden ( weil Sie zu gesund dafür sind ) bekommen Sie - erstmal - zumindest weiter Krankengeld. Allerdings wired dann sicher der MDK der Kasse ihre AU überprüfen ! Sollte der Rehanatrag seitens der RV in einen Rentenantrag umgedeutet - weil man Sie bereits für erwerbsgemindert hält - werden Sie zur Renteantragstellung seitens der RV dann aufgefordert werden. Dem müssen Sie dann auch nachkommen, da die Kassse auch in solch einem Fall sofort die Krankengeldzahlung dann einstellen wird.
Emseram 15.02.2013 | 08:14
Und die Einschätzung ihres Arztes in allen Ehren , aber das sollte dann doch den Fachärzten bei der RV überlassen werden ob eine Reha bei ihnen " was bringen " könnte oder nicht. Außerdem wäre noch zu sagen. das eine Reha auch nicht unbedingt " was für den Patienten bringen muss " , denn es geht in erster Linie darum dort festzustellen ob jemand erwerbsgemindert ist oder nicht. Und genau das Verfahren will die Kasse jetzt bei ihnen mit der Aufforderung zur Rehananstellung anstossen und in Gang bringen - um schnellstens dann aus der Krankengeldzahlung zu kommen und Geld zu sparen. Das ist Sinn und Zweck der ganzen Geschichte was hinter der Rehaaufforderung steckt.
Annaam 15.02.2013 | 10:29
Bei der Prüfung der Rehafähigkeit durch "Ärzte" der RV wird nach Aktenlage entschieden. Der Patient wird nicht gesehen, Atteste von "richtigen und verantwortungsvollen" Ärzten werden ignoriert. Wenn Ihnen der Operateur in Kenntnis Ihres Zustandes sagt, dass Sie nicht rehafähig sind, dann würde ich ihm eher glauben und zur Not anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Tatsächlich ist es so, dass Ihnen erheblicher gesundheitlcher Schaden entstehen kann durch eine kontraindizierte, zwangsverordnete Reha bei Rehaunfähigkeit. Mir ist es so ergangen, ich lag 4 Wochen für teures Geld in einer Klinik herum in der nichteinmal meine Ernährungsbedürfnisse erfüllt werden konnten. Selbst den Ärzten in der Rehaklinik war es unwohl dabei, ihnen wurde das Attest über Rehaunfähigkeit durch die DRV gar nicht vorgelegt. Ich wurde erheblich verschlechtert entlassen und berentet bevor ichs mich versah. Ich hatte keine Kraft mehr mich gegen diese Zwangmaßnahme zu wehren obwohl mein Arzt mich unterstützte. Noch heute bin ich massiv traumatisiert durch das Vorgehen von DRV und KK. Mir war an jedem Tag der Reha bewusst, dass ich Schaden nehme, die Ängste sitzen mir bis heute im Genick. Bis heute vergeht kein Tag an dem mich diese Sache nicht einholt. Lt. Anwalt hätte ich dagegen vorgehen können wenn ich die Kraft aufgebracht hätte. Gute Besserung für Sie!
Rosaam 15.02.2013 | 12:18
Anna hat sehr gut so einiges auf den Punkt gebracht, es werden die Befunde der behandelnden Ärzte sehr oft bei dem ÄD einfach aussen vor gelassen, egal ob es um Reha oder Rente geht. So sind auch meine Erfahrungen. Bei Reha geht es nicht darum festzustellen ob eine Erwerbsminderung vorliegt! Dort geht es lediglich darum eine mögliche Verschlechterung aufzuhalten oder um die Möglichkeit den Gesundheitszustand zu verbessern. Aber selbst die sozialmedizinische Einschätzung und deren Inhalt einer Reha wird dann einfach mal weg gelassen, wenns dem ÄD der RV nicht ins Konzept passt.
Klartextam 15.02.2013 | 12:26
Selten so einen Blödsinn gehört/gelesen. Vielleicht leiden Sie auch unter einen psychischen Erkrankung das sich das so für SIE darstellt. Letztlich haben Sie keine Ahnung von der ganzen Materie und dem Prozere.
Rosaam 15.02.2013 | 12:36
nein sicher nicht! Nur die eingenen Erfahrungen. Wenn Sie jemanden beschimpfen wollen, dann tun Sie das mit Ihrem Haustier oder jemanden, der Ihnen zuhört.
Annaam 15.02.2013 | 13:30
Wer Erfahrungen und Erkenntnisse Anderer als "Blödsinn" abwertet disqualifiziert sich selbst. Selbst psychische Beeinträchtigungen müssen keine Wahrnehmungsstörung bedeuten. Neigung zu Beschimpfungen und Aggressivität sind weit bedenklicher als eine depressive Verstimmung u.ä. Wer hier Rat sucht kann sich bereits gut an der Wortwahl der Verfasser orientieren.
Rosaam 15.02.2013 | 13:52
Zitat von Anna anzeigenausblenden
Ja stimmt, nur mal so zu meiner eigenen Erfahrung, da werden durch Fachärzte Lähmungen im Nervensystem mit Auswirkungen an beiden Beinen und Händen sowie Arthritis in den Kniegelenken u.s.w., die auch in der orth. Reha bestätigt wurden dann durch den ÄD der Rentenversicherung zu "Rückenschmerzen", die keinen Anspruch auf EM-Rente begründen, gemacht. Reimar, halten Sie ganz engen Kontakt mit Ihrem Arzt der Sie berät.
Annaam 15.02.2013 | 14:40
Nur Täter nehmen es sich heraus über Verletzungen Anderer abwertend zu urteilen. Hier kann sich jeder über Hunderte solcher Erlebnisse informieren. http://www.krank-ohne-rente.de http://www.unfallopfer.de http://www.krankenkassenforum.de Das gesamte System ist krank und es macht krank. Leider.
Guter Ratam 15.02.2013 | 14:31
" Noch heute bin ich massiv traumatisiert durch das Vorgehen von DRV und KK." Machen Sie sich bitte nicht lächerlich mit solchen Aussagen.
=//=am 15.02.2013 | 16:39
Wenn ich die letzten Beiträge lese, wird´s mir schlecht. 1. handelt es sich hier um EINZEL-Fälle und nicht um die Mehrheit, denn sonst wären nicht so viele Hunderttausende - ich drücke es jetzt mal krass aus - "scharf" auf eine Reha-Maßnahme! 2. werden in der Regel die ärztlichen Befundberichte, die dem Reha-Antrag beizufügen sind (!), von den DRV-Ärzten gelesen und berücksichtigt, denn weshalb sollte der RV-Träger Gelder zum Fenster rauswerfen für eine unnütze Reha? 3. verwechseln viele eine Reha-Maßnahme mit einer Kur (von der KK bezahlt) oder sogar - leider - mit einem Urlaub auf RV-Kosten. Natürlich kann nicht JEDE Erwerbsminderung durch eine Reha gebessert oder die Erwerbsfähigkeit wiederhergestellt werden. Das wäre das Non-plus-ultra und auch die RV-Träger würden sich darüber freuen, weniger EM-Renten zahlen zu müssen. Aber - wer nichts wagt, der nichts gewinnt. Und in zahlreichen Fällen soll die Reha doch tatsächlich geholfen haben, ob Miesepeter das glauben oder nicht! @Reimar Schwanke Stellen Sie innerhalb der 10-Wochenfrist den Reha-Antrag, Sie kommen nicht drum rum. Möglichst umfangreiche ärztl. Stellungnahmen beifügen, auch die bzgl. der Reha-Unfähigkeit, obwohl Reha-Unfähigkeit eigentlich nur bei einer akuten Erkrankung/Unfall o.ä. attestiert wird und vorliegt, und nicht, weil die "Reha nichts bringt". Man muß immer wieder betonen, dass die Erwerbsfähigkeit für eine Reha ja ERHEBLICH gefährdet oder gemindert sein MUSS (med. Voraussetzung).
Rosaam 15.02.2013 | 17:10
So so Einzelfälle, das ich nicht lache.... und schlecht sollte Ihnen dabei wirklich werden. ich selbst bin seit Juni 2010 krankgeschrieben (und das nicht wegen psychischer Erkrankungen) und nach 18 Monaten aus dem Krankengeld ausgesteuert worden, danach weiter Krankgeschrieben falle in kurzer Zeit aus dem ALG I, habe auf Grund meiner Erkrankung auch keine Aussicht auf Besserung oder eine Stelle zu bekommen Nach weiterer Verschlechterung Dez. 11 habe ich im Feb. 12 einen EM-Rentenantrag gestellt, der im Oktober 12 abgelehnt wurde (die Reha wurde ebenfalls zunächst abgelehnt) und habe jetzt doch schon die Begutachtungen. Alle ärztlichen Berichte in der Erkrankungszeit lagen bereits zur Antragsstellung vor und wurden durch mich aktuell nachgereicht. Auch das Rentenkonto war bereits geklärt. Ich persönlich kenne keinen Fall, bei dem es besser gelaufen wäre! Wenn man sich dann die Erklärung des Leistungsrechtes nach § 43 Abs. 2 SGB VI einmal anschaut, dann hört das Verständnis für die angeblichen Einzelfälle irgendwann einmal auf.
Arbeitstieram 15.02.2013 | 18:07
Darum wird es Zeit, das man Sie wieder ans arbeiten kriegt. Je länger Sie weiterhin aus dem Arbeitsleben raus sind umso schwieriger wird es Sie wieder darin zu integrieren. Seitens der RV hat man dies scheinbar frühzeitig erkannt und tut eben alles dafür. Arbeiten stärkt Körper und Geist und wird darum ihrer Gesundheit sehr sehr gut tun. Spreche aus eigener Erfahrung. Sie haben dann endlich wieder einen ausgefüllten Tag , soziale Kontakte und vereinsamen nicht weiter. So wie bisher kann es doch bei ihnen und ihrem Leben nun nicht weitergehen, das müssten Sie doch wohl langsam mal selbst erkennen. Die Sache mit der Erwerbsminderungsrente sollten Sie sich darum mal ganz schnell abschminken und wieder aktiv ihr Leben gestalten hinsichtlich einer Erwerbstätigkeit. Alles Gute für Sie.
Reimaram 15.02.2013 | 19:02
Hallo. Für die Antworten möchte ich mich bedanken. Es ist wohl so, dass in derartiger Angelegenheit schon unterschiedlichste Erfahrungen gemacht wurden. Ich werde meine Reha beantragen und hoffen, dass ich diese auch durchführen kann. Sicherlich wäre auch ich wieder "richtig" gesund und voll einsetzbar. Die Rente ist nicht unbedingt das, was ich als erstrebenswert ansehe. Aber wenn es gar nicht mehr geht, wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben. Also, nochmals vielen Dank
Rosaam 15.02.2013 | 19:16
Hallo Reimar, ich wünsche Ihnen von Herzen, das Sie wieder gesund werden und nicht den zermürbenden Weg gehen müssen, über den sich so mancher "Suppenkaspar" hier lustig macht.
M. Krömeram 18.02.2013 | 13:29
Im Jahre 2011 wurden z.b. ca. 170.000 !! EM-Renten neu zuerkannt. Diese - eindrucksvolle - Zahl alleine spricht Bände und wiederlegt eindeutig jede hier getätigte Aussage nachdem die Rentenversicherung nicht nach Recht und Gesetz urteilt und/oder Renten bewusst nicht zuerkennt. Es ist eben nicht jeder der meint Erwerbsgemindert zu sein auch wirklich EM. Das begreifen diese Leute aber nicht wirklich und beschweren sich dann massiv z.b. daghingehend, das die RV nicht alle ärztlichen Berichte berücksichtigt hat etc. Das ist natürlcih auch dummes Zeug, zumal viele ärztliche Berichte überhaupt nicht relevant und aussagekräfitg genug für die Beurteilung einer EM sind.
so soam 18.02.2013 | 19:38
und das bei 400000 Anträgen jährlich, das heißt das mehr als jeder zweite Antrag erstmal abgelehnt wird und eine vielzahl wird dann in Klageverfahren durchgesetzt..... Da ist die Zahl der Bewilligungen nicht mehr so eindrucksvoll, sondern eher ernüchternd
M. Krömeram 18.02.2013 | 20:42
Zitat von so so anzeigenausblenden
Sie wollen oder können es nicht begreifen. Darum ist es eigentliuch auch völlig sinnlos mit Leuten ihres Schlagen und einer vorgefertgiten ( falschen ) Meinung zu diskutieren. Eben weil nicht jeder der einen Antrag stellt ist auch EM . Das dann im Widerspruchs/Klageverfahren noch viele Renten bewilligt werden liegt in der Natur der Sache, da im Laufe der Zeit und länneren Verfahrensdauer immer mehr und mehr ärztliche Unterlagen/ Gutachten zur Verfügung stehen und teilweise sich die Erkrankungen auch erheblich verschlechtert haben oder sogar ganz neue dazu gekommen sind . Dann ergibt sich im Widersoruchs/Klageverfahren oftnals eine völlig andere Situation die dann zur Genehmigung der Rente führt. So einfach ist das eigentlich. Aber das wollen Leute wie Sie ja nicht verstehen. Das ist aber alleine ihr Problem.
so soam 18.02.2013 | 21:23
Sie sollten den Mund nicht so voll nehmen, Leute meines Schlages sind nicht auf die gesetzlichen Renten angewiesen und trotzdem habe ich das Verständnis für die Schilderungen vieler Betroffener, die Ihrer Meinung pauschalisiert dummes Zeug reden! Sie kennen weder die Umstände noch die Begebenheiten, die sich viel zu oft abspielen. Oder haben Sie etwa doch selbst die 230.000 Anträge bearbeitet die durchschnittlich abgelehnt werden?
Reimaram 22.02.2013 | 14:45
Hallo So,ich war nun nochmals bei einem anderen Neurochirurgen der auch Schmerztherapeut ist. Er hat mich eingehend untersucht und eine Nervenschädigung im Wirbelsäulenbereich diagnostiziert. Nächsten Monat soll nun eine Schmerzpumpe implantiert werden. Ich hoffe so sehr, dass mir das hilft. Die Schmerzen sind unerträglich. Meine Krankenkasse hält daran fest,dass ich den Reha Antrag stellen muss. Die Ärzte sagen nach wie vor, eine Reha nutzt bei Nervenschädigungen nichts. Soll ich nun doch eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Ich weiß langsam nicht mehr was ich machen soll. Ich kann bald keinen klaren Gedanken mehr fassen. Was würdet Ihr in einer solchen Situation machen? LG
Leseram 22.02.2013 | 16:52
Hallo, stellen Sie schnellst möglich einen Antrag auf Erwerbsminderung. Sollte der ÄD der RV der Meinung sein, das Sie Rehafähig sind, dann werden Sie dazu aufgefordert eine Reha anzutreten. Legen Sie dem Antrag alle ärztlichen Befunde in Kopie bei oder reichen diese komplett schnellst möglich nach. Beschreiben Sie auf dem Antrag alle Beeinträchtigungen (ggf auf gesondertem Blatt) und nennen nicht nur Diagnosen. Stellen Sie vorsorglich bei der Agentur für Arbeit einen Nahtlosigkeitsantrag, falls Sie die Krankenkasse aussteuert. Alles gute für Sie
B´sonam 26.02.2013 | 13:42
Zitat von Leser anzeigenausblenden
Ich würde definitiv noch keinen EM-Antrag stellen. Warum ? Vergleichen Sie mal : Höhe Krankengeld und Höhe eventuelle EM-Rente. Da die AU seit 7 Monaten besteht, sind noch etwa 10 KM KG-Anspruch "übrig". Reimar sollte den Aufforderungen seiner Krankenkasse nachkommen und den Reha-Antrag stellen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
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