Hallo Karl-Heinz Wobido,
für den Jahrgang 1953 besteht frühest möglich mit 60 Jahren und 7 Monate der Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Der Abschlag beträgt dann 10,8 %. Sie können also in diese Altersrente ohne weitere Abschläge wechseln, soweit Sie 35 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt haben.