Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Reha trotz Kündigung?

von Lord_Gun04.01.2017 | 14:05
1744 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich habe Anfang Dez.´16 eine Reha-Maßnahme beantragt, auf deren Bewilligung ich noch warte. Mitte Dez. ergab es sich dann nach einem positiven Vorstellungsgespräch, dass ich ab April den Arbeitgeber wechsle, woraufhin ich meinem "alten" Chef gekündigt habe, bei dem ich noch bis 31.03.2017 beschäftigt bin. Falls nun die Bewilligung für die Maßnahme kommt, wird mein jetziger Chef sie mir verweigern, sie anzutreten- denn er ist seit der Kündigung mir nicht mehr loyal gegenüber. Darf ich die Reha dennoch antreten oder muss ich die Maßnahme ablehnen? Viele Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lord_Gun,

der AG darf Ihnen die Rehamaßnahme nicht verwehren.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Schadeam 04.01.2017 | 14:59
Ihr Chef hat keine Möglichkeit Ihnen zu verbieten die Reha anzutreten. Bsp: die Reha beginnt am 09.02.17. Sie geben der Personalabteilung eine Kopie der Bewilligung, bzw. die für den AG bestimmten Formulare ab. Dann arbeiten Sie normal bis zum 08.02.17 und verlassen nach Dienstschluss die Firma. Am 09.02. fahren Sie in die Reha. Wie will der Chef das verhindern? Da müsste er Sie ja schon am 08.02. in der Firma anketten........
Manuelam 04.01.2017 | 15:47
Der Arbeitgeber ist während einer Rehmaßnahme zur Lohnfortzahlung verpflichtet und hat bei der Frage ob Sie eine Reha antreten oder nicht, rein Garnichts zu sagen, wie er auch nicht über eine Arbeitsunfähigkeit entscheiden kann. Die Rechtsgrundlage können Sie unter https://dejure.org/gesetze/EntgFG/9.html nachlesen.
Lord_Gunam 05.01.2017 | 09:35
Vielen Danke für die Antworten, nun fühle ich mich schon etwas sicherer. Jetzt muss ich nur noch die Angst überwinden, ihm die Nachricht zu überbringen, wenn der Bescheid bewilligt wurde..;) Viele Grüße!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026