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Experten-Antwort

Rente bei Schwerbehinderung

von Karl-Heinz Wobido24.11.2015 | 17:48
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5 Antworten

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Guten Tag, folgende Frage: Beziehe Rente wegen voller Erwerbsminderung und bin schwerbehindert. 10,8% wurden abgezogen. Bin Jahrgang 1953. Ab wann kann ich ohne weitere Abzüge in Altersrente wechseln.? MfG Wobido,K.-Heinz

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Karl-Heinz Wobido,

für den Jahrgang 1953 besteht frühest möglich mit 60 Jahren und 7 Monate der Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Der Abschlag beträgt dann 10,8 %. Sie können also in diese Altersrente ohne weitere Abschläge wechseln, soweit Sie 35 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt haben.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Franz Huber,

wenn Ihre Rente auf Zeit abläuft und Sie gesundheitlich nicht mehr in der Lage sind, einer Beschäftigung nachzugehen, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Ihre Erwerbsminderungsrente weiter gewährt wird. Andernfalls wird Ihr Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf 6 Stunden und mehr pro Tag eingestuft. Damit wären Sie grundsätzlich arbeitsfähig und können sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden und ggfs. Arbeitslosengeld beziehen.

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3 Antworten

senf-dazuam 24.11.2015 | 18:22
Die Rente für schwerbehinderte Menschen war bei Jahrgang 1953 schon letztes Jahr möglich (frühestens mit 60 Jahren und 7 Monaten, regulär mit 63 + 7 Monaten). Die Abschläge werden aber erhalen bleiben, falls Sie seit Beginn der EM-Rente noch weitere Entgeltpunkte erworben haben, werden diese mit geringerem Abschlag in die Rente eingehen. Spätestens mit Erreichen der Regelaltersgrenze (65 + 7) werden Sie "automatisch" in die Altersrente wechseln. Ob es sich lohnt, schon vorher die Altersrente zu beantragen, sollten Sie in einer Rentenauskunft der DRV sehen können.
Franz Huberam 25.11.2015 | 08:52
Habe auch eine Frage zu diesen Thema Ich beziehe auch EM Rente auf Zeit wurde vor kurzen ohne Probleme verlängert aber nur um ein Jahr. Ich habe auch einen GdB von 80. Wenn das nächste mal nicht mehr verlängert wird bin ich 58 Jahre alt. Ich aber auf Grund meiner Erkrankungen nicht mehr arbeiten kann und ich deshalb auf meine Kosten bis zu meiner Rente für Schwerbehinderte zu Hause bleibe (ich weiß ich muss bis dahin die KV dann selbst bezahlen) Bekomme ich dann später die gleiche Höhe wie meine derzeitige Erwerbsminderungsrente oder kann man mich zwingen nach Ende der EM Rente beim AA zu melden mit meinen Restarbeitsvermögen. Die EM Rente bekam zum ersten mal als ich 54 war.
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