Die Abstimmung des Aufnahmetermins in die Rehabilitationseinrichtung erfolgt innerhalb eines durch den jeweiligen Rehabilitationsträger bestimmten zeitlichen Rahmens grundsätzlich zwischen der Rehabilitationseinrichtung und dem Rehabilitanden.
Ziel der Rehabilitationsleistung ist die wesentliche Besserung oder Wiederherstellung oder das Abwenden einer wesentlichen Verschlechterung der Erwerbsfähigkeit Ihres Mannes, so dass aus unserer Sicht nur empfohlen werden kann, diese möglichst zeitnah anzutreten.
Bei Bezug einer Entgeltersatzleistung, wie offensichtlich in Ihrem Fall, sollten Sie bei einer von Ihnen gewünschten Verschiebung des Aufnahmetermins neben der Information der Rehabilitationseinrichtung und des Rentenversicherungsträgers vorher Kontakt mit dem zahlenden Sozialleistungsträger ( bei Ihnen der zuständigen Krankenkasse) aufnehmen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.