Hallo Erika B.,,
ob Ihrer Mutter eine Rente zusteht, bzw. ab wann, kann nur der zuständige Rentenversicherungsträger entscheiden. Es muss geprüft werden, ob die rechtlichen Voraussetzungen zum Bezug einer Rente vorliegen.
Wir würden Ihnen empfehlen, in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung persönlich vorzusprechen, um die Situation zu klären.