Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rente für besonders langjährig Versicherte

von Barbara17.04.2021 | 14:35
481 Ansichten
37 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, laut Versicherungsverlauf habe ich bis Ende 2020 31 Mon. berufliche Ausbildung mit Pflichtbeitr. 357 Mon. Beitragszeit m. Pflichtbeitr. 120 Mon. Kindererziehung 30 Mon. Beitragsz. m. Pflichtb. w. Kindererz. (Mütterrente) (+ 10 Monate Arbeitslosigkeit mit fehlenden Belegen, die kürzlich eingereicht wurden) das sind 538 Monate. 540 Monate und die Altersgrenze (Jahrg. 1957) sind Vorraussetzung um die Rente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen zu können. Die Rentenauskunft schreibt, daß noch 20 Monate fehlen. Wo ist da der Fehler? Vielen Dank für eure Mühe und bleibt alle gesund. Barbara

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Herr Schreiter,

wir kennen uns ja nun schon viele Jahre und ich weiß, dass Ihr Engagement hier nicht von finanziellen Interessen geprägt ist. Dennoch habe ich den Eintrag mit Ihrer Telefonnummer aus zwei Gründen gelöscht:

Wir wollen keine privaten Daten hier im Forum sehen. Wir können einfach nicht sicherstellen, ob der Absender des Eintrags auch wirklich der Rufnummerinhaber ist. Und das in jedem Fall nachzuprüfen, ist zu aufwändig.

Gleiches Recht für alle: Wenn wir anderen Usern verbieten, ihre Dienste anzubieten, müssen wir dies auch bei Ihnen tun.

Dennoch Danke für Ihr Engagement und bleiben Sie bitte gesund.

Herzliche Grüße

Ihr Admin

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Barbara,

wir gehen auch davon aus, dass die Differenz daran liegt, dass die 30 Monate mit Kindererziehungszeiten und die 30 Monate mit Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung parallel liegen und daher bei den 45 Jahren nicht doppelt angerechnet werden können: Jeder Kalendermonat kann nur einmal angerechet werden, auch wenn er mit zwei (oder mehr) Zeiten belegt ist.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Liebe Leserinnen und Leser,

ein paar unsachliche Einträge habe ich gelöscht.

Viele Grüße

Ihr Admin

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

34 Antworten

L.Scham 17.04.2021 | 14:49
Möglicherweise liegt der Fehler in der doppelten Berücksichtigung von Kindererziehungsseiten. . Die Kinderberücksichtigungszeit von 120 Monaten, gilt nur bei Geburt des Kindes am 1. des Monats, sonst 121 Mon., umfasst auch die 30 Monate Kindererziehungszeit für ein vor 1992 geborenes Kind. . Kindererziehungszeit schließt die gleichzeitige Berücksichtigung von Kinderberücksichtigungszeiten aus, weil sich daraus eine Doppelbewertung ergeben würde.
W°lfgangam 17.04.2021 | 20:18
Hallo Barbara, was im Abschnitt I der Rentenauskunft (Altersrente für besonders langjährig Versicherte) steht, ist zunächst Fakt ...insbesondere, nachdem auch etwaige/mitzuzählende ALO-Zeiten hier für die 45 Jahre reingerechnet worden sind - und 'Doppelzählungen' der hier anrechenbaren Versicherungszeiten (siehe Beitrag @L.Sch) ausgeschlossen werden. Wie weit sind Sie denn noch von Ihrem abschlagsfreien Rentenalter entfernt (Jahrgang?), dass die fehlende Zeit nicht bis dahin über lfd. Beschäftigungszeiten erreicht wird? Gruß w.
Barbaraam 17.04.2021 | 21:18
Nachtrag: Ich bin Jahrgang 1957.
Barbaraam 17.04.2021 | 21:16
Laut Rentenauskunft sind die Anspruchsvorraussetzungen für diese Rente (bes. langj. Versicherte erfüllt und Rentenbeginn ist mit 1.4.2021 angegeben; Schluss-Satz: Die Wartezeit von 45 Jahren ist derzeit mit 520 Monaten nicht erfüllt, es fehlen noch 20 Monate. Ich habe letzte Woche erst mal beim online-service die Lücken angefordert.
L.Scham 17.04.2021 | 22:05
Hallo Barbara, des besseren Verständnisses wegen die folgenden Anmerkungen von mir. Du nennst 120 Monate Kindererziehung. Das wäre aber als Oberbegriff zu definieren. . Rentenrechtlich wird dieser Zeitraum unterschieden in: . . Kindererziehungszeit . . . .(KEZ) . . „12 – 24 – 30 – 36“ Mon., hängt ab Rentenbeginn . . (‚mm‘ u. ‚tttt‘) . . Kinderberücksichtigungszeit (BÜZ), 120 Mon. bei . . Geburt des Kindes am01.des Monats, sonst 121 Mon. . Der Geburtsmonat gilt dabei immer als Monat (BÜZ), ab Folgemonat der Geburt beginnen die Monate (KEZ). Im Folgemonat des Ablaufs der Zeit KEZ beginnt dann die Weiterzählung der Monate (BÜZ), unterstellt, das Kind befand sich für die gesamte Zeit im eigenen Haushalt. In Deinem Fall, weil Rentenbeginn nach 31.01.2018 liegt und das Kind vor 1992 geboren wurde = 30 Mon. . Die 540 Monate Wartezeit gelten für alle Geburtsjahr- gänge, die diese Rentenart in Anspruch nehmen wollen, man kann sie nicht vorzeitig beginnen. . Im Allgemeinen werden in einer Rentenauskunft die Zeiten ab Folgedatum der letzten Erfassung bis Vormonat Rentenbeginn nicht mehr mit einbezogen,sie gelten als Versicherungslücke. . Du müsstest noch mal nachschauen, wie es in Deiner Rentenauskunft gehandhabt wurde, woraus sich dann auch die Differenz ergeben kann. Gruß L.
Barbaraam 18.04.2021 | 00:49
Hallo L.Sch. Die Info der DRV lautet: Ist Ihr Kind bzw. sind Ihre Kinder vor 1992 geboren? Dann werden Ihnen pro Kind bis zu 2 Jahren und 6 Monaten an Kindererziehungszeiten gutgeschrieben. Diese gesetzliche Neuregelung ist umgangssprachlich auch unter dem Begriff "Mütterrente" bekannt. Zusätzlich erhalten Sie, unabhängig vom Geburtsjahr Ihres Kindes, maximal 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-… Gehe ich von 538 Mon in meinem addierten Versicherungsverlauf aus und nehmen wir an die 30 Monate "Mütterrente" sind der Fehler, dann fehlten noch statt 20 Monate, so wie die Rentenauskunft das errechnete, 32 Monate. Das kann also der Fehler nicht sein. Danke für deine Mühe. Barbara
KSCam 18.04.2021 | 10:22
Rufen Sie bei der DRV an, dann sollte sich das klären lassen. sie können auch L.Sch anrufen, kennen aber nicht seine Qualifikation, vielleicht will er Sie ablocken oder weiß auch nicht mehr als Ihr Frisezr..... Das im Forum zu klären ist eher schwierig....zumindest ich habe keine Lust Monate zu zählen, wenn das im Büro der PC übernimmt.
Barbaraam 18.04.2021 | 11:52
Ich werde das auf jeden Fall mit der DRV klären müssen, da ich aber ungeduldig bin, dachte ich, daß hier vielleicht schon mal was erhellendes zu finden ist. Wenn man weiss, wann man endlich in den Ruhestand gehen kann, dann dauert alles viel zu lange. Wenn die "Mütterrente" in den 10 Jahren Kindererziehungszeit schon enthalten ist, dann sind die Infos der DRV falsch oder einer von uns beiden unterliegt einem Irrtum. Ich wünsch euch einen entspannten Sonntag.
Berateram 18.04.2021 | 12:07
Ah, wieder ein privater Rentenberater der über diese Schiene versucht sein Einkommen zu verbessern. Da ist tatsächlich Vorsicht geboten. Allerdings sind hier mit dieser Masche schon viele gescheitert.
Anmaßendam 18.04.2021 | 16:02
Es ist schon recht dreist hier als privater Rentenberater auf Kundenfang zu gehen. Hier sind auch die Administratoren gefordert, die ja sonst hier auch rigoros nach Gutsherrenart löschen, was sich auch negativ auf das Ansehen dieses Forums auswirkt.
W°lfgangam 18.04.2021 | 19:57
Hallo Barbara, nochmal genau auf Ihre mitgeteilten Zeiten bis einschließlich 2020 geschaut (ohne Ihren Versicherungsverlauf im Detail zu kennen), wären für die 45 Jahre wohl anrechenbar: 31 - Pflichtbeiträge Berufsausbildung 357 - 'normale' Pflichtbeitragszeit 120 - komplett die Erziehungszeit eines Kindes 10 - Alo-Zeit ___ = 518 Das passt schon mit den aktuell noch fehlenden Zeiten (20 Monate laut Rentenauskunft). Da haben Sie irgendwo zu viel 'Luft' in Ihrem Versicherungsverlauf, dass es nicht passend bis 63+10 (01.04.2021) reicht, sondern erst zum 01.09.2021 ...dann sind die fehlenden 20 Monate aus laufender versicherungspflichtiger Beschäftigung voll. Und nebenbei: bleiben Sie bis zum Jahresende beschäftigt und nehmen die Rente ab 01.09. parallel noch voll mit :-) Gruß w.
L.Scham 18.04.2021 | 20:44
an Vorsicht Das Sie für mich hier Werbung machen finde ich prima. . Man sollte aber in der Lage sein zu unterscheiden, ob ich eine beauftragte Leistung ausführe, wie auf meiner Homepage ausdrücklich dargestellt wird und in diesem Sinne als Dienstleister agiere. Offensichtlich können Sie diesen Unterschied nicht erkennen. User W*olfgang, damit kann Barbara bestimmt etwas anfangen, wenngleich sich bei Ihr die Aussage verfestigt hat, "120 Monate Kindererziehung" seien losgelöst von den 30 Monaten Mütterrente (Kindererziehungszeit) zu betrachten. Userin Barbara, die Nennung der 120 oder auch 121 Monate ist die allgemeine Aussage, die auch darauf abstellt, dass jemand gar keine Zeit der Kindererziehung hat, aber Anspruch auf 120 Monate BÜZ. Die Versicherungsverläufe können im Einzelfall recht skurril sein.
Barbaraam 18.04.2021 | 21:50
für vor 1992 geborene Kinder werden bis zu 30 Monate Beitragszeiten mit Pflichtbeiträgen wegen Kndererziehung gutgeschrieben. Umgangssprachlich Mütterrente.
Babsi ...DIE sind in den 120 Monaten schon drin/werden nicht doppelt gezählt. Nun muss es mit dem Nachzählen/was zählt, aber sitzen ;-)) Gruß w.
Nachtrag für alle Mitleser: Berücksichtungszeit (umgngsprl. Mütterrente) Beitragszeiten wegen Kindererziehung Beide sind in meinem Versicherungslauf angegeben und gespeichert. Ich melde mich dann wieder mal, wenn ich bei der DRV war. Bis dahin bleibt alle gesund und entspannt. Barbara https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-… https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-…
senf-dazuam 19.04.2021 | 09:23
@Admin Dann bitte ebenfalls die Telefonnummer aus einem zitierten Text entfernen. Danke!
Valzuunam 19.04.2021 | 09:49
Ich bring mal das auf den Punkt, was schon mehr fach angeklungen ist: Ein Jahr hat 12 Monate. Das ist -zumindest- schon seit bestehen der Rentenversicherung so. Daraus folgt: Sie können sich in jedem Jahr höchstens 12 Wartezeitmonate verdienen (genaugenommen: pro Monat höchstens einen Monat). Das gilt sogar dann, wenn sie drei (versicherungspflichtige) Beschäftigungen nebeneinander ausüben. Weil natürlich in einem Monat verschiedene Zeiten nebeneinander liegen können (z.B. Kindererziehung- und Kinderberücksichtigungszeiten) können nicht einfach alle gesondert aufgelistet Zeiten zusammengerechnet werden. Die ausgeworfenen 520 Monate dürften (zu 99,99%) korrekt sein. Vielleicht können Sie aber vor dem genannten Hintergrund jetzt selbst nachzählen, und den "Fehler" finden.
Berateram 20.04.2021 | 06:03
Lassen Sie sich einen telefonischen Beratungstermin geben und ich bin sicher, man wird die Angelegenheit schnell klären können. Da hier niemand Ihren kompletten Versicherungsverlauf vor Augen hat, bleiben nur Spekulationen und die sind ausgeschöpft. Wieder ein Beweis dafür, dass nicht alle Fragen für ein Forum geeignet sind.
Barbaraam 20.04.2021 | 01:35
Hallo Expertenteam Jetzt mißverstehen wir uns. Zwei mal 30 Monate sind hier das Mißverständnis. Meine Version: /hier: besonders langjährig Versicherte A: Kinderberücksichtigungszeit 10 Jahre ( oder 120 Monate) B. Kindererziehungszeit für Kinder vor 1992 bis zu 30 Mon., sogenannte Mütterrente. Beide Zeiten werden zur Wartezeit angerechnet, also insgesamt 150 Monate in meinem Fall. So wird es auch von der DRV auf ihrem Online-Portal dargestellt. 45 Jahre Wartezeit: nur als abschlagsfreie Rente Diese Altersrente/n gibt es nur abschlagsfrei. Sie ist eine vorgezogene Altersrente vor der Regelaltersrente. Für sie gelten die Hinzuverdienstregelungen des § 34 SGB VI. Anrechnungsfrei sind bis zum 30.06.2017 ein Einkommen von 450 € monatlich. Ab dem 01.07.2017 gelten die neuen Regelungen der Flexirente. 45 Jahre Wartezeit: welche Zeiten gelten nun? Für die 45 Jahre Wartezeit gelten folgende rentenrechtliche Zeiten: -Pflichtbeitragszeiten aus versicherter Arbeit und Beschäftigung, -Berufsausbildungszeiten, -Altersteilzeit und Vorruhestand, -Wehrdienstzeiten und ähnliches, -Freiwillige Beitragszeiten für Handwerker, die mindestens 18 Jahre in der Rente pflichtversichert waren, mit der Begrenzung, dass die letzten 2 Jahre vor Renteneintritt nicht mit dazuzählen, wenn gleichzeitig ALG-1Bezug vorliegt ( Frühverrentung vermeiden), -Kindererziehungszeiten, -Kinderberücksichtigungszeiten, Sozialleistungsbezug als Pflichtbeitragszeiten, wobei ALG-1 Zeiten 2 Jahre vor Beginn der Rente nicht zählen, außer bei Geschäftsaufgabe oder Insolvenz des Arbeitgebers -Schlechtwettergeld, Insolvenzausfallgeld oder Kurzarbeitergeld zählen auch mit, -Zeiten der ehrenamtlichen Pflege, soweit Versicherungspflicht bestand, -Zeiten des versicherungspflichtigen Minijobs, -Nicht dazu zählen: Hartz-IV Zeiten und Arbeitslosenhilfezeiten Nachdem ich heute nochmals alles im Versichrungsverlauf kontrollierte, komme ich auch ohne "Mütterrente" auf mehr als 520 Monate. Aber dennoch viele Dank für eure Mühe.
-am 20.04.2021 | 08:31
Zitat von Barbara anzeigenausblenden
Barbara schrieb

Hallo Expertenteam

Jetzt mißverstehen wir uns. Zwei mal 30 Monate sind hier das Mißverständnis.

Meine Version: /hier: besonders langjährig Versicherte

A: Kinderberücksichtigungszeit 10 Jahre ( oder 120 Monate)

B. Kindererziehungszeit für Kinder vor 1992 bis zu 30 Mon., sogenannte Mütterrente.

Beide Zeiten werden zur Wartezeit angerechnet, also insgesamt 150 Monate in meinem Fall. So wird es auch von der DRV auf ihrem Online-Portal dargestellt.

45 Jahre Wartezeit: nur als abschlagsfreie Rente

Diese Altersrente/n gibt es nur abschlagsfrei. Sie ist eine vorgezogene Altersrente vor der Regelaltersrente. Für sie gelten die Hinzuverdienstregelungen des § 34 SGB VI.

Anrechnungsfrei sind bis zum 30.06.2017 ein Einkommen von 450 € monatlich. Ab dem 01.07.2017 gelten die neuen Regelungen der Flexirente.

45 Jahre Wartezeit: welche Zeiten gelten nun?

Für die 45 Jahre Wartezeit gelten folgende rentenrechtliche Zeiten:

-Pflichtbeitragszeiten aus versicherter Arbeit und Beschäftigung,

-Berufsausbildungszeiten,

-Altersteilzeit und Vorruhestand,

-Wehrdienstzeiten und ähnliches,

-Freiwillige Beitragszeiten für Handwerker, die mindestens 18 Jahre in der Rente pflichtversichert waren, mit der Begrenzung, dass die letzten 2 Jahre vor Renteneintritt nicht mit dazuzählen, wenn gleichzeitig ALG-1Bezug vorliegt ( Frühverrentung vermeiden),

-Kindererziehungszeiten,

-Kinderberücksichtigungszeiten,

Sozialleistungsbezug als Pflichtbeitragszeiten, wobei ALG-1 Zeiten 2 Jahre vor Beginn der Rente nicht zählen, außer bei Geschäftsaufgabe oder Insolvenz des Arbeitgebers

-Schlechtwettergeld, Insolvenzausfallgeld oder Kurzarbeitergeld zählen auch mit,

-Zeiten der ehrenamtlichen Pflege, soweit Versicherungspflicht bestand,

-Zeiten des versicherungspflichtigen Minijobs,

-Nicht dazu zählen: Hartz-IV Zeiten und Arbeitslosenhilfezeiten

Nachdem ich heute nochmals alles im Versichrungsverlauf kontrollierte, komme ich auch ohne "Mütterrente" auf mehr als 520 Monate.

Aber dennoch viele Dank für eure Mühe.

Hallo Barbara, es ist zwar richtig, dass sowohl Kindererziehungszeiten als auch Berücksichtigungszeiten auf die Wartezeit von 45 jahren anrechenbar sind. Allerdings kann ein Monat, in dem sowohl eine Kindererziehungszeit als auch eine Berücksichtigungszeit vorliegt, nur einmal angerechnet werden. Beispiel: Im Jahr 1991 wurde von Januar bis Dezember sowohl eine Kindererziehungszeit als auch eine Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung anerkannt. Sie haben also sowohl 12 Monate mit Kindererziehungszeit anerkannt bekommen als auch 12 Monate mit Berücksichtigungszeit. Für die Wartezeit von 45 Jahren werden allerdings nur 12 Monate angerechnet, da das Jahr 1991 - wie jedes andere Kalenderjahr auch - nur 12 Monate hat. Sie können für ein Kalenderjahr nicht 24 Monate anrechnen. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
W°lfgangam 20.04.2021 | 19:49
Zitat von Barbara anzeigenausblenden
Barbara schrieb

Hallo Expertenteam

Jetzt mißverstehen wir uns. Zwei mal 30 Monate sind hier das Mißverständnis.

Meine Version: /hier: besonders langjährig Versicherte

A: Kinderberücksichtigungszeit 10 Jahre ( oder 120 Monate)

B. Kindererziehungszeit für Kinder vor 1992 bis zu 30 Mon., sogenannte Mütterrente.

Beide Zeiten werden zur Wartezeit angerechnet, also insgesamt 150 Monate in meinem Fall. So wird es auch von der DRV auf ihrem Online-Portal dargestellt.

45 Jahre Wartezeit: nur als abschlagsfreie Rente

Diese Altersrente/n gibt es nur abschlagsfrei. Sie ist eine vorgezogene Altersrente vor der Regelaltersrente. Für sie gelten die Hinzuverdienstregelungen des § 34 SGB VI.

Anrechnungsfrei sind bis zum 30.06.2017 ein Einkommen von 450 € monatlich. Ab dem 01.07.2017 gelten die neuen Regelungen der Flexirente.

45 Jahre Wartezeit: welche Zeiten gelten nun?

Für die 45 Jahre Wartezeit gelten folgende rentenrechtliche Zeiten:

-Pflichtbeitragszeiten aus versicherter Arbeit und Beschäftigung,

-Berufsausbildungszeiten,

-Altersteilzeit und Vorruhestand,

-Wehrdienstzeiten und ähnliches,

-Freiwillige Beitragszeiten für Handwerker, die mindestens 18 Jahre in der Rente pflichtversichert waren, mit der Begrenzung, dass die letzten 2 Jahre vor Renteneintritt nicht mit dazuzählen, wenn gleichzeitig ALG-1Bezug vorliegt ( Frühverrentung vermeiden),

-Kindererziehungszeiten,

-Kinderberücksichtigungszeiten,

Sozialleistungsbezug als Pflichtbeitragszeiten, wobei ALG-1 Zeiten 2 Jahre vor Beginn der Rente nicht zählen, außer bei Geschäftsaufgabe oder Insolvenz des Arbeitgebers

-Schlechtwettergeld, Insolvenzausfallgeld oder Kurzarbeitergeld zählen auch mit,

-Zeiten der ehrenamtlichen Pflege, soweit Versicherungspflicht bestand,

-Zeiten des versicherungspflichtigen Minijobs,

-Nicht dazu zählen: Hartz-IV Zeiten und Arbeitslosenhilfezeiten

Nachdem ich heute nochmals alles im Versichrungsverlauf kontrollierte, komme ich auch ohne "Mütterrente" auf mehr als 520 Monate.

Aber dennoch viele Dank für eure Mühe.

Hallo Barbara, ich nenne es eher Vision/Selbstinterpretation /jenseits klarer gesetzlicher Regelungen ...so kommen Sie doch nicht weiter, hier rein virtuell ein zielführendes Ergebnis _Ihrer_ Auswertung der Versicherungsdaten bezogen auf die 45 Jahre einzufordern – die DRV kann das BESSER! Hmm ...gab es hier für Sie etwa schon den Tipp, das konkret vor Ort überprüfen/erklären zu lassen? ;-) UND BITTE, diskutieren Sie dann nicht unendlich Ihre abweichende Sichtweise ...die Telefonverbindung könnte spontan abbrechen – Kupferkabel ist da sehr empfindlich, wenn die Emotionen hochkochen ;-) Gruß w.
KSCam 20.04.2021 | 21:23
Alleine können Sie das wohl noch 100 mal für sich durchrechnen - wenn Sie immer den gleichen Denkfehler in der Rechnung hätten, wird das Ergebnis nicht besser. Ich würde an Ihrer Stelle mal der Telefon- oder Videoberatung vor Ort eine Chance geben. Wahrscheinlich klärt sich dann alles. Sie sollten aber dann zumindest auch versuchen es verstehen zu wollen und nicht beratungsresistent auf dem beharren was Sie sich ausgemalt haben. Der Versuch ist es doch wert, oder? Vielleicht haben Sie ja auch recht, die DRV korrigiert den "falschen Bescheid" und auch dann wäre alles in Butter. Hier im Forum werden Sie nicht weiterkommen. Ich wünsche alles Gute
Schadeam 20.04.2021 | 21:28
Warum um nur habe ich das Bild im Kopf, dass @Barbara eine Geschiedene mit Doppelnamen in einem Lehrberuf ist? Wie komm ich da nur drauf?
Dipl. Ing.am 20.04.2021 | 22:09
Zitat von Jonny anzeigenausblenden
Warum um nur habe ich das Bild im Kopf, dass @Barbara eine Geschiedene mit Doppelnamen in einem Lehrberuf ist? Wie komm ich da nur drauf?
Das mit der .... kann nicht sein. Die würde ein kariertes Blatt nehmen und in die linke Spalte die einzelnen Kalendermonate von der Geburt des Kindes bis zum 10. Lebensjahr setzen. In die Spalte daneben würde sie eintragen: "Kindererziehungszeit" und eine weitere "Kinderberücksichtigungszeit" und daneben noch eine mit der Überschrift „Summe“. Dann würde sie neben die Spalte mit den Monaten je nachdem ob es sich um eine Kindererziehungszeit oder um eine Kinderberücksichtigungszeit handelt, ein Kreuz machen und sehen, dass manchmal neben dem einen Monat sogar 2 Kreuze stehen. Und mit Hilfe der Summenspalte – in die sie natürlich nur ein Kreuz setzen darf - würde dann der Groschen fallen. Ich bin aber kein.....
Danke für den Tipp. Das bedeutet ja, dass meine Tochter mit den vor 1992 mitten in einem Monat geborenen Vierlingen auch nur auf 121 Monate kommt. Richtig?
Jonnyam 20.04.2021 | 21:55
Das mit der .... kann nicht sein. Die würde ein kariertes Blatt nehmen und in die linke Spalte die einzelnen Kalendermonate von der Geburt des Kindes bis zum 10. Lebensjahr setzen. In die Spalte daneben würde sie eintragen: "Kindererziehungszeit" und eine weitere "Kinderberücksichtigungszeit" und daneben noch eine mit der Überschrift „Summe“. Dann würde sie neben die Spalte mit den Monaten je nachdem ob es sich um eine Kindererziehungszeit oder um eine Kinderberücksichtigungszeit handelt, ein Kreuz machen und sehen, dass manchmal neben dem einen Monat sogar 2 Kreuze stehen. Und mit Hilfe der Summenspalte – in die sie natürlich nur ein Kreuz setzen darf - würde dann der Groschen fallen. Ich bin aber kein.....
W°lfgangam 20.04.2021 | 22:34
Zitat von Dipl. Ing. anzeigenausblenden
Hallo Dipl. Ing., das ist richtig. Die jeweils 30 Monate für Pflichtbeitragszeiten für Kindererziehung werden wie eine Perlenkette aneinander gereiht, also max. 10 Jahre. Die BÜZ parallel kann daher rechnerisch nur max. 121 ergeben, davon ein zusätzlicher Monat übrig bleiben kann ...der am Anfang liegt - sofern der nicht hier bereits von anderer/vorrangiger Versicherungszeit 'überschrieben' wird. Gruß w.
Luisam 21.04.2021 | 07:13
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Danke für den Tipp. Das bedeutet ja, dass meine Tochter mit den vor 1992 mitten in einem Monat geborenen Vierlingen auch nur auf 121 Monate kommt. Richtig?
Hallo Dipl. Ing., das ist richtig. Die jeweils 30 Monate für Pflichtbeitragszeiten für Kindererziehung werden wie eine Perlenkette aneinander gereiht, also max. 10 Jahre. Die BÜZ parallel kann daher rechnerisch nur max. 121 ergeben, davon ein zusätzlicher Monat übrig bleiben kann ...der am Anfang liegt - sofern der nicht hier bereits von anderer/vorrangiger Versicherungszeit 'überschrieben' wird. Gruß w.
?? Wenn - wie in diesem Beispiel die Vierlinge 1992 geboren sind, gibt es pro Kind 36 Monate Kindererziehungszeiten - also insgesamt 144 Monate. Und 121 Monate Kinderberücksichtigungszeiten, die sich - bis auf den Geburtsmonat - komplett mit den Kindererziehungszeiten überschneiden.
Schadeam 21.04.2021 | 08:01
@Luis, das ist falsch! In der Frage ging es um vor 92 geborene Kinder, da gibt es pro Kind nur 30 Monate KEZ, also insgesamt 120 Monate .......
Barbaraam 23.04.2021 | 23:45
Zitat von - anzeigenausblenden
Hallo Expertenteam Jetzt mißverstehen wir uns. Zwei mal 30 Monate sind hier das Mißverständnis. Meine Version: /hier: besonders langjährig Versicherte A: Kinderberücksichtigungszeit 10 Jahre ( oder 120 Monate) B. Kindererziehungszeit für Kinder vor 1992 bis zu 30 Mon., sogenannte Mütterrente. Beide Zeiten werden zur Wartezeit angerechnet, also insgesamt 150 Monate in meinem Fall. So wird es auch von der DRV auf ihrem Online-Portal dargestellt. 45 Jahre Wartezeit: nur als abschlagsfreie Rente Diese Altersrente/n gibt es nur abschlagsfrei. Sie ist eine vorgezogene Altersrente vor der Regelaltersrente. Für sie gelten die Hinzuverdienstregelungen des § 34 SGB VI. Anrechnungsfrei sind bis zum 30.06.2017 ein Einkommen von 450 € monatlich. Ab dem 01.07.2017 gelten die neuen Regelungen der Flexirente. 45 Jahre Wartezeit: welche Zeiten gelten nun? Für die 45 Jahre Wartezeit gelten folgende rentenrechtliche Zeiten: -Pflichtbeitragszeiten aus versicherter Arbeit und Beschäftigung, -Berufsausbildungszeiten, -Altersteilzeit und Vorruhestand, -Wehrdienstzeiten und ähnliches, -Freiwillige Beitragszeiten für Handwerker, die mindestens 18 Jahre in der Rente pflichtversichert waren, mit der Begrenzung, dass die letzten 2 Jahre vor Renteneintritt nicht mit dazuzählen, wenn gleichzeitig ALG-1Bezug vorliegt ( Frühverrentung vermeiden), -Kindererziehungszeiten, -Kinderberücksichtigungszeiten, Sozialleistungsbezug als Pflichtbeitragszeiten, wobei ALG-1 Zeiten 2 Jahre vor Beginn der Rente nicht zählen, außer bei Geschäftsaufgabe oder Insolvenz des Arbeitgebers -Schlechtwettergeld, Insolvenzausfallgeld oder Kurzarbeitergeld zählen auch mit, -Zeiten der ehrenamtlichen Pflege, soweit Versicherungspflicht bestand, -Zeiten des versicherungspflichtigen Minijobs, -Nicht dazu zählen: Hartz-IV Zeiten und Arbeitslosenhilfezeiten Nachdem ich heute nochmals alles im Versichrungsverlauf kontrollierte, komme ich auch ohne "Mütterrente" auf mehr als 520 Monate. Aber dennoch viele Dank für eure Mühe.
Hallo Barbara, es ist zwar richtig, dass sowohl Kindererziehungszeiten als auch Berücksichtigungszeiten auf die Wartezeit von 45 jahren anrechenbar sind. Allerdings kann ein Monat, in dem sowohl eine Kindererziehungszeit als auch eine Berücksichtigungszeit vorliegt, nur einmal angerechnet werden. Beispiel: Im Jahr 1991 wurde von Januar bis Dezember sowohl eine Kindererziehungszeit als auch eine Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung anerkannt. Sie haben also sowohl 12 Monate mit Kindererziehungszeit anerkannt bekommen als auch 12 Monate mit Berücksichtigungszeit. Für die Wartezeit von 45 Jahren werden allerdings nur 12 Monate angerechnet, da das Jahr 1991 - wie jedes andere Kalenderjahr auch - nur 12 Monate hat. Sie können für ein Kalenderjahr nicht 24 Monate anrechnen. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Ah sooooo.... Jetzt kann ich das auch nachvollziehen. Ja ich war offensichtlich im Irrtum. Das erstemal, daß ich mich mit diesem System befasse. Alle Zeiten, die in den 10 Jahren Kindererziehung liegen, werden nur geldwertig berücksichtigt und nicht nochmal unten hinzu addiert. Ja das war schwer für mich, das nachzuvollziehen.Allen noch mal Danke für die Mühe, mir das zu erklären. Einige weitere Fragen habe ich noch: Ist es zu früh einen Antrag für den 1.11.2021 zu stellen? Bin gerade dabei, eine eID zu beantragen. Kennt ihr die Erfahrungswerte mit dieser Art des Austausch der Informationen wie hochladen von Dokumenten, screenschoots und dergleichen? Funktionieren die Server reibungslos oder sollte ich mich darauf vorbereiten, daß es noch holperig ist und Geduld erforderlich? Angenehmes Wochenende und bleibt alle gesund.
DRVam 24.04.2021 | 07:59
Glückwunsch Barbara, dass auch bei Ihnen der Groschen gefallen ist. Viele hier im Forum haben daran nicht mehr geglaubt. Eine Rente sollte 3-4 Monate vor Rentenbeginn beantragt werden, da eine Hochrechnung frühestens 3 Monate vor Rentenbeginn erfolgt. Eine frühere Antragstellung führt daher nicht zu einer früheren Bescheiderteilung. Ob Sie das nun selber online, telefonisch, in einer Beratungsstelle, einem Versicherungsamt oder über einen ehrenamtlichen Versichertenberater machen, können Sie selbst entscheiden. Beschweren Sie sich aber später nicht, wenn Sie es selber gemacht haben und dann Rückfragen Ihres Rententrägers zu Verzögerungen führen. Viel Erfolg.
W°lfgangam 24.04.2021 | 14:33
Zitat von Barbara anzeigenausblenden
Barbara schrieb

Hallo Expertenteam

Jetzt mißverstehen wir uns. Zwei mal 30 Monate sind hier das Mißverständnis.

Meine Version: /hier: besonders langjährig Versicherte

A: Kinderberücksichtigungszeit 10 Jahre ( oder 120 Monate)

B. Kindererziehungszeit für Kinder vor 1992 bis zu 30 Mon., sogenannte Mütterrente.

Beide Zeiten werden zur Wartezeit angerechnet, also insgesamt 150 Monate in meinem Fall. So wird es auch von der DRV auf ihrem Online-Portal dargestellt.

45 Jahre Wartezeit: nur als abschlagsfreie Rente

Diese Altersrente/n gibt es nur abschlagsfrei. Sie ist eine vorgezogene Altersrente vor der Regelaltersrente. Für sie gelten die Hinzuverdienstregelungen des § 34 SGB VI.

Anrechnungsfrei sind bis zum 30.06.2017 ein Einkommen von 450 € monatlich. Ab dem 01.07.2017 gelten die neuen Regelungen der Flexirente.

45 Jahre Wartezeit: welche Zeiten gelten nun?

Für die 45 Jahre Wartezeit gelten folgende rentenrechtliche Zeiten:

-Pflichtbeitragszeiten aus versicherter Arbeit und Beschäftigung,

-Berufsausbildungszeiten,

-Altersteilzeit und Vorruhestand,

-Wehrdienstzeiten und ähnliches,

-Freiwillige Beitragszeiten für Handwerker, die mindestens 18 Jahre in der Rente pflichtversichert waren, mit der Begrenzung, dass die letzten 2 Jahre vor Renteneintritt nicht mit dazuzählen, wenn gleichzeitig ALG-1Bezug vorliegt ( Frühverrentung vermeiden),

-Kindererziehungszeiten,

-Kinderberücksichtigungszeiten,

Sozialleistungsbezug als Pflichtbeitragszeiten, wobei ALG-1 Zeiten 2 Jahre vor Beginn der Rente nicht zählen, außer bei Geschäftsaufgabe oder Insolvenz des Arbeitgebers

-Schlechtwettergeld, Insolvenzausfallgeld oder Kurzarbeitergeld zählen auch mit,

-Zeiten der ehrenamtlichen Pflege, soweit Versicherungspflicht bestand,

-Zeiten des versicherungspflichtigen Minijobs,

-Nicht dazu zählen: Hartz-IV Zeiten und Arbeitslosenhilfezeiten

Nachdem ich heute nochmals alles im Versichrungsverlauf kontrollierte, komme ich auch ohne "Mütterrente" auf mehr als 520 Monate.

Aber dennoch viele Dank für eure Mühe.[/quote]

Hallo Barbara,

es ist zwar richtig, dass sowohl Kindererziehungszeiten als auch Berücksichtigungszeiten auf die Wartezeit von 45 jahren anrechenbar sind. Allerdings kann ein Monat, in dem sowohl eine Kindererziehungszeit als auch eine Berücksichtigungszeit vorliegt, nur einmal angerechnet werden.

Beispiel:

Im Jahr 1991 wurde von Januar bis Dezember sowohl eine Kindererziehungszeit als auch eine Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung anerkannt. Sie haben also sowohl 12 Monate mit Kindererziehungszeit anerkannt bekommen als auch 12 Monate mit Berücksichtigungszeit. Für die Wartezeit von 45 Jahren werden allerdings nur 12 Monate angerechnet, da das Jahr 1991 - wie jedes andere Kalenderjahr auch - nur 12 Monate hat. Sie können für ein Kalenderjahr nicht 24 Monate anrechnen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

[/quote]

Ah sooooo.... Jetzt kann ich das auch nachvollziehen. Ja ich war offensichtlich im Irrtum. Das erstemal, daß ich mich mit diesem System befasse. Alle Zeiten, die in den 10 Jahren Kindererziehung liegen, werden nur geldwertig berücksichtigt und nicht nochmal unten hinzu addiert.

Ja das war schwer für mich, das nachzuvollziehen.Allen noch mal Danke für die Mühe, mir das zu erklären.

Einige weitere Fragen habe ich noch: Ist es zu früh einen Antrag für den 1.11.2021 zu stellen?

Bin gerade dabei, eine eID zu beantragen. Kennt ihr die Erfahrungswerte mit dieser Art des Austausch der Informationen wie hochladen von Dokumenten, screenschoots und dergleichen? Funktionieren die Server reibungslos oder sollte ich mich darauf vorbereiten, daß es noch holperig ist und Geduld erforderlich?

Angenehmes Wochenende und bleibt alle gesund.

Hallo Barbara, wenn Sie damit meinen, den Rentenantrag selbst online zu stellen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste… läuft das. Alle paar Wochen gibt es zwar eine kleine Störung, die ist aber meist innerhalb von 24 Std. behoben. Sie können sich Ihren online gestellten Antrag dann als Beleg ausdrucken. Sofern Sie Unterlagen/Nachweise uploaden wollen ist zu bedenken, dass die Gesamtgröße auf 1 MB eingeschränkt ist *) ...was sich in einer Beratungsstelle beim Online-Antrag etwas erweitern lässt ;-) - und hier die Antragsaufnahme grundsätzlich unter 30 Min. liegt. *) es soll Antragsteller geben, die es zwar irgendwie schaffen Ihren winzigen Perso via Smartphone abzufotografieren und dann versuchen 2x2 MB (Vorder-/Rückseite) upzuloaden *g Gott sei Dank brauche ich diesen visuellen Datenabgleich bei Antragsaufnahme grundsätzlich nicht ... Gruß w.
Barbaraam 28.04.2021 | 16:56
Danke für den link, mein Konto ist Lückenfrei und geklärt. Habe mich entschieden, keine eID (nur für den rentenantrag) zu beantragen, werde den klassischen Weg gehen, damit die Menschen nin dieser digitalisierten Welt noch ein wenig arbeiten dürfen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026