Hallo,
der Ausführung von "Emser" wird zugestimmt.
Sofern die Krankenkasse Sie zur Rehaantragstellung aufgefordert hat, müssen Sie dem nachkommen. Der Rentenversicherungsträger prüft dann von sich aus, ob Rehamaßnahmen geeignet sind oder ob Ihr Antrag in einen Rentenantrag wegen Erwerbsminderung umgedeutet werden kann.