Die Abstimmung des Aufnahmetermins in die Rehabilitationseinrichtung erfolgt innerhalb eines durch den jeweiligen Rehabilitationsträger bestimmten zeitlichen Rahmens grundsätzlich zwischen der Rehabilitationseinrichtung und dem Rehabilitanden.
Ziel der Rehabilitationsleistung ist die wesentliche Besserung oder Wiederherstellung oder das Abwenden einer wesentlichen Verschlechterung der Erwerbsfähigkeit Ihres Mannes, so dass aus unserer Sicht nur empfohlen werden kann, diese möglichst zeitnah anzutreten.
Bei Bezug einer Entgeltersatzleistung, wie offensichtlich in Ihrem Fall, sollten Sie bei einer von Ihnen gewünschten Verschiebung des Aufnahmetermins neben der Information der Rehabilitationseinrichtung und des Rentenversicherungsträgers vorher Kontakt mit dem zahlenden Sozialleistungsträger ( bei Ihnen der zuständigen Krankenkasse) aufnehmen.