Hallo hphwi,
mit Jahrgang 1956 können Sie die Altersrente für Schwerbehinderte
- abschlagfrei mit 63 Jahren und 10 Monaten
- mit Abschlägen frühestens mit 60 Jahren und 10 Monaten (= 10,8 %)
in Anspruch nehmen.
Ohne Schwerbehinderung könnten Sie die Altersrente für langjährig Versicherte (Voraussetzung ebenfalls 35 Jahre) mit Abschlägen frühestens mit 63 Jahren erhalten - der Abschlag würde dabei 10,2 % betragen (Differenz 34 Monate zur abschlagfreien Rente mit 65 Jahren und 10 Monaten).