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Rente für Erwerbsunfähige

von Stefan23.09.2009 | 10:55
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Gibt es eigentliche eine spezielle "Altersrente für Erwerbsunfähige"? Ich meine nicht die "Altersrente für Schwerbehinderte".

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ein Anspruch auf Altersrente kann bei Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen für Versicherte bestehen, die vor dem 01.01.1951 geboren sind und bei Beginn der Altersrente berufsunfähig (§ 43 SGB 6 in der Fassung bis 31.12.2000) oder erwerbsunfähig (§ 44 SGB 6 in der Fassung bis 31.12.2000) sind.

(siehe auch Altersrenten: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Anspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen besteht für Versicherte, die

- vor dem 01.01.1964 geboren sind

- das maßgebliche Lebensalter - frühestens das 63. Lebensjahr - vollendet haben,

- bei Beginn der Altersrente als schwerbehinderter Mensch im Sinne des § 2 Abs. 2 SGB 9 anerkannt sind,

- die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben und

- Arbeitsentgelt aus einer abhängigen Beschäftigung, Arbeitseinkommen aus einer selbständigen Tätigkeit oder vergleichbares Einkommen nicht beziehen oder dieses die Hinzuverdienstgrenzen des § 34 Abs. 2 und 3 SGB 6 nicht überschreitet.

Sie können wegen Ihres Geburtsjahrgangs 1954 die Altersrente für schwerbehinderte Menschen frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres und 8 Monaten in Anspruch nehmen. Sie müssen dabei einen Abschlag in Höhe von 10,8 % in Kauf nehmen, da das maßgebliche Lebensalter 63 Jahre und 8 Monate beträgt.

14 Antworten

Schiko.am 23.09.2009 | 11:17
Die gibt es so nicht, hat jemand nicht gearbeitet, wurden ja auch keine Beiträge abgeführt, also keine Rente. Kann jemand 5 Geburten nachweisen sind die erforderlichen 60 Monate Mindestbeitragszeit gegeben und es gibt als Rente ( 27,20 x 5) 136 Rente. Bei Geburten ab 1992 dreimal soviel, ergo 408 Euro. Wird der Forderung von Verbänden erfüllt, je Kind sechs Entgeltpunkte und 816 Euro Rente. Vielleicht meinen Sie aber die Erwerbsminderungsrente, ist diese an ver- schiedene Voraussetzungen gebunden. Mit freundlichen Grüßen.
Falscham 23.09.2009 | 11:24
Lieber Stefan, natürlich gibt es eine solche Rente. Es ist die Altersrente wegen Vollendung des 60. Lebensjahres für Versicherte, die berufsunfähig oder erwerbsunfähig sind. auf der ersten Seite eines jeden Rentenantrages kann diese Rentenart gewählt werden. Die Ausführungen des Users Schiko. sind komplett falsch.
B´sonam 23.09.2009 | 12:07
gibt es wohl... Die Altersrente wegen BU/EU gibt es NUR für die Jahrgänge 1950 und älter. Nachzulesen in § 236a Abs. 3
Stefanam 23.09.2009 | 11:38
An welche weiteren Voraussetzungen ist diese geknüpft? Etwa: Geburt vor 1962?
B´sonam 23.09.2009 | 12:09
Ich möchte ihnen jetzt ja nicht zu nahe treten, aber was bitte haben ihre Ausführungen zu Kindererziehungszeiten mit der Fragestellung (--> ein Mann erkundigt sich nach Altersrente wegen EU/BU...) zu tun ???
Falscham 23.09.2009 | 11:42
Nein, es muss Berufsunfähig oder Erwerbsunfähigkeit vorliegen.Meistens wird eine "alte" BU Rente in die Altersrente wegen EU oder BU ab dem 60.Lebensjahr umgewandelt, wenn die 35 Versicherungsjahre erfüllt sind.
...am 23.09.2009 | 12:07
Zum einen gibt es die Rente wegen Erwerbsminderung. Hierbei kommt es auf eine Berufs- / Erwerbsunfähigkeit grundsätzlich nicht an, sondern ausschließlich auf die Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Ausnahme: Bei vor dem 02.01.1961 Geborenen wird eine Berufsunfähigkeit geprüft und ggf. eine teilweise Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit gezahlt. Dann gibt es noch die Altersrente für Berufsunfähige / Erwerbsunfähige (nach dem am 31.12.2000 geltenden Recht). Voraussetzungen neben der BU/EU: 1. Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren UND 2. vor dem 01.01.1951 geboren!
Schiko.am 23.09.2009 | 12:40
Sie sind der Einzige wo es sich lohnt zu antworten. Kann mich nicht weiter verteidigen sonst kommen wieder bekannte Worte. Brachte doch nur deswegen den Hinweis der Kindererziehungszeiten, erreichbar, ohne Arbeit, ohne Beiträge aber geburtsfähig. Mit freundlichen Grüßen.
Der Knalleram 23.09.2009 | 12:44
Eigentlich wollte ich nicht mehr schreiben, weil es nur noch peinlich ist.Aber der Satz hier.DER KNALLER Sie sind der Einzige wo es sich lohnt zu antworten. Kann mich nicht weiter verteidigen sonst kommen wieder bekannte Worte. Die Antwort hatte 0,00 mit der Frage des Users zu tun, das sehe ja nicht nur ich so, sondern jeder Mensch mit Verstand.Und dann schreibt der "kann mich nicht verteidigen".Wahsinn, echt zum Weinen. Also das ist wirklich Unsinn in seiner reinsten Form. Es ist wirklich schlimmer als man bisher gedacht hat.Machen sie besser wieder unerlaubte Steuerberatungen, Ihre Antworten zum Thema Rente sind ja der blanke Hohn. Dann sollen lieber die USer die hier Steuerfragen stellen in die Irre geführt werden, als jemand der eine berechtige Frage zum Rentenrecht hat. Das ist ja nicht zu glauben.
Schiko.am 23.09.2009 | 19:12
Der Knaller sind wohl Sie selber. Hätte ich mich besser verteidigt, wäre doch wieder der Begriff der Rechthaberei gekommen. Ist gibt doch im Sinne des Wortes tatsächlich keine spezielle Altersrente für Erwerbsunfähige, allenfalls die Erwerbsminderungsrente, nicht einmal die ist unter den 6 Rentenarten genannt, habe aber darauf hingewiesen. Sie wissen doch so gut wie ich, die frühere Berufsunfähigkeit-und Erwerbsun- fähigkeitsrente wurde zusammengefasst unter den Begriff "Erwerbsminder- ungsrente" sicher auch im Sprachgebrauch Rente für Erwerbsunfähige gemeint. Es gibt aber doch durchaus auch Menschen die meinen, auch wenn niemals gearbeitet, gibt es eine Rente, auch wenn überhaupt kein Beitrag bezahlt wurde, da oft die Grundsicherung gleich welcher Art als Mindestrente be- schrieben wird. Um zu verhindern, dass andere User schreiben, auch ohne Beitragszahlung gibt es Rente, nämlich aufgrund Kindererziehungszeiten, habe ich diese Beispiele genannt. Ich käme gar nicht auf die Jdee, Sie als Mann ohne Verstand zu bezeichnen, glaube aber , dass ich mit Ihnen messen kann, auch wenn wir uns persönlich nicht kennen. Bin der Meinung, habe noch niemand bei Steuerfragen in die Irre geführt, Ausrechnungen hierzu beziehen sich ausschließlich auf Praxisbeispielen die jederzeit in Fachbüchern nachzulesen sind. Auch Ihre Anschuldigung, dass ich unerlaubte Steuerberatung mache ist purer Unsinn, hätte schon längs vor dem Kadi gestanden, weise dies zurück. Mit freundlichen Grüßen.
Der Knalleram 23.09.2009 | 23:11
Hallo????Kriegen sie überhaupt noch irgendetwas mit????Es gibt diese Altersrente.Sie hat mit der Erwerbsminderungsrente nichts zu tun. Die Altersrente wegen BU/EU gibt es NUR für die Jahrgänge 1950 und älter. Nachzulesen in § 236a Abs. 3 Und sie behaupten immer noch sie wären im Recht.Das ist wirklich unglaublich.Besser geht echt nicht mehr. Kompliment.Sie sind definitiv KEIN sturer Mensch.Auf GAR KEINEN FALL.
lavruz54am 24.09.2009 | 10:52
Erbitte Ihren Rat: Seit 1980(geb.1954) beziehe ich die Rente wegen Berufs- und Erwaerbsunfaehigkeit. Seit 2000 Erwerbsunfähigkeitsrente. - Wann kann ich frühestens in die Altersrente gehen? - Wäre ich im Vorteil wenn ich eine Schwerbehinderung beantragen würde? Besten Dank. Mfg
lavruz54am 24.09.2009 | 11:00
Habe vergessen noch zu erwähnen,dass ich in diesem Jahr 35 Jahre beschäftigt wäre und 55 Jahre alt geworden bin.
lavruz54am 24.09.2009 | 11:59
wurde von ihnen per email benachrichtigt, dass geantwortet wurde, kann aber die Antwort nicht sehen. Verzeichen Sie,
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