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Experten-Antwort

Rente

von Dante28.06.2019 | 15:22
95 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin 60 Jahre alt und möchte mich vom Arbeitsamt abmelden. Dadurch fehlen dann aber die Jahre an Rentenberechnung oder wie ist das genau? Wieviel würde mir da fehlen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dante,

wie Sie den vorherigen Antworten bereits entnehmen konnten, können wir Ihre Frage auf der Basis der vorliegenden Informationen nicht beantworten.

Wenn Sie sich tatsächlich nicht mehr der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen, können Ihnen keine Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit angerechnet werden. Ob das für Sie relevant ist, kann man aus der Ferne nicht einschätzen. Bitte wenden Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger und lassen Sie sich individuell beraten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

13 Antworten

Klugpuperam 28.06.2019 | 17:05
Aus der Entfernung schlecht zu sagen. Sie könnten sich abmelden, zwei Wochen warten und dann eine Rentenauskunft anfordern, dann hätte man einen Anhaltspunkt.
Schadeam 28.06.2019 | 17:40
Ea fehlen einfach Details anhand derer man diese Frage seriös beantworten kann. Aber wo ist denn das Problem? Als Arbeitsloser sollten Sie doch die Zeit zur Verfügung haben sich bei der DRV um einen Beratungstermin zu kümmern und dort im persönlichen Gespräch alle offenen Rentenfragen zu besprechen.
DRVam 01.07.2019 | 16:23
Zitat von L.Sch anzeigenausblenden
Vorsicht vor Personen, die hier ihre Rufnummer hinterlassen! Häufig stellt sich nachher heraus, dass diese doch nur kommerziell beraten. Warten Sie diesbezüglich die Antwort der Administratoren ab, die nach Prüfung der Telefonnummer gerne vermitteln.
L.Scham 01.07.2019 | 15:54
Jahre an der Rentenberechnung fehlen nicht Es spielt keine Rolle ob Beschäftigung vorliegt oder nicht. Für jede in Frage kommende Rentenart wird bei Rentenbeginn jeweils bis zum Vormonat des Rentenbeginns der gesamte Zeitraum ab Arbeitsbeginn einbezogen. Liegen Monate ohne Beschäftigung in dieser Zeit vor, bei Ihnen dann die Zeit ab dem 60. Lebensjahr, verringern sie den Durchschnitt aus der Grund- und oder Vergleichsbewertung. Mit diesem Wert werden alle ermittelten Anrechnungszeiten aus Ihrem Versicherungsleben bewertet. (Alle als beitragsfreie und oder als beitragsgemindert ermittelte Monate) Für eine Altersrente ohne Minderung oder für die Regelaltersrente wären 74 Monate ohne Beschäftigung zu berücksichtigen, die dann den Durchschnitt mindern. Zutreffend die schon getroffene Aussage, sich eine Rentenauskunft geben zu lassen. Bitte bei der Anforderung darauf hinweisen, dass Sie auch die Anlage: - Entgeltpunkte für Beitragszeiten und - Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte . Zeiten haben möchten. In Letztgenannter ist die Errechnung des Durchschnitts enthalten. Wenn Sie die Unterlagen erhalten haben und nicht klarkommen, dürfen Sie mich gern anrufen, wir können es dann am Telefon klären, kostet Sie nichts. 0451-XYZ
L.Scham 02.07.2019 | 09:37
Warnhinweis ist nicht nötig, bin harmlos. Überprüfe zwar auch Rentenbescheide mit eigenem Programm gegen eine Minimalgebühr, die Beantwortung von Anfragen und auch persönliche Gespräche sind grundsätzlich kostenfrei. Habe Bundesweit als Verdi-Mitglied Schulungen als Teamer zu rentenrechtlichen Sachverhalten vorgenommen, wovon bisher mehr als 1.100 Personen durch eine höhere Rente profitiert haben.
Valzuunam 02.07.2019 | 10:30
Trotzdem nur mit ausdrücklicher Zulassung (Eintrag ins Rechtsdienstleistungsregister) erlaubt. Echte Anwälte (oder zugelassene Rentenberater) sind da eventuell bald mit einer Abmahnung/Unterlassungserklärung unterwegs.
Valzuunam 02.07.2019 | 13:22
Guckst Du hier: §§ 2,3,6 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).
DRVam 02.07.2019 | 13:56
Zitat von L.Sch anzeigenausblenden
Genau Leute wie Sie, die glauben mehr rentenrechtliche Kenntnisse zu besitzen, als ausgebildete Rentenberater, wurden hier in der Vergangenheit schon belehrt, hier Ihre Werbung, die letztendlich doch auf Kommerz zielt, zu unterlassen.
Galgenhumoram 02.07.2019 | 13:27
Zitat von L.Sch anzeigenausblenden
wenn Sie so effektiv sind und jeder Sachbearbeiter letztlich umsonst seine lange Ausbildung nebst Weiterbildungen in der Rentenversicherung gemacht, sollten sie vielleicht um weitere "Fehlberechnungen" der RV dieser ihr Programm zur Verfügung stellen. Vielleicht lässt sich dann ja doch noch bei entsprechender Bezahlung der Lebensabend in der Hauptstadt des Süssen geniessen.
Achtungam 02.07.2019 | 14:23
Zitat von L.Sch anzeigenausblenden
Minimalgebühr? Also doch kommerzielle Werbung. Wenn Sie mehr als 1100 Personen zu einer höheren Rente verholfen haben, fragt man sich natürlich, warum Sie hier im Forum Werbung machen. Sehr geehrte Administratoren. Wie sieht es mit einer entsprechenden Reaktion aus?
Angelaam 02.07.2019 | 14:25
Guckst Du hier: §§ 2,3,6 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).
Noch mehr Blödsinn!
Groko, Dich nimmt doch hier niemand, auch nur ansatzweise ernst. Wenn Du Blödsinn schreibst, ist genau das Gegenteil richtig.
L.Scham 02.07.2019 | 17:03
Da von mir keine Rechtsberatung und auch keine Rechtsvertretung durchgeführt wird, hat der zuständige Gerichtspräsident zu meinem Antrag für die Ausübung meiner Dienstleistung, Bescheide vergleichbar neu zu berechnen,keine Vorbehalte geltend gemacht, woraufhin ich die Gewerbeerlaubnis beantragt habe. Der Dachverband der Rentenberater hat eine Klage nach Klärung aller Sachverhalte nicht weiter verfolgt. Meine Dienstleistung wird sowohl von öffentlichen Einrichtungen, Anwälten und auch Rentenberatern in Anspruch genommen. Durch die neutrale vergleichbare Berechnung mit eigenem Programm konnte ich bisher 4 Programmfehler im Berechnungsprogramm der BfA/DRV lokalisieren, die ich der Grundsatzabteilung der BfA/DRV mitgeteilt habe. Wenn auch User "Groko" im Forum nicht das beste Ansehen geniest, bedanke ich mich für seine Aussagen zu dargelegten Meinungen anderer User. Mein Lebensunterhalt wird durch meine Regelaltersrente gesichert, zusätzliche Einnahmen aus der Gewerbetätigkeit wandern in das Etat für Neuanschaffungen, Erhaltung und Reparatur notwendiger Technik und Software. Im Vordergrund steht die Hilfe und nicht die Werbung.
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