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Reha und Urlaub

von Marianne16.07.2008 | 19:33
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7 Antworten

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Ich trete im Sept. 08 eine Rehabilitation an und möchte direkt anschliessend Urlaub anhängen da ich noch keinen Sommerurlaub hatte und schon sechs Monate auf diesen Termin in einer Rheumaklinik warte. Mein Abteilungsleiter sagt das würde nicht gehen. Habe ich irgendwelche rechtliche Möglichkeiten / Ansprüche ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Marianne,

User Nix hat völlig Recht. Der Arbeitgeber hat ein Mitsprachrecht bei der Urlaubsplanung. Ohne Genehmigung des Arbeitsgebers Urlaub zu nehmen kann eine Kündigung nach sich ziehen, das sollten Sie auf keinen Fall riskieren! Wenn Sie erst im September zur Reha gehen, können Sie dann nicht vorher Urlaub nehmen? Wär ihr Arbeitgeber vielleicht damit einverstanden? Fragen Sie doch einfach mal Ihren Arbeitgeber zu welchem Zeitpunkt er einem Urlaub zustimmen würde, vielleicht wäre es ja ein Termin mit dem Sie einverstanden sind, dann hätten Sie eine gütliche Einigung.

6 Antworten

Nixam 17.07.2008 | 07:06
Treten Sie eine medizinische Rehabilitationsleistung an, kann Ihr Chef verlangen, dass Sie den Termin so legen, dass es in seinen betrieblichen Ablauf passt, ausser Sie sind im Krankengeldbezug, dann hat Ihr Arbeitgeber nichts zu melden; oder Sie sind stark erkrankt, dass bei Weiterarbeiten ohne die Rehabilitationsleistung Arbeitsunfähigkeit droht. Dafür gibt es ja die Möglichkeit die Reha als Eilverfahren zu genehmigen, was bei Ihnen ja offensichtlich nicht der Fall ist. Was anderes ist, wenn Sie Ihren Jahresurlaub direkt an die Rehabilitationsleistung anschliessen lassen möchten. Hier hat Ihr Arbeitgeber bei Ihrer Urlaubsplanung SEHR WOHL EIN MITSPRACHERECHT! Treten Sie Ihren Urlaub willkürlich und ohne vorherige Absprache/Genehmigung mit dem Vorgesetzten an, dann RISKIEREN SIE IHRE KÜNDIGUNG!!!!! Passen Sie da mal auf, dass Sie da nichts falsch machen! Eine Rehabilitationsleistung gilt arbeitsrechtlich aus Arbeitsunfähigkeit. Aus diesem Grunde MÜSSEN Sie nach einer Rehabilitationsleistung unbedingt am nächsten Werktag Ihren Arbeitsplatz aufsuchen, wenn Sie arbeitsfähig entlassen wurden. Die Genehmigung Ihres anschliessenden Urlaubs - mit einem Tag zwischen Ihrem Rehaaufenthalt und dem - eventuell mit einem Tag Verzögerung - anzutretenden Urlaub hat IHR ARBEITGEBER VORHER ZU GENEHMIGEN! Besondere Rechte/Mitspracherechte etc. stehen Ihnen hier nicht zu. Passen Sie auf, dass Sie keinen Disput mit Ihrem Chef provozieren!!!! Kündigungsgrund BEI WIILD _ OHNE GENEHMIGUNG - ANGETRETENEN URLAUB!!!! Nix
Realistam 17.07.2008 | 14:29
Sie wissen doch noch gar nicht, wie lange Ihre Reha dauern wird. Bei mir sind damals aus ursprünglich vier, acht(!) Wochen geworden. Eine präzise Urlaubsplanung ist somit ohnehin nicht möglich! (Nicht nur die Arbeitnehmer haben Rechte!)
Marianneam 17.07.2008 | 17:54
Also, um das nochmal klarzustellen. Reha im März 08 genehmigt - Termin 2.7.08 - bin gezwungen worden abzusagen weil ich jetzt in Urlaubszeit der kOLLEGEN FALLE. Sept. ist mein geplanter Urlaubstermin - musste alles absagen was ich vorhatte und gehe jetzt dort - gezwungenermassen. Reha verfällt bekanntlich 6 Mon. nach Genehmigung - was bei mir schon der Fall wäre - Verwaltungsleiter hat dies geregelt. Habe seit Monaten geschwollenes Knie, nehme Schmerzmittel und Entzündungshemmer um arbeiten zu können und muss jetzt zur MRT mit Verdacht auf Meniskusverletzung.
Nixam 18.07.2008 | 06:57
Wer hat Ihnen erzählt, dass eine Reha-Bewilligung nach 6 Monaten verfällt? Es kann durchaus sein, dass man sagt: Die medizinischen Unterlagen könnten zu alt sein, die Diagnosen überholt. Aber eine Reha verfällt auf keinen Fall nach 6 Monaten. Es wurden schon Rehaleistungen 12 Monate nach Bewilligungsbescheid angetreten. Kommt immer auf den Einzelfall an, ob Ihr Leiden tatsächlich noch akut ist. Sie können also - bei Ihrem aktuell geschwollenen Knie - die Reha durchaus auch nach der 6-Monatsfrist antreten, wenn Sie keine anderslautende Mitteilung vom RV-Träger hören sollten. Solange der Bescheid nicht aufgehoben wird vom RV-Träger, ist der Bescheid auch nach 6 Monaten gültig. Lassen Sie sich diesbezüglich nicht von solchen Gedanken beunruhigen. Ausserdem: Wenn Sie Schmerzen haben, würde ich mit Ihrem Chef sprechen, wie er sich das vorstellt. Sollen Sie mit Schmerzen zur Arbeit kommen? Sie könnten sich doch - während der Urlaubszeit der anderen Kollegen - wegen Ihrer Schmerzen - krankschreiben lassen, weil es eben nicht anders geht. Unter Druck setzen lassen würde ich mich dabei nicht. Nix
Happyam 18.07.2008 | 08:11
Hallo Marianne, auch wenn ich den anderen leider zustimmen muss, möchte ich Ihnen dennoch einen Rat geben. So wie Sie es schildern, "spielt" Ihr Arbeitgeber nicht mit. Sie haben jetzt so lang auf die Reha warten müssen, weil Sie Kollegen vertreten mussten (obwohl Sie eigentlich AU waren!) und nun versagt Ihr Chef Ihnen den Erholungsurlaub. Das ist eine Frechheit gelinde gesagt. haben Sie einen Betriebsrat/Personalrat? Könnten Sie anhand ärztlicher Bescheinigungen nachweisen, dass Sie zwar arbeiten, aber eigentlich krank waren. z.B. durch entsprechende Behandlungsnachweise. Ich kann mir vorstellen wie Sie sich gerade fühlen, daher mein Beitrag. Versuchen Sie doch nochmal mit Ihrem Chef zu reden. Erklären Sie ihm, dass sich diese ganze "Geschichte" jetzt schon sehr lange hinzieht und Sie Ihren Erholungsurlaub dringend benötigen um wieder voll Arbeitsfähig zu werden. Veilleicht erkundigen Sie sich auch nochmal auf rechtlicher Seite (Arbeitsrecht)? Jedenfalls wünsche ich Ihnen alles Gute und hoffe die Reha ist erfolgreich. Wenn Sie danach Ihren Urlaub genehmigt bekommen umso besser. Wenn nicht, dann bleiben Sie ruhig und besonnen. Versuchen Sie einen neuen Termin zu finden und riskieren keine weiteren "Strafen" Ihres Chef's. Ich weiß es ist ungerecht, aber "er" sitzt numal am längeren Hebel und wenn Sie nicht nachgeben verlieren Sie ihren Job. MfG Happy
Monaam 23.07.2008 | 03:10
Hallo, habe hier gerade meinen Reha-Kur-Bescheid vor mir liegen. Zwischen den 100 Seiten ist auch eine Seite "Hinweis für AN": Im Anschluss an die Reha-Leistung können Sie Erholungsurlaub beantragen. Die Frage des Urlaubsanspruchs klären Sie möglichst frühzeitig mit dem AG. Und weiter: § 7 Bundesurlaubsgesetz "...Urlaub ist zu gewähren, wenn der AN dies im Anschluss an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Reha verlangt." Genau so steht es in meiner Kurbewilligung von der DRV. Gruß Mona
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