Jahre an der Rentenberechnung fehlen nicht
Es spielt keine Rolle ob Beschäftigung vorliegt oder nicht.
Für jede in Frage kommende Rentenart wird bei Rentenbeginn jeweils bis zum Vormonat des Rentenbeginns der gesamte Zeitraum ab Arbeitsbeginn einbezogen.
Liegen Monate ohne Beschäftigung in dieser Zeit vor, bei Ihnen dann die Zeit ab dem 60. Lebensjahr, verringern sie den Durchschnitt aus der Grund- und oder Vergleichsbewertung.
Mit diesem Wert werden alle ermittelten Anrechnungszeiten aus Ihrem Versicherungsleben bewertet. (Alle als beitragsfreie und oder als beitragsgemindert ermittelte Monate)
Für eine Altersrente ohne Minderung oder für die Regelaltersrente wären 74 Monate ohne Beschäftigung zu berücksichtigen, die dann den Durchschnitt mindern.
Zutreffend die schon getroffene Aussage, sich eine Rentenauskunft geben zu lassen.
Bitte bei der Anforderung darauf hinweisen, dass Sie auch die Anlage:
- Entgeltpunkte für Beitragszeiten und
- Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte
. Zeiten
haben möchten.
In Letztgenannter ist die Errechnung des Durchschnitts enthalten.
Wenn Sie die Unterlagen erhalten haben und nicht klarkommen, dürfen Sie mich gern anrufen, wir können es dann am Telefon klären, kostet Sie nichts.
0451-XYZ