Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Rente

von Akbas13.02.2009 | 17:30
1154 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Frage: Ich bin am 13.01.48 geb. hab 40% Behinderung habe ca. 30 Jahre gearbeitet Wann kann ich so früh wie mögl. in Rente? Muss ich Abschläge in Kauf nehmen? Wieviel und wielange?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn Sie schon "seit Jahren" arbeitslos sind, dann vielleicht auch schon am 01.01.2004?

Für Personen, die sich an diesem Stichtag schon auf ihren vorzeitigen Rentenbezug eingestellt hatten, ist das vollendete 60. Lebensjahr als Voraussetzung für den frühest möglichen Rentenbeginn nämlich unverändert geblieben (§ 237 Abs. 5 SGB VI). Natürlich müssen Sie für jeden Monat des Rentenbezuges vor dem vollendeten 65. Lebensjahr einen Abschlag in Höhe von 0,3 % in Kauf nehmen, auf Dauer!

Erfüllen Sie nicht die Stichtagsvoraussetzungen, müssen Sie die Vollendung des 62. Lebensjahres und einen Monat abwarten. Dann fällt ein Abschlag in Höhe von 10,5 % an. Diese Rente gibt es natürlich nur dann, wenn sämtliche übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wenn die Behinderung (GdB von 40) auch eine Einschränkung Ihres Leistungsvermögens im Sinne der Rentenversicherung bedeutet, sollten Sie über einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung nachdenken.

Wir empfehlen Ihnen, einen unserer Versichertenältesten / Versichertenberater oder eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen aufzusuchen, um ggf. eine individuelle persönliche Beratung zu ermöglichen.

Um eine Beratungsstelle in Wohnortnähe zu finden, können Sie im Internet auf der Seite "www.ihre-vorsorge.de" das Feld "Beratungsstellen" auswählen und dort Ihre Postleitzahl oder den Namen Ihres Wohnortes eingeben.

5 Antworten

-_-am 13.02.2009 | 18:31
Die 40% sind für die Rente nicht relevant. Schwerbehinderung liegt erst ab 50% GdB vor. Lassen Sie sich bei einer der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung individuell und für Sie kostenfrei beraten. Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.liefert Ihnen nach Eingabe Ihrer Postleitzahl die nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstellen. Dort rufen Sie an und vereinbaren einen Termin. Wenn Ihr Versicherungskonto vollständig geklärt ist, können Sie die Rentenauskunft mit allen Angaben, Beträgen und Berechnungen vielleicht sogar gleich mitnehmen.
KSCam 13.02.2009 | 18:59
an sich ist der Tipp mit dem Erhöhungsantrag ja gut. Wenn Akbas mit 61 aber erst 30 Versicherungsjahre hat, nützen ihm auch 50% nichts, weil er als 61 jähriger "nie im Leben mehr auf 35 Versicherungsjahre kommt" und deshalb die Altersrente für Schwerbehinderte vergessen kann. Er müsste schon Erwerbsgemindert oder arbeitslos sein / werden.
Corlettoam 13.02.2009 | 18:42
Veilleicht sollten Sie versuchen ihren Grad der Behinderung von 40 % auf 50 % zu erhöhen und damit eine Schwerbehinderung zu bekommen. Stellen Sie doch einfach beim Versorgungsamt/Stadtverwaltung/Rathaus/Kreisbehörde einen Verschlechterungsantrag. Mehr als abgelehnt kann der ja nicht werden und veilleicht haben Sie ja Glück und bekommen 50%. Dann sieht die Sache mit der vorzeitgen Rente auch schon ganz anders aus...
Akbasam 13.02.2009 | 23:53
Hallo, ich bin arbeitslos seit paar Jahren. Kriege ca. 980 Euro /monat. Will aber trotzdem in Rente....damit ich meine Ruhe hab.
atz-leram 14.02.2009 | 07:51
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026