Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Reha vor Rente

von D.W19.12.2015 | 12:50
2151 Ansichten
3 Antworten
Schönen guten Tag, ich habe meine medizinische Reha mit empfehlung auf berufliche Reha in einer WfbM abgeschlossen. Da ich die letzten Jahre vor meinen Burn Out sehr wenig verdient habe ist meine mögliche Erwerbsminderungsrente höher als das Übergangsgeld. Darf ich schon während der beruflichen Reha anspruch auf Erwerbsminderung stellen und evtl. bekommen oder gilt Reha vor Rente erst wenn alle Reha Maßnahmen erschöpft sind? Weil im Straßenverkehr muss man beim Vorfahrt achten Schild auch nur einmal Vorfahrt achten und dies wäre die medizinische Reha von 12 Monaten bei mir gewesen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.12.2015 | 09:44

Hallo D.W,

natürlich können Sie auch während der beruflichen Reha einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Inwieweit dieser Aussicht auf Erfolg hat, kann ich natürlich hier im Forum nicht beurteilen - dies unterliegt der Beurteilung der Prüfärzte Ihres RV-Trägers.

2 Antworten

C.Aam 19.12.2015 | 13:19
1. Man darf immer und zu jeder Zeit einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderungsrente stellen 2. Ggf. erfolgt eine Entscheidung über das Restleistungsvermögen auf Grundlage des Reha-Entlassungsberichtes 3. Bevor jemand eine Erwerbsminderungsrente erhält, wird geprüft, ob durch eine eveneutelle Reha-Maßnahme das Leistungsvermögen wieder hergestellt oder zumindest die Verschlechterung gebremst werden kann (="Reha vor Rente"). Das schließtaber noch nicht aus, dass ein Rentenantrag gestellt werden darf. 4.Ggf. wird auch geprüft, ob der Reha-Antrag in einen Rentenantrag gestellt werden kann (was einen erheblich Vorteil bei der Bestimmung des Rentenbeginns trägt). Hierüber würde Sie seitens der Rentenversicherung angeschrieben werden. Das schließt aber auch nicht aus, dass Sie selbst aktiv werden dürfen. 5. Ggf. wird die Rente auch rückwirkend so weit festgestellt, dass der Leistungsanspruch auch den Zeitraum der Reha-Maßnahme umfasst. Das Übergangsgeld würde dann auf die Rente angerechnet werden.
Schadeam 19.12.2015 | 13:21
Wenn es um eine Tätigkeit in einer WfbM geht ist es egal wie Sie vorgehen, weil der Rentenbezug eine Tätigkeit im Werkstattbereich nicht ausschließt. Können Sie hingegen auf dem freine Arbeitsmarkt arbeiten schließen sich Rentenantrag (heißt ich kann nicht mehr arbeiten) und LTA Antrag (heißt ich brauche Hilfe um arbeiten zu können und ich kann auch arbeiten) "eigentlich" aus......
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026