Hallo Hosgeldi Nurgün,
ob und gegebenenfalls ab wann Ihre Mutter Anspruch auf Rente hat, ersehen Sie aus der letzten Rentenauskunft.
Falls keine aktuelle Rentenauskunft vorliegt, können Sie diese beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragen.
Grundsätzlich gilt, dass eine Rente ca. 3 Monate vor dem Rentenbeginn beantragt werden sollte.
Ihre Mutter sollte sich in jedem Fall bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.