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Experten-Antwort

Rente für Pflege verpasst und verjährt?

von Maria L21.07.2013 | 11:33
5725 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe mein schwerbehindertes Kind immer selber gepflegt und betreut und war daher nicht berufstätig. Erst als ein 18 wurde habe ich Pflegegeld beantragt und erhalten. Ich bin jetzt 63 Jahre alt. Seit 6 Jahren (sie war inzwischen 22 Jahre alt ) nehmen wir Hilfe des ambulant betreuten Wohnens an. Ich war eigentlich der Meinung, dass ich, zumindest seit Antrag und Bewilligung des Pflegegeldes bis zum betreuten Wohnen ich auch rentenversichert wäre. Doch jetzt, nach Jahren bekomme ich mit, dass wohl damals einige Minuten gefehlt haben zur Rentenversicherung. Und dies, obwohl mir gleichzeitig ein "erhöhter Pflegeaufwand" bescheinigt würde. (Ich hatte keinen Pflegebericht erhalten damals) Das ist jetzt 10 Jahre her. Vermutlich verjährt um etwas zu bewirken. Oder gibt es irgendwelche Hoffnung? Für den ganzen Pflege- und Erziehungseinsatz erhalte ich 1 Rentenpunkt. Wenn CDU gewinnen sollte und das Wahlversprechen einhalten sollte habe ich dann zwei Rentenpunkte. Jubel, Jubel!

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Gewährung des Pflegegeldes für Ihr behindertes Kind führt nicht zwangsläufig zur Zahlung von Pflichtbeiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung für Sie als Pflegekraft. Vielmehr müssten Sie von der jeweiligen Pflegekasse als nichterwerbsmäßig tätige Pflegeperson anerkannt werden. Die Höhe der von der Pflegekasse gezahlten Beiträge richtet sich vorrangig nach der Pflegestufe und dem zeitlichen Aufwand, außerdem darf man nur in einem begrenztem Umfang (maximal 60 Wochenstunden) beruflich tätig sein.

Wenn sie es versäumt haben, sich als Pflegekraft anerkennen zu lassen, dürfte dies rückwirkend nicht mehr möglich sein. Die Versicherungspflicht tritt zwar Kraft Gesetz ein aber die Pflegekasse muss Angaben zur ausgeführten Pflegetätigkeit kennen um entsprechende Beiträge zur Rentenversicherung zu entrichten. Bitte wenden Sie sich zur Klärung an die Pflegeversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

...Korrektur hinsichtlich zeitlichem Aufwand: statt 60 Wochenstunden darf nur maximal 30 Wochenstunden eine Beschäftigung oder Selbständigkeit ausgeübt werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Nickam 22.07.2013 | 11:10
Sind Sie die "Maria L.", die hier mal Beiträge zu Aktienfonds geschrieben hat??
Maria Lam 22.07.2013 | 12:29
Sind Sie die "Maria L.", die hier mal Beiträge zu Aktienfonds geschrieben hat??
Aktienmary ist Pleite.
Ich hatte mich neu angemeldet, der Name Maria war vergeben, aber Maria L noch frei. Sehr unangenehm, mit irgendwelchen dubiosen Leuten in Verbindung gebracht zu werden!
Maria Lam 22.07.2013 | 12:29
Sind Sie die "Maria L.", die hier mal Beiträge zu Aktienfonds geschrieben hat??
Aktienmary ist Pleite.
Ich hatte mich neu angemeldet, der Name Maria war vergeben, aber Maria L noch frei. Sehr unangenehm, mit irgendwelchen dubiosen Leuten in Verbindung gebracht zu werden!
Maria Lam 23.07.2013 | 15:24
na, als Maria L kann hier doch jede/r schreiben...?!
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