Hallo Expertenteam
Jetzt mißverstehen wir uns. Zwei mal 30 Monate sind hier das Mißverständnis.
Meine Version: /hier: besonders langjährig Versicherte
A: Kinderberücksichtigungszeit 10 Jahre ( oder 120 Monate)
B. Kindererziehungszeit für Kinder vor 1992 bis zu 30 Mon., sogenannte Mütterrente.
Beide Zeiten werden zur Wartezeit angerechnet, also insgesamt 150 Monate in meinem Fall. So wird es auch von der DRV auf ihrem Online-Portal dargestellt.
45 Jahre Wartezeit: nur als abschlagsfreie Rente
Diese Altersrente/n gibt es nur abschlagsfrei. Sie ist eine vorgezogene Altersrente vor der Regelaltersrente. Für sie gelten die Hinzuverdienstregelungen des § 34 SGB VI.
Anrechnungsfrei sind bis zum 30.06.2017 ein Einkommen von 450 € monatlich. Ab dem 01.07.2017 gelten die neuen Regelungen der Flexirente.
45 Jahre Wartezeit: welche Zeiten gelten nun?
Für die 45 Jahre Wartezeit gelten folgende rentenrechtliche Zeiten:
-Pflichtbeitragszeiten aus versicherter Arbeit und Beschäftigung,
-Berufsausbildungszeiten,
-Altersteilzeit und Vorruhestand,
-Wehrdienstzeiten und ähnliches,
-Freiwillige Beitragszeiten für Handwerker, die mindestens 18 Jahre in der Rente pflichtversichert waren, mit der Begrenzung, dass die letzten 2 Jahre vor Renteneintritt nicht mit dazuzählen, wenn gleichzeitig ALG-1Bezug vorliegt ( Frühverrentung vermeiden),
-Kindererziehungszeiten,
-Kinderberücksichtigungszeiten,
Sozialleistungsbezug als Pflichtbeitragszeiten, wobei ALG-1 Zeiten 2 Jahre vor Beginn der Rente nicht zählen, außer bei Geschäftsaufgabe oder Insolvenz des Arbeitgebers
-Schlechtwettergeld, Insolvenzausfallgeld oder Kurzarbeitergeld zählen auch mit,
-Zeiten der ehrenamtlichen Pflege, soweit Versicherungspflicht bestand,
-Zeiten des versicherungspflichtigen Minijobs,
-Nicht dazu zählen: Hartz-IV Zeiten und Arbeitslosenhilfezeiten
Nachdem ich heute nochmals alles im Versichrungsverlauf kontrollierte, komme ich auch ohne "Mütterrente" auf mehr als 520 Monate.
Aber dennoch viele Dank für eure Mühe.[/quote]
Hallo Barbara,
es ist zwar richtig, dass sowohl Kindererziehungszeiten als auch Berücksichtigungszeiten auf die Wartezeit von 45 jahren anrechenbar sind. Allerdings kann ein Monat, in dem sowohl eine Kindererziehungszeit als auch eine Berücksichtigungszeit vorliegt, nur einmal angerechnet werden.
Beispiel:
Im Jahr 1991 wurde von Januar bis Dezember sowohl eine Kindererziehungszeit als auch eine Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung anerkannt. Sie haben also sowohl 12 Monate mit Kindererziehungszeit anerkannt bekommen als auch 12 Monate mit Berücksichtigungszeit. Für die Wartezeit von 45 Jahren werden allerdings nur 12 Monate angerechnet, da das Jahr 1991 - wie jedes andere Kalenderjahr auch - nur 12 Monate hat. Sie können für ein Kalenderjahr nicht 24 Monate anrechnen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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Ah sooooo.... Jetzt kann ich das auch nachvollziehen. Ja ich war offensichtlich im Irrtum. Das erstemal, daß ich mich mit diesem System befasse. Alle Zeiten, die in den 10 Jahren Kindererziehung liegen, werden nur geldwertig berücksichtigt und nicht nochmal unten hinzu addiert.
Ja das war schwer für mich, das nachzuvollziehen.Allen noch mal Danke für die Mühe, mir das zu erklären.
Einige weitere Fragen habe ich noch: Ist es zu früh einen Antrag für den 1.11.2021 zu stellen?
Bin gerade dabei, eine eID zu beantragen. Kennt ihr die Erfahrungswerte mit dieser Art des Austausch der Informationen wie hochladen von Dokumenten, screenschoots und dergleichen? Funktionieren die Server reibungslos oder sollte ich mich darauf vorbereiten, daß es noch holperig ist und Geduld erforderlich?
Angenehmes Wochenende und bleibt alle gesund.