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Experten-Antwort

Reha vor Rente

von D.W19.12.2015 | 12:50
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3 Antworten

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Schönen guten Tag, ich habe meine medizinische Reha mit empfehlung auf berufliche Reha in einer WfbM abgeschlossen. Da ich die letzten Jahre vor meinen Burn Out sehr wenig verdient habe ist meine mögliche Erwerbsminderungsrente höher als das Übergangsgeld. Darf ich schon während der beruflichen Reha anspruch auf Erwerbsminderung stellen und evtl. bekommen oder gilt Reha vor Rente erst wenn alle Reha Maßnahmen erschöpft sind? Weil im Straßenverkehr muss man beim Vorfahrt achten Schild auch nur einmal Vorfahrt achten und dies wäre die medizinische Reha von 12 Monaten bei mir gewesen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo D.W,

natürlich können Sie auch während der beruflichen Reha einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Inwieweit dieser Aussicht auf Erfolg hat, kann ich natürlich hier im Forum nicht beurteilen - dies unterliegt der Beurteilung der Prüfärzte Ihres RV-Trägers.

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2 Antworten

C.Aam 19.12.2015 | 13:19
1. Man darf immer und zu jeder Zeit einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderungsrente stellen 2. Ggf. erfolgt eine Entscheidung über das Restleistungsvermögen auf Grundlage des Reha-Entlassungsberichtes 3. Bevor jemand eine Erwerbsminderungsrente erhält, wird geprüft, ob durch eine eveneutelle Reha-Maßnahme das Leistungsvermögen wieder hergestellt oder zumindest die Verschlechterung gebremst werden kann (="Reha vor Rente"). Das schließtaber noch nicht aus, dass ein Rentenantrag gestellt werden darf. 4.Ggf. wird auch geprüft, ob der Reha-Antrag in einen Rentenantrag gestellt werden kann (was einen erheblich Vorteil bei der Bestimmung des Rentenbeginns trägt). Hierüber würde Sie seitens der Rentenversicherung angeschrieben werden. Das schließt aber auch nicht aus, dass Sie selbst aktiv werden dürfen. 5. Ggf. wird die Rente auch rückwirkend so weit festgestellt, dass der Leistungsanspruch auch den Zeitraum der Reha-Maßnahme umfasst. Das Übergangsgeld würde dann auf die Rente angerechnet werden.
Schadeam 19.12.2015 | 13:21
Wenn es um eine Tätigkeit in einer WfbM geht ist es egal wie Sie vorgehen, weil der Rentenbezug eine Tätigkeit im Werkstattbereich nicht ausschließt. Können Sie hingegen auf dem freine Arbeitsmarkt arbeiten schließen sich Rentenantrag (heißt ich kann nicht mehr arbeiten) und LTA Antrag (heißt ich brauche Hilfe um arbeiten zu können und ich kann auch arbeiten) "eigentlich" aus......
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