Guten Morgen,
nach Ihren Schilderungen steht einem Übergangsgeldanspruch nichts im Wege. Informationen finden Sie hier, wenn Sie diesem Link folgen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/02_reha/02_leistungen/allgemeines/uebergangsgeld.html
Als Unterlagen haben Sie bei der Bewilligung die Formulage G0510 ff.
mitgesandt bekommen, die Sie auch im Internet herunterladen können.
Freundliche Grüße