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Experten-Antwort

Reha trotz Kündigung?

von Lord_Gun04.01.2017 | 14:05
1737 Ansichten
4 Antworten
Ich habe Anfang Dez.´16 eine Reha-Maßnahme beantragt, auf deren Bewilligung ich noch warte. Mitte Dez. ergab es sich dann nach einem positiven Vorstellungsgespräch, dass ich ab April den Arbeitgeber wechsle, woraufhin ich meinem "alten" Chef gekündigt habe, bei dem ich noch bis 31.03.2017 beschäftigt bin. Falls nun die Bewilligung für die Maßnahme kommt, wird mein jetziger Chef sie mir verweigern, sie anzutreten- denn er ist seit der Kündigung mir nicht mehr loyal gegenüber. Darf ich die Reha dennoch antreten oder muss ich die Maßnahme ablehnen? Viele Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.01.2017 | 18:17

Hallo Lord_Gun,

der AG darf Ihnen die Rehamaßnahme nicht verwehren.

3 Antworten

Schadeam 04.01.2017 | 14:59
Ihr Chef hat keine Möglichkeit Ihnen zu verbieten die Reha anzutreten. Bsp: die Reha beginnt am 09.02.17. Sie geben der Personalabteilung eine Kopie der Bewilligung, bzw. die für den AG bestimmten Formulare ab. Dann arbeiten Sie normal bis zum 08.02.17 und verlassen nach Dienstschluss die Firma. Am 09.02. fahren Sie in die Reha. Wie will der Chef das verhindern? Da müsste er Sie ja schon am 08.02. in der Firma anketten........
Manuelam 04.01.2017 | 15:47
Der Arbeitgeber ist während einer Rehmaßnahme zur Lohnfortzahlung verpflichtet und hat bei der Frage ob Sie eine Reha antreten oder nicht, rein Garnichts zu sagen, wie er auch nicht über eine Arbeitsunfähigkeit entscheiden kann. Die Rechtsgrundlage können Sie unter https://dejure.org/gesetze/EntgFG/9.html… nachlesen.
Lord_Gunam 05.01.2017 | 09:35
Vielen Danke für die Antworten, nun fühle ich mich schon etwas sicherer. Jetzt muss ich nur noch die Angst überwinden, ihm die Nachricht zu überbringen, wenn der Bescheid bewilligt wurde..;) Viele Grüße!
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