Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rehaantrag in Rente umgewandelt

von Erika B.19.03.2015 | 22:30
1204 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo Zusammen, vielleicht kann uns jemand einen Tipp geben. Ich versuche den Sachverhalt in Kürze wiederzugeben. Meine Mutter erkrankte im Sommer 2014 an AML-Leukämie, es sah ziemlich schlecht aus zunächst, jedoch schlugen die Therapien gut an bei Ihr. Im November schließlich bekam sie eine Stammzellentransplantation. Bisher läuft alles absolut prima. Ihr geht es auch ziemlich gut, bis auf Erschöpfung nach den ganzen Strapazen und mehrere Hochdosischemos. Im Anschluss an Ihre Behandlung sollte eine Rehamaßnahme sein, dass wurde ihr damals gleich am zweiten Tag im Krankenhaus mitgeteilt. Leider kam es doch mehrere unglückliche Umstände (sie wurde vor der Zeit entlassen und/oder sie wurde zur Stammzellentransplantation in eine andere Klinik verlegt, und dort nach kurzer Genesungsphase entlassen, weil Ihr Zimmer plötzlich für jemand anders benötigt wurde ) nie dazu, dass der jeweiliger Sozialarbeiter mit Ihr die Reha beantragte. Im Januar erfuhr sie dann, dass es jetzt zu spät ist. :-( Die Mitarbeiterin der Krankenkasse meinte sie könnte den Antrag doch noch stellen. Das machte sie dann auch. Inzwischen ist die 65 Jahre alt, kann aber erst im Juli in Rente gehen. Da Ihre Altersrente nicht ausreicht zum Leben, hatte sie dennoch sowieso vor weiter zu arbeiten. Sie wollte eben vorher in die Reha und anschliessend wieder arbeiten gehen. Die Reha wurde abgelehnt und sie soll jetzt eine Erwerbsminderungsrente beantragen, weil ihre Gesundheit schließlich nicht mehr herzustellen ist. In meinen Augen ist das echt nur eine Hin- und Herschieberei, bzw. es geht nur darum, wer die Reha bezahlt, bzw. wer nicht. Meine Frage wäre jetzt, die Erwerbsminderungsrente steht ihr die ab sofort zu? Oder erst ab Genehmigung? Sie hat durch die Leukämie einen 100% igen Schwerbehindertenausweis bekommen, das bekommt man bei Leukämie immer, aber es geht ihr wirklich ziemlich gut. Es ist eine schwere Krankheit und sie hat auch verdammt viel gelitten, aber jeder Mensch ist anders und ihr geht es gut. Es ist noch nicht mal ein Jahr her, das sie krank wurde .... Was die Zukunft bringt, weiss natürlich niemand.... Gibt es eine Möglichkeit, dass sie für diese zwei Monate noch Krankengeld bekommt? Soll sie gegen den Bescheid Widerspruch einlegen und wenn ja mit welcher Begründung? Die Mitarbeiterin von der AOK meint, es bringt eh nichts und wir sollen es lassen. Sollen wir wirklich den Widerspruch lassen? Ich traue keinem mehr. Haben bei der Arbeiterwohlfahrt um Rechtsbeistand bzw. um rechtliche Hilfe angefragt.... die haben uns geraten einen Rechtsanwalt zu nehmen. Toll, oder? Wenn sie das Geld dafür hätte dann würde sie sich kaum an die AWO wenden. Ich wäre für einen Rat von jemand der sich hier auskennt unendlich dankbar! Vielen Dank im Voraus!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Erika B.,,

ob Ihrer Mutter eine Rente zusteht, bzw. ab wann, kann nur der zuständige Rentenversicherungsträger entscheiden. Es muss geprüft werden, ob die rechtlichen Voraussetzungen zum Bezug einer Rente vorliegen.

Wir würden Ihnen empfehlen, in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung persönlich vorzusprechen, um die Situation zu klären.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Achillam 20.03.2015 | 06:06
In diesem Fall würde ich Ihnen raten, nochmals mit dem Reha-Ablehnungsbescheid zur Krankenkasse zu gehen, diese müssen dann theoretisch eine Reha bewilligen. Wenn das Schreiben der DRV kommt, mit der Aufforderung einen Formblatt Antrag zu stellen, hat Sie 6 Wochen Zeit dafür. Aus Sicht der DRV muss sie diesen Antrag jedoch nicht stellen und kann warten zur Altersrente. Das Hauptproblem wird in diesem Fall jedoch die Krankenkasse sein, da diese nicht gewillt ist Krankengeld weiter zu zahlen. Eine Möglichkeit wäre zu versuchen, die Zahlung von Krankengeld so lang wie möglich hinaus zu zögern und dann 1-3 Monate ohne Einkmommen zu sein, biss die Rente beginnt. Die andere Möglichkeit ist es, Widerspruch gegen die Ablehnung des Reha-Antrags einzulegen. Das verlängert das Verfahren und das KG wird weiter gezahlt. (ist natürlich klar, das die AOK sagt, dass bringt nichts)
Erika B.am 20.03.2015 | 11:54
Vielen Dank für die Antworten. Die Rentenanstalt hat Ihr 4 Wochen Frist zur Beantragung gegeben. Von der Krankenkasse hat sie bisher kein Ultimatum gestellt bekommen. Können die einfach so die Krankengeldzahlung einstellen? Ich habe gehört, dass die Krankenkasse immer eine Frist von 10 Wochen setzt und wenn bis dahin keine Rente beantragt ist, dann wird das Krankengeld nicht mehr weiterbezahlt. Sie will eigentlich nur gerne einfach bis 01.07. noch Krankengeld bekommen. Das ist zwar nicht viel, aber die Rente ist noch weniger. Ich habe auch gehört, dass man auch eine verminderte Erwerbsminderungsrente beantragen kann und damit verliert man nicht automatisch den Krankengeldanspruch. Stimmt das? Sie will zur Beratungsstelle gehen, aber die Widerspruchsfrist läuft die Tage aus, daher bin ich jetzt so verunsichert, nicht das wir wieder etwas verpassen. Kann Ihr das Krankengeld alleine deswegen gestrichen werden, weil sie gegen die Rehaablehnung widerspricht? Die Gewährung der rwerbsminderungsrente dauert normalerweise ziemlich lange glaube ich, aber in diesem Fall wird sicherlich ein kurzer Prozess gemacht, obwohl sie eigentlich gar nicht richtig und auf Dauer Erwerbsunfähig ist. Bekommt man diese EU-Rente eigentlich rückwirkend bezahlt und müsste sie dann eventuell das Krankengeld zurückbezahlen? Vielen Dank im Voraus!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026